Photovoltaikstrom ab 2009 selbst verbrauchen!

ralosHistory 8.7.2008

Seit Freitag ist das EEG 2009 auch durch den Bundesrat beschlossen. Bis auf eine kleine Änderung im § 17 wurde das EEG 2009 wie bereits im Bundesrat beschrieben beschlossen. Eine Menge Beratungsaufwand aber auch einige Interessante Chancen tun sich durch den Paragraph 33 Absatz 2 auf:

“Die Vergütungen verringern sich für Strom aus Anlagen nach Absatz 1 Nr. 1 bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 Kilowatt auf 25,01 Cent je Kilowattstunde, wenn die Anlagenbetreiberin, der Anlagenbetreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.”

Wir können also unseren Photovoltaikstrom den wir ab 2009 auf unseren neuen PV-Dächern produzieren selbst verbrauchen und bekommen noch 25,01 Cent je Kilowattstunde bezahlt. Dazu braucht man natürlich einen zweiten Zähler der diesen Strom zählt. Immer wenn wir Strom verbrauchen und zeitgleich unsere Photovoltaikanlage produziert dann läuft der Strom vom Dach in unser Haus…
Da wir den Strom ja auch ab 2009 für 43,01 Cent je Kilowattstunden verkaufen könnten, zahlen wir eigentlich nur 18 Cent je Kilowattstunde. Richtig Spaß bringt die Geschichte erst wenn einem klar wird, dass dadurch der selbst verbrauchte Strom für die nächsten 20 Jahre nur 18 Cent kostet. Egal wie stark der Strompreis der Energieversorger in dieser Zeit steigen wird.
Ich weiß zwar nicht wieviel Strom zeitgleich produziert/verbraucht wird aber wenn es “nur” 30 % wären dann dürfte man den restlichen Strom sogar an die Mitbewohner im gleichen Haus verkaufen! Ihr seht, da eröffnen sich einige neue Möglichkeiten. Allerdings wird es auch viel Beratungsaufwand für unsere Öffentlichkeitsarbeiter,“Vertriebler“ und Planer geben.

Wie so oft besteht allerdings noch Klärungsbedarf beim Finanzamt. Zum einen gibt es noch die Gefahr, dass bei einer Teilnutzung des PV-Stroms die Abzugsmöglichkeit der Mehrwertsteuer entfällt. Zum anderen argumentieren die Finanzbeamten, wenn die PV-Anlage für den Strombedarf des Gebäudes dient dann gehört die PV-Anlage zum Haus und damit steigt die Abschreibungsdauer auf 50 Jahre. Da hat der Fiskus noch einiges zu klären. Hoffentlich geschieht das zeitnah, damit wir rechtzeitig wissen was wir unseren Kunden im nächsten Jahr empfehlen sollen.

Ein Gedanke zu „Photovoltaikstrom ab 2009 selbst verbrauchen!

  1. Rainer

    Sowohl bei eine Antwort von 17.03.2014 bei Dir und nochmal und etwas ausführlicher bin ich HIER auf die nun geltende Realität eingegangen :

    ZITAT
    „Die private Nutzung des selbst verbrauchten Stroms ist hingegen nicht vorsteuerabzugsfähig. Sie dürfte beim Selbstverbrauch die Regel sein, wenn der Strom im eigenen Haushalt verbraucht wird. In diesem Fall muss der Anlagenbetreiber die Umsatzsteuer bezahlen, so wie er auch sonst für privat verbrauchten und vom Stromversorger gelieferten Strom Umsatzsteuer bezahlt.“
    ZITATENDE

    Noch eindeutiger kann man es nicht sagen, meine (metaphorischen) „Tomaten aus dem eigen Schrebergarten“ müssen von mir (und allen anderen Betroffenen) erst „zum Markt gebracht werden“ und dürfen danach um die MwSt „reicher“ zum Selbstverbrauch wieder mitgenommen werden….

    Was jetzt noch fehlt, ist die lückenlose Erfassung aller Selbstverbräuche – gezählt oder auch nicht ! Denn wo ist der Unterschied zum meinen selbst verbrauchten, gezählten kWh und den unmerklich selbst verbrauchten kWh aller, die in geradezu geheimer Weise ihren eigenen Strom verbrauchen, bevor der endlich weiter nach F und sonst wo in der Welt gelangt ?

    Doch auch bei denen die sich so (schändlich) verhalten, geschieht etwas, was womöglich noch unerfreulicher genannt werden darf – deren Zähler ist völlig blind für die eigen bewegten Elektronen, sie schlüpfen einfach ins Hausnetz und keiner zählt die ? Wenn ich hoffentlich noch einen Stromlaufplan lesen kann zeigt das entsprechende Bild auf Anforderungen der neuen DIN EN 62446 (10.02.2011) (etwas weiter unten) wie, da, was tatsächlich fließt.

