Gutachten für Plug In Module

Natürlich verfolge ich noch immer die Weltrekorde in der Photovoltaik! Als ehemaliger Weltmeister lässt einem diese Sache nicht mehr los. Wir hatten damals 5 MW auf einem Dach realisiert und heute reden wir von 579 MW die auf einer Fläche von 13 Millionen Quadratmetern verteilt wurden. Die haben 1,7 Millionen Module installiert damals konnten wir täglich „nur“ 550 Module installieren…

Es liegen gerade mal zehn Jahre zwischen diesen Zahlen und jetzt kümmere ich mich um einzelne Module. Plug In Module die „Oma und Opaleicht“ installiert werden können.
Warum dieses Engagement?
Weil ich glaube, dass wir mit den Plug In Modulen ohne Förderung einen Massenmarkt erreichen können. Der erste Netzbetreiber hat unser System akzeptiert die nächsten werden folgen. Gut wir haben über 800 Netzbetreiber in Deutschland aber die fallen auch alle. Sie werden Steckdosenmodule akzeptieren und dann wollen wir mal sehen ob wir auch 1,7 Millionen Module in Deutschland als Steckdosenmodul an das Netz kriegen. 😉
Ob dies möglich ist will ich heute nicht diskutieren sondern die nächste Hürde möchte ich schon aus dem Weg räumen.

Wir brauchen von renommierten Experten ein Gutachten, dass die Voraussetzungen für die Steckdosenmodule beschreibt. Wobei wir eigentlich zwei Gutachten bräuchten. Ein technisches und ein Rechtsgutachten denn in Deutschland muss es nicht nur technisch machbar sein, sondern es soll auch erlaubt sein. Denn immer wieder: Ich will nicht Massenhafte PV-Guerilla Module an den Gebäuden sondern legale PV Module.
In jeweils einem technischen und einem juristischen Gutachten sollen insbesondere folgende Punkte analysiert werden:
Risikofaktoren am Modul und seinen Komponenten?
•Einspeisung in den Endstromkreis/Einspeisestromkreis?
•Anschluss mit unterschiedlichen Steckerverbindungen?
•Zähler mit/ohne Rücklaufsperre oder Zweirichtungszähler?
•Wer darf das Mikro-PV-Modul installieren/in Betrieb nehmen?
•Wer muss über die Inbetriebnahme von wem informiert werden?
•Konformität mit VDE-Normen?
•Konformität mit dem Energiewirtschaftsrecht?
Steuerliche Bewertung von Verbrauch und Einspeisung?
Strafrechtliche Bewertung von Betrieb/Unfall?
•Welche Versicherungen greifen bei Betrieb/Unfall?
•Ansprüche auf EEG-Vergütung?
•Bewertungen durch die EEG-Clearingstelle?

Wer jetzt glaubt diese Punkte sind nicht ausreichend den lade ich gerne ein die Sammlung zu vervollständigen. Auf jeden Fall sind wir dran solch ein Gutachten auf den Weg zu bringen. Wobei es wie immer eine Frage der Finanzierung sein wird. Wer zahlt diese Gutachten? Auch dazu bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Ich will viele Plug In Module an die Steckdose bringen und dies kann nur auf mit einem legalen Betreib erreicht werden. Deshalb unterstützt uns ein Gutachten zu definieren, finanzieren und zu kommunizieren. Alle sind eingeladen dabei mit zu helfen.

Ach so ich war einige Tage kaum Online. Mein Sohn hat geheiratet, da müssen sogar bei mir die Module hinten anstehen. Alle die mich in den letzten Tagen kontaktiert haben bitte ich um Geduld ich bin dran aber es dauert!

2 Gedanken zu „Gutachten für Plug In Module

  1. Rainer

    Nun Erhard,

    ich habe wohl kaum Zweifel daran gelassen wie ich persönlich den Umgang mit „Micro PC“
    sehe, tendenziell positiv, aber immer mit einem kritischen Blick auf die DEUTSCHEN Realitäten. Wenn das nicht so wäre, hätte ich dann wohl kaum einen bislang in 6 Beiträgen „komprimierten Aufsatz“ dazu verfasst.

