Strom Hypochonder

Seit langer, langer Zeit propagiere ich hier im Blog die Steckdosenmodule. Es ist unglaublich was ich in dieser Zeit erlebt habe. Dabei habe ich (bescheiden wie ich bin 🙂 ) nur von einem Modul geschrieben. Bei einem Modul reden wir bei derzeitigem Entwicklungsstand von ca. 300 Watt Spitzenleistung. Jetzt aber soll eine Norm geändert werden. Wohlgemerkt eine „NORM“ und nicht wie viele in ihren Kommentaren schreiben ein „GESETZ“. Die Norm soll vorsehen, dass es bis 600 Watt Solareinspeisung eine Bagatellgrenze geben. Damit könnten zwei Module ( a 300 Watt, oder 3 a 200 Watt) angeschlossen werden. Ich verzichte mal ganz bewusst auf die Anschlussart. Es geht darum eine eigene Norm für Mini-Solar Kraftwerke zu definieren. Ob die Solarzwerge, Plug In, Balkonmodule, Steckdosenmodule oder wie auch immer sie benannt werden sollen, eine Bagatellgrenze eben die dem „Normalo“ die Möglichkeit gibt ein Gerät kostengünstig anzuschließen.

Die Auswüchse die ich dabei erlebt habe (z.B. Solar-Castor er hängt immer noch!) sind erschütternd. Ich bin deshalb sicher es muss so eine Art „Strom Hypochonder“ geben. Strom bedeutet, nur der Fachmann versteht es und wenn der Laie (ich) frägt wird er mit Fach-chinesisch vollgeplappert bis meine Kinnlade mindestens 5 cm tiefer hängt.

Praktisch erklären konnte es mir noch niemand erklären.
Wollen/können die „Strom Hypochonder“ anscheinend auch nicht?

Bisher ist die elektrische Absicherung „einfachst“ geregelt. Elektrische Kreisläufe im Gebäude sind mit einer Sicherung abgesichert die dauerhaft gewährleisten, dass bei der geringsten Überschreitung die Sicherung rausfliegt und kein Strom mehr fließt. Aus die Maus!

Damit ist gewährleistet, dass Laien das System nicht überfordern und es zu Überlastungen (Bränden) kommt. Jetzt wollen wir plötzlich in dieses System eine zusätzliche Stromquelle mit max. 600 Watt einbinden.  Die Absicherung funktioniert immer noch „nur eben einen Schnaps“ später. Ich weiß die „Strom Hypochonder“ haben jetzt schon Schnappatmung aber ich mach weiter…

In der „Überlastungszeit“ in der viele Verbraucher am gleichen Stromkreislauf Leistung ziehen und das PV Modul lange auf Höchstleistung produziert, kommt das nächste Problem! Die Leitung kann heiß werden, ach was schreib ich da. Die Leitung wird heiß, sie verkokelt, die Steckdose brennt, das Haus brennt! Spätestens jetzt sind die „Strom Hypochonder“ schon vom PV weg und aus dem Haus gerannt oder den Feuerlöscher geholt. Ich mach aber weiter.

Vorwort.
Damit sich durch ein Plug In Modul eine Risikoänderung ergibt müsste eine Nutzungsänderung vorliegen. Wer also schon zwanzig Jahre in seinem Haus wohnt und seine Elektrogeräte Normgerecht verwendet und bei dem noch nie die Sicherung „rausgeflogen“ ist, bei dem besteht keine Gefahr bei der Nutzung eines Plug-In Moduls (300 Watt). Wenn er seine elektrischen Lebensgewohnheiten nicht verändert. Also z.B. eine Mehrfachsteckdose in den gleichen Stromkreis, steckt oder plötzlich alle seine Stromintensiven Verbraucher an dem einen Stromkreislauf anschließt. Wenn er allerdings öfter schon die Sicherung wieder einstecken musste, Finger weg. Fachmann fragen…

Ich hör schon die „Strom Hypochonder“  sagen ja aber wenn…

… ja aber wenn.
Ich als Laie frag mich wann überhitzt sich denn dieses verfluchte Kabel in der Wand?

Ich greif mal ein Beispiel raus:
Die Kaffeemaschine läuft. ( 1.000 Watt Leistung) die Sicherung hält, das Kabel bleibt kühl!

Brotbackautomat läuft zusätzlich. (950 Watt Leistung)
In Summe 1.950 Watt Leistung, die Sicherung hält, das Kabel bleibt lauwarm (persönliche Schätzung) 😉

Jetzt noch den Toaster dazu. (1.000 Watt Leistung)
In Summe 2.950 Watt Leistung, die Sicherung hält, das Kabel wird warm? (nochmals persönliche Schätzung)

Inzwischen speist das Solarmodul mit 600 Watt in den gleichen Stromkreis ein.
Die Sicherung hält, das Kabel ist immer noch warm. (jedenfalls an bestimmten Stellen) mein ich jedenfalls???

