Solar2go Zwischenstand Juni 2015

Yes, we proudly present our first Garagen Mikro Photovoltaik System!

15.06.2015 079a

Auch bei diesem Plug In System gab es zuerst die obligatorische ablehnende telefonische Auskunft vom Netzbetreiber. Aber wir lassen uns nicht mehr telefonisch abspeisen. Wir nehmen in Betrieb, melden bei der Bundesnetzagentur das System an und informieren den Netzbetreiber. Dass diese durch diese Vorgehensweise etwas verwirrt sind zeigt die derzeitige Situation. Wir haben inzwischen vier Systeme am Netz.

E-Netz Südhessen Pilotbetrieb (soll ein Jahr laufen!)
EWR Netz GmbH (seit 15.5)
GGEW (seit 1.6.)
Gemeindewerke Lambsheim (seit 15.6.)

Mit dem Balkons Plug In System haben wir erstmals bei einem kleineren Netzbetreiber den Gemeindewerken Lambsheim das MPS in Betrieb genommen. Wir sind gespannt welcher Netzbetreiber sich als erster vom Schock zurückmeldet! 🙂

Morgen früh setz ich mit Daniel zusammen um festzulegen an wen unsere 10 MPS verliehen werden. Danach wird es Schlag auf Schlag gehen. So langsam entwickelt sich unsere Kampagne Solar2go zum Selbstläufer. Überall in der Metropolregion machen sich Mitglieder aus unserem Netzwerk auf den Weg ein MPS zu installieren.

Natürlich kommen auch Kommentare die ich heute gerne im Artikel ansprechen will. Da sind z.B. die Kommentare zum Artikel „Das ist verboten„.

Da kommentiert Heinz Geckler „grundsätzlich“ hat er keine Ablehnung erfahren. Ja grundsätzlich nicht aber in der Realität erleben wir es momentan immer noch. Der Hinweis dass ein Zähler mit Rücklaufsperre „eingesetzt werden soll“ ist nun mal Aufgabe des Netzbetreibers. Ihm gehört der Zähler und in meiner obigen Liste sieht man, dass die Netzbetreiber nicht reagieren!

Sein zweiter Hinweis „es darf nicht einfach in eine Steckdose eingesteckt werden…“ ist richtig wenn er damit meint, der Hausbesitzer sollte sich mal Gedanken machen wie die Steckdose abgesichert ist. Das „einstecken“ des Stecker kann allerdings einfach gemacht werden, da passiert dann nix! Bei Heinz Geckler kommt schon der Hinweis auf die Sicherung die von Julian im Detail aufgenommen wird.

Sein Hinweis unter Punkt eins ist technisch richtig, aber Abrechnungstechnisch nicht detailliert genug. Eine ältere „große PV-Anlage“ erhält (normalerweise) EEG Vergütung und speist vor dem „Strom Kauf Zähler“ ein. Die Neuen „großen PV-Anlagen“ speisen im Sicherungskasten ein und der eingespeiste Strom „verteilt“ sich auf die verschiedenen Stromleitungen im Haus. Unser Plug In System speist aber in ein Stromnetz im Haus ein. Wenn in diesem Netz mehrere Stromabnehmer angeschlossen wären, könnte es zu Überlastungen kommen. Deshalb das MPS nicht an eine Leitung anschließen an der viele Stromverbraucher angeschlossen werden können!

Bei Punkt zwei hat Julian eine aus meiner Sicht super Beschreibung dass die ganze Problematik der Überlastung einfach umgeht. Sicherung austauschen! Statt 16 Ampere eine 10er oder sogar nur 6 Ampere Sicherung einsetzen und schon kann ein Plug In angeschlossen werden.

Auch die Punkte drei und vier sind ebenfalls korrekt. Zum Thema Elektriker bekämen „einen Auftrag mehr“ möchte ich anmerken, die Kosten für das MPS (ca. 650 Euro) lassen nur wenig zusätzliche Elektrikerkosten zu, da ansonsten die Wirtschaftlichkeit in den Keller geht. Von den Elektrikern müsste die Vorleistung „Schulung zum Thema Plug In“ erbracht werden. Aber auch dies ist bei fast allen Elektrikern noch nicht vorhanden.

Den Hinweis Nr. fünf finde ich sehr interessant. Julian zitiert die Entscheidung der Bundesnetzagentur, dass die Energie (bei PV Anlagen bis 30 kWp) die vom Wechselrichter im Standby Modus verbraucht wird aus dem Netz gezogen wird ohne dass ein spezieller zusätzlicher Zähler installiert wird.