    Vom Dach (PV-Generator) zum „Wechselrichter“ zuerst zum Einspeisezähler („durch den hindurch“ laienhaft ausgedrückt) um dann „HSA-seitig“ (also auf der EVU-Seite – „Hausanschlusskasten) „herauszukommen“, über diese Leitungen weiter „durch“ den „Bezugszähler“ in die „Wohnung“ (zu deren Verteilung).

    Nun ist der Strom weder „gelb“, noch ist im anzusehen woher der gerade kommt ! Aus dem Ortsnetz (weil gerade nix von der PV kommt, warum auch immer) oder teilweise oder aber komplett aus der eigenen PV. IN den BEZUGSZÄHLER, der zähl alles was dahinter (Wohnung) gerade verbraten“ wird. Ergo kommt der eigene PV-Strom als gezählte Leistung auf die Rechnung. Wie sollte auch ein ganz normaler Zähler wissen was da gerade woher kommt ?

    Nun der schon erwähnte „Einspeisezähler“ zählt was so ein PV-Eigner später vergütet bekommt. Wo der selbst verbrauchte Strom aus der eigenen PV geblieben ist, weiß keiner, der wird ja nirgendwo gezählt ! Wenn oder eher falls ich mich da irre möge man mich aufklären – ich werde geradezu erfreut meinen Fehler zugeben. Doch bis dahin, zahlt jeder schlicht und einfach sowohl sämtliche Abgaben und Steuern auf seine selbst verbrauchten Strom, ganz genauso, als würde der von irgendwo her kommen.

    Wieder „metaphorisch“, auf diese Tomaten fallen nicht nur die MwSt an, sie werden so gewertet, als kämen sie z.B. aus SP inklusive sämtlicher sonstiger Kosten und aller erdenklichen Zusatzabgaben….

    Immer noch mit einem gewissen Vorbehalt falls das jemand widerlegen könnte, also wer glaubt er könne so seinen eigenen Strom „frei von Steuern und Abgaben“ nutzen, der liegt ganz einfach falsch.

    Wie läuft das nun bei allen, die einen entsprechenden Zähler / Vertrag haben (möglich war das zwischen 2009 bis 2012 Januar) ? Der Zähler auch Smarmeter genannt, unterscheidet die Stromflussrichtung und erfasst (zählt) in entsprechenden Registern gleich mehrere tarifrelevante bzw. zeitrelevante Ströme. Ich kann (könnte!) z.B. ständig ablesen wieviel gerade vom EVU oder meiner PV kommt. Durchaus auch gleichzeitigen Bezug aus beiden Quellen ! Als Anzeige wird dabei die ins Ortsnetz fließende Leistung erfasst (Register Nr. 2.8.0) die Differenz zwischen dem „PV-Zähler (sonst Einspeisezähler) und der ins Netz abgegebenen Leistung ist mein „Selbstverbrauch“. Wobei die kWh auf dem PV-Zähler am Ende des Jahres in der Bilanz für 100% stehen, um daraus den „bis“ 30prozentigen Anteil, plus den eventuell darüber liegenden Prozentsatz zu berechnen.

    In Konsequenz habe ich in 2013 ~36% meiner gesamten (gezählten) PV-Leistung (Nettoleistung) selbst genutzt, mir theoretisch selbst geliefert und die dafür anfallende MwSt entrichtet. Weil jede „eingesparte“ kWh tatsächlich erfasst wird und nicht im Gesamtbezug enthalten sein kann, sieht meine Rechnung so aus : Einkommen selbst verbrauchter PV-Leistung = +30% x 0,1236 € plus ~+6% x 0,1674 (% bezogen auf die gesamte PV-Jahresleistung) plus die derzeit ersparte EVU–Einspeisung, welche ja nur „indirekt“, also errechenbar (nicht zählbar) erfolgte. Plus natürlich auch die kWh welche ich (lt. Register 2.8.0) tatsächlich (für 0,2874 €/kWh) ins Ortsnetz eingespeist habe. Mit den steigenden Strompreisen wir diese Rechnung trotz der 19prozentigen Versteuerung immer günstiger (Inflationsverluste außen vor).

    Wer statt privater Nutzung die selbstgenutzte PV-Leistung gewerblich nutzt, kann der „Vorsteuerabzug“ beanspruchen. Für eine Gewerbebetrieb der in das o.g. „Inbetriebnahmefenster“ passt, ein durchaus bemerkenswerter Vorteil !

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