Klagegemeinschaft statt Energieversorger

Früher war alles besser!

Na ja da durften uns noch die großen Energieversorger melken wie sie wollten. Heute ist das anders. Das Geschäft mit der Energieversorgung läuft nicht mehr wie gewohnt. Energie bereitzustellen ist nicht mehr so einfach. Plötzlich gibt es Kunden und keine Abnehmer und die Kunden werden dann auch noch zu Selbstversorgern. Da müssen Neue Geschäftsfelder her. Zum Beispiel eine ordentliche Rechtsabteilung die kann schon viel helfen…

Schauen wir uns doch mal die vier großen Energieversorger an. Als erstes die einfachen Fälle wie der schwedische Staatskonzern Vattenfall. Da brauchen wir uns keine Sorgen zu machen! Wenn die Gewinne nicht mehr stimmen sind die Ruck Zuck aus Deutschland verschwunden. Am Gemeinwohl beteiligen die sich schon lange nicht mehr. Da haben sich die Schweden schon verabschiedet. EEG Umlage sollen schließlich die Bürger bezahlen die wollen doch immer Bürgerenergie. Hauptsache Vattenfall zahlt keine EEG Umlage. Dafür möchen sie allerdings entschädigt werden für den Ausstieg aus der Atomenergie. Da geht man halt mal an das Internationale Schiedsgericht (Investor-Staat-Schiedsverfahren) wegen den Atomruinen Brunsbüttel und Krümmel (Summe unklar, Geschäftsbericht 2011 – Schaden des Ausstiegs 1,18 Mrd. Euro).

Zur EnBW braucht man nicht viel zu sagen. Ob der Deutsche Staat für den Energieversorgungsschlamassel der EnBW aufkommt oder „nur“ die schwäbische Hausfrau ist kaum Diskussionswürdig. Es wird allerdings Zeit, dass die BaWü Politik der EnBW klare Vorgaben macht. Mit dem Atomausstieg dort anzufangen wäre mal nicht schlecht. Schließlich haben die noch immer zwei Atomkraftwrke am Netz. Dass die EnBW auch bei der Klage wegen der Brennstoffsteuer dabei ist kann nur als Steuergeldverschwendung gewertet werden.

Dass sich dieses Pfund die E.ON nicht entgehen lassen darf (Achtung Ironiemodus an:) sind sie Ihren Aktionären schuldig. (Ironiemodus aus!). Bisher wurden ca. 4 Milliarden Euro Kernbrennstoffsteuer gezahlt, ob diese Summe demnächst auf die Konzernkonten zurücküberwiesen wird ist unklar. Da die Aktionärsstruktur soo schöön breit ist weiß auch keiner so recht wo die Interessen dieser Aktionäre liegen… Deshalb macht das Managment (Link auf Wunsch von E.ON entfernt 14.12.2015) auch was es will.

Meine persönlichen Freunde die RWE (Recht Wenig Erneuerbare!) hat ja so Ihre Erfahrungen mit „Ewigkeitswerten„. Da könnten die Rechtsexperten demnächst gleich von der Kohleabteilung in die radioaktive wechseln. Wie die radioaktiven Hinterlassenschaften demnächst behandelt und vor allem von wem sie bezahlt werden sollen wird am Schluß natürlich von den Rechtsanwälten geklärt. Natürlich mit Unterstützung der „Experten“ die uns immer erzählen, dass die Schadstoffbelastung (ob Radioaktive, Luftverschmutzung oder Wasserverschmutzung) für Menschen unbedenklich sind.

Für die Rechtsanwälte wäre der Atomkraftwerke Verschenkungsdeal zwischen den vier Atomkonzernen und der Bundesregierung natürlich Geschäftsschädigend. Ebenso für die „Experten“ die haben zwar ebenso wie die „Konzernbosse“ weiterhin Beschäftigung aber die Gehälter/Gagen/Tantiemen dürften niedriger werden. Wer will das schon…

 

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