Rekuperation bleibt Steuerfrei!

Welch ein Jubel die Rekuperation wurde von Wolfgang Schäuble noch nicht zur Finanzierung seines permanent Haushaltsdefizits entdeckt. Der Strom der in Elektro Fahrzeugen beim bremsen wiedergewonnen wird, soll auch im EEG 2016 steuerfrei bleiben. Wenn dass keine freudige Nachricht ist weiß ich auch nicht…

Mit seinem GroKo Kollegen Sigmar Gabriel hält er aber an der unsinnigen EEG Umlage auf solaren Eigenverbrauch fest. Laut BSW liegt die Summe aller „Solar-Peanuts“ im Jahre 2015 bei gerade mal 6-7 Millionen Euro! Der aktuelle Kontostand des EEG Konto belaufen sich auf 4.333.105.534,07 Euro (Mai 2016) da sind die 7 Millionen EEG Eigenverbrauchsumlage mal gerade 0,16 Prozent und dafür werden Gesetze gemacht und von vielen, vielen verbeamteten Menschen verwaltet…

Wenn wir aber bedenken, dass bis zum Jahr 2020 eine Million PKW auf Deutschlands Straßen elektrisch fahren und damit in der Regel die Rückgewinnung von Strom bei jedem Bremsvorgang auf Deutschlands Straßen praktizieren, dann wird Wolfgang zuschlagen. Beim Bremsen kleckern für Deutschland! Jeder Bremser erzeugt eine EEG Umlagenbesteuerung der zurückgewonnen Energie!

Danach folgen sicherlich die Besteuerung der Elektrofahrräder bei denen die Rekurpation ebenfalls eine Rolle spielen…
Von illegal betriebenen Dynamos ganz zu schweigen! Auch selbst erzeugter Fahrradstrom der zur Beleuchtung des Rades vergeudet wird muss zu einer Abgabe der EEG Umlage führen.
Genug jetzt…

Bei meinen Stöbereien im EEG hab ich zufällig gefundene Highlights im Referentenentwurf gesammelt:

Seite 243
„Die Speicherverluste sind insofern kein unzulässiger Eigenverbrauch.“

Seite 61
„Die monatliche Absenkung der anzulegenden Werte nach Absatz 1 Satz 2
erhöht sich, wenn der annualisierte Brutto-Zubau von Solaranlagen den Wert von
2 500 Megawatt …
– 6. um mehr als 5 000 Megawatt überschreitet, auf 2,80 Prozent“

Ein Zubau größer 5.000 MW über der geplanten Zubaumenge von 2.500 MW hatten wir vor einigen Jahren mal. Jetzt liegt der Zubau 1.000 MW unter der geplanten Zubaumenge.
Von was träumen die Beamten nachts?

Seite 62 (Vorsicht Gesetzes Bandwurmsatz!)
„(5) Wenn die Summe der installierten Leistung der Solaranlagen, die im Register
mit der Angabe registriert sind, dass für den Strom aus diesen Anlagen eine Zahlung
nach § 19 in Anspruch genommen werden soll, und von Solaranlagen, die nach
der Schätzung nach § 31 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am
31. Dezember 2016 geltenden Fassung als gefördert anzusehen sind, 52 000 Megawatt
überschreitet, verringern sich die anzulegenden Werte nach § 48 zum ersten Kalendertag
des zweiten auf die Überschreitung folgenden Kalendermonats auf null.“

Ich hätte da geschrieben wenn 52.000 MW erreicht sind gibt es nix mehr!!!

Der geneigte Leser der sich bis zum Ende diesen Artikels durchgeschlagen hat, wird sich fragen was ist denn heute mit dem Sonnenflüsterer los?

Die Antwort liegt in der Anzahl von mir im Blog veröffentlichten Artikel.

Der 1.111 Artikel sollte etwas anderes sein und da ich immer noch amtierender Fastnachtsprinz in Bürstadt bin, finde ich die Ideen bezüglich einer Besteuerung von Rekurpationsenergie bei weitem nicht so närrisch, wie der jetzige Referentenentwurf EEG 2016!

Wer sich ernsthafter mit dem EEG Entwurf auseinandersetzen möchte kann dies gerne bei den Energiehelden bei einem Artikel von Stephan Günter tun. Viel Spaß dabei!

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