    Sonne für alle mit „Micro PV“

    In Form eines „Forums“, aber bewusst ohne die Möglichkeit dort „Antworten“ zu hinterlassen. Wer Kommentare dazu abgeben möchte, kann das ja – das ist auch weiter meine Absicht – bei Dir und auf Deinem Blog „Der Sonnen-Flüsterer“ tun

    Mein „Zähler“ steht für „noch unüblicher“ Anschluss von PV-Anlagen“ auf gegenwärtig 367 Zugriffe und „Links im Zusammenhang zur Micro-PV 1.“ auf weiteren 123 (die ich nicht addieren möchte)

    Falls Du geglaubt haben solltest, ich wäre in irgend einer Weise gegen die grundsätzlich Idee von „Solar to Go“, könntest Du wohl kaum mehr danebenliegen. Was mich von Anfang an „umtreibt“, ist die Möglichkeit, einen irgendwie leichtfertigen Umgang (von Anwendern „in the wild“) mit der gesamten Materie, könne schädlich auf die grundsätzliche Idee „unser aller Sonne auch elektrisch nutzbar zu machen“, zurückfallen.

    Der Umgang mit elektrischem Strom ist sowohl für Fachleute (zu denen ich mich qua beruflichem Hintergrund zählen darf), als auch und besonders hier gefährlich. Das wird durch eine Fülle von Vorschriften eindeutig untermauert. Das diese „irgendwie“ nur der besonderen Liebe deutscher Bürokraten entspringt, lässt sich einfach widerlegen. Viele – sehr viele – ehemals „nur“ deutsche VDE-Vorschriften, wurden längst europaweit übernommen – trotz unterschiedlicher und konkurrierender wirtschaftlicher „Interessen“. Die geringe Anzahl der durch tödliche Unfälle im Zusammenhang mit elektrischem Strom zu tote gekommen Menschen (Fachleute und Laien gleichermaßen) ist vergleichsweise beispielhaft.

    Ein wichtiger Grund mehr, für das „Anschieben eines Massenphänomen“ wie es absichtsvoll „Solar to Go“ sein muss, von an Anbeginn an legal zu betreiben. Den „Kopf freimachen“ von Gedanken über Sicherheit und hin zum eigentlichen Ziel, der millionenfachen Verbreitung von „Micro PV“ – die in einem weiteren Ausbauschritt – wenn und wo diese erst einmal „Fuß gefasst haben“ zur lokalen Verdoppelung führen sollte.

    In seinem Beitrag Zuviel für Strom bezahlt? hat Thorsten u.a. folgendes geschrieben :

    ZITAT
    …Kleinkunden, die bei einem Jahresverbrauch von zum Beispiel 3.600 KWh/Jahr ebenfalls eine Bandlast (=konstanter Verbrauch an mehr als 7.000 Stunden im Jahr) von 180 Watt aufzeigten schauten in die Röhre und mussten für Industriekunden zahlen….
    ZITAT/

    Ganz offensichtlich ist der durchschnittliche Verbrauch von Haushalten (nicht deren Spitzenlast !) genau im Zielbereich kleiner PV-Anlagen. Dieses Ziel von Anfang an „wasserdicht“ zu gestalten, ist genau der Weg, den Du nun mit Deiner erweiterten Initiative gehst – zugegeben kein bisschen „sexie“ – doch am Ende wird keiner mehr um etwas herumkommen, was in D rundum „zertifiziert“ sein wird.

    Leider fehlt noch eine weitere wichtige Komponente – die rechtliche Position des Mieters – aber auch für alle, die nicht allein über „sichtbare bauliche Veränderungen“ einer Immobilie verfügen können.

    In Deutschland beträgt die Wohneigentumsquote (das Verhältnis der von Eigentümern selbst bewohnten Wohnungen zu der Gesamtzahl der Wohnungen – im Gegensatz zu zu den meisten anderen EU-Staaten) nur 43% (in 2003).

    Die „restlichen“ 57% sind wohl Mieter. Das ist gleichzeitig auch die Gruppe, welche die geringsten „Gestaltungsmöglichkeiten“ im Rahmen der „Nebenkosten“ haben. Also damit die wichtigste Zielgruppe, die so durchaus ihr monatliches Budget positiver gestalten könnte.

    Einige Punkte in Deiner Liste sind (so sehe ich das) schon geklärt, es wäre höchst überraschend, wenn es da noch zu signifikanten Veränderungen („Erleichterungen“) käme. Werde sobald ich dazu zeitlich in der Lage bin, einen eigene weiteren Beitrag verfassen.

    Leider kann ich selbst keinen „materiellen“ direkten Beitrag leisten – eine „Micro PV“ würde lediglich eine bereits seit 2011 bestehende „Makro PV“ Anlage weiter „vergrößern“ und keinesfalls als separate „Micro PV“ genehmigt werden können.

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