Julian argumentiert jetzt dass es beim Überschussstrom des Plug In Systems doch genau der gleiche Fall ist und somit erlaubt sein sollte.

Der Überschussstrom würde dann den Stromzähler zum rückwärts laufen bringen. Momentan ist so etwas verboten! Vor 25 Jahren allerdings bei den ersten Photovoltaikanlagen wurde genau dies den Pionieren mit einem hämischen Grinsen angeboten. Damals lagen die Kosten für eine Kilowattstunde Strom bei 2 DM und der Strompreis lag bei 19 Pfennigen.

Jetzt haben wir den turn around geschafft und diese Abrechnungsart die ich vor gut 3 Jahren schon Solarstrom Girokonto nannte sollte für kleine Mikro PV Systeme angewendet werden. Auch wenn jetzt die Finanzbeamte, Rechtsanwälte und Stromversorger Pickel kriegen. Gerecht wäre es…

4 Gedanken zu „Solar2go Zwischenstand Juni 2015

  1. Julian Affeldt

    Hallo, vielen Dank für den tollen, zusammenfassenden Beitrag. Dass das Thema an Fahrt aufnimmt, sieht man auch am WDR-Beitrag über eben diese, unsere Plug and Play-Mikroanlagen. Die obligatorischen Bedenken werden in dem Beitrag nachvollziehbar entkräftet und u.a. auf Holland und die Schweiz verwiesen, in denen all dies problemlos möglich ist, wofür wir uns hier engagieren. Den Link in die Sendung findet Ihr hier: https://www.minijoule.com (unter miniJOULE Social) mit interessanten Kommentaren.

    Kurz zwei Anmerkungen zu meinen Gedanken:

    1. Jeder Stromzähler, mit Ausnahme der Eigenverbrauchszähler, ist ein Stromzähler, über den irgendwas abgerechnet wird. Entweder der Verbrauch (Bezug aus dem öffentlichen Netz) oder die Einspeisung. Eine Zähler nun rückwärts laufen zu lassen, ist angeblich untersagt. Aber keine Regel ohne Ausnahme, denn es gibt eben doch Zähler, die rückwärts laufen dürfen, z.B. mein 8 Jahre alter Einspeisezähler. Der darf rückwärts laufen, ganz offiziell. Und das tut er auch, wenn auch wenig. Und hier heißt das Rückwärtslaufen: ich beziehe Strom aus dem öffentlichen Netz, den es ist mein Wechselrichter, der ab und zu mal Strom zieht und er hängt in meinem Haus. Für den muss ich sogar Miete zahlen, obwohl er streng genommen ausschließlich dem Netzbetreiber zugeordnet wird, da die Anlage ja VOR dem Hausnetz angeschlossen ist. Letztlich ist das aber egal, weil eben der Wechselrichter mir gehört und damit mein Gerät kostenlos, steuer- und abgabenfrei Strom bezieht. Ergo: Ich darf dies tun. Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass es nicht 100%ig verboten ist, kostenlos, steuer- und abgabenfrei Strom aus es öffentlichen Netz zu ziehen. Und wenn nun mein normaler Hauszähler auch mal ein wenig hin und her zuck, dann kommt das exakt aufs Gleiche hinaus. Meine Meinung…

    2. Ich habe letzte Woche eine Anfrage an E.ON edis gestellt (großer Regionalversorger in Ostdeutschland), ob ein 250 Watt-Modul in meiner Schule via Modulwechselrichter mit DIN 4104 (ANConversion) ans Schulnetz angeschlossen werden darf. Ich will hier eine Handytankstelle aufbauen. Ich bin gespannt, was passiert. Nebenbei: an meiner Schule wurde 2001 eine 750 Wp-Anlage genauso durch die edis als Demonstrationsanlage aufgebaut und einfach so angeschlossen. Es gibt nur einen Zähler, der den Ertrag zählt. Der Hauszähler ist NICHT rückwärtsgesperrt…aha…da gibt es also einen Präzedenzfall…!!! Den hole ich raus, wenn edis das kleine Modul ablehnt.

    So Long!

    Antworten
  2. Peter

    Hallo,
    449€ stimmt leider nicht.
    Ich habe mein PlugIn System bei SIZ gekauft. Leider ist auf der Seite kein Shop. Aber in den pdf’s findet man eine Preisliste. Ich habe 585€ bezahlt und habe komplett Deutsche komponenten. Zumal mir zu Ohren gekommen ist, das manch andere Wechselrichter irgendwelche Normen nicht erfüllen. Aber da bin ich leider ein Laie. Schau einfach mal auf der Webseite: http://www.s-iz.de

    Gruß
    Peter

    Antworten

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