Wenn jetzt der Staubsauger eingeschaltet wird??? (1.000 Watt Leistung)
In Summe 3.950 Watt würde die Sicherung nicht rausfliegen wenn das Solarmodul immer noch 600 Watt liefert.

Aber passieren würde nur eines. Das Kabel wird wärmer! Wieviel hat mir noch keiner erzählt!

Wenn sich zwischen Sonne und Solarmodul eine Wolke schiebt und die Leistung der Module auf 299 Watt sinkt, dann löst die Sicherung aus.
Wohlgemerkt zwischenzeitlich laufen die Kaffeemaschine auf Volllast (1.000 Watt), der Brotbackautomat (Volllast 950 Watt), der Toaster (Volllast 1.000 Watt) und der Staubsauger ebenfalls auf Volllast!

Wie lange es nötig wäre mit einer Belastung des Stromkabels mit 3.950 Watt (Kaffeemaschine, Brotbackautomat, Toaster und Staubsauber) zu agieren und gleichzeitig volle unverschattete Sonneneinstrahlung zu haben damit das Stromkabel kokelt weiß ich nicht. Ich bin mir sicher, dass eine „Toastperiode“ dazu nicht reicht! Wenn die Leistung des Toasts weg ist „kühlt“ das Kabel wieder ab! Wenn der/die Saugerin aufhört Staub zu saugen, kühlt das Kabel ab. Erst wenn der Toast wieder eingeschoben und der Sauger wieder auf Volllast läuft erhitzt sich das Kabel wieder…

Als alter Praktiker kann ich auch nur sagen ich hab kein Brotbackautomat und mein Staubsauger hängt im Keller und ich wohne in Bürstadt, da hab ich seltenst Volllast auf dem Solarmodul… da wird der Test schwierig. Hat das schon mal jemand getestet?

Sicherlich sind die meisten „Strom Hypochonder“ nicht bis zu dieser Zeile gekommen und möchten einem „Anti Atom Junkee“ keine Kommentare schreiben. Verschont mich damit. Ich bin unbelehrbar. Ich kämpfe für die Bagatellgrenze damit Bürger ihre Energieversorgung einfachst in die eigene Hand nehmen können. Wir brauchen eine Norm die vieles was „normal“ ist regelt und eine „BEDIENUNGSANLEITUNG“ in der dem Laien verständlich erklärt ist was geht und wann er die Fachleute hinzuziehen sollte. Ein schönes Beispiel von meinem neuen Toaster den ich bei Aldi für 29,90 Euro erstanden hab… Da geht’s doch auch. Norm und Bedienungsanleitung. Ich werde nach einer gewissen Plug In Eerholungsphase wieder drüber schreiben. Ich glaub ich bin total erschöpft…

Bitte haltet die Menschen nicht für blöd.

Für Freaks empfehle ich den Artikel von Torsten der sich mit der Frage beschäftigt: Wenn der Toaster den Strom bestellt… darf dann ein Steckdosenmodul angeschlossen sein? (der letzte Teil des Satzes hab ich ergänzt!) 🙂

10 Gedanken zu „Strom Hypochonder

  1. Rainer

    Nochmal – Was ging da schief – warum fehlen beim Kopieren (ich schreibe immer zunächst im eigenen Editor) teile meines ursprünglichen Textes ? Mal sehen was diesmal herauskommt – wenn es nun passt, lösche bitte den ersten Eintrag und diesen Zusatz
    ____________________________________________________________________________________________________________
    Ja Erhard

    DIN-Normen bzw. „harmonisierten EU-Normen“ sind keine Gesetze – falls Du mich zu den „Strom Hypochondern“ zählst, ich hatte das nie behauptet.

    Das wäre ja auch sehr „uninformiert“ – Zum Charakter der DIN-Norm hat sich der BGH im Jahre 1998 geäußert, in dem er feststellte, dass DIN-Normen keine Rechtsnormen sind, sondern private technische Reglungen mit Empfehlungscharakter darstellen.

    Doch ich zitiere mal ein allen auch „interessierten Laien“ zugängliches WIKI :

    >Eine DIN-Norm ist ein unter Leitung eines Arbeitsausschusses im DIN Deutsches Institut für Normung erarbeiteter freiwilliger Standard, in dem materielle und immaterielle Gegenstände vereinheitlicht sind. DIN-Normen entstehen auf Anregung und durch die Initiative interessierter Kreise (in der Regel die deutsche Wirtschaft), wobei Übereinstimmung unter allen Beteiligten hergestellt wird.

    Auf internationaler Ebene erarbeitete Standards sind zum Beispiel ISO-Normen oder die europäischen Normen EN.

    Allgemeines

    DIN-Normen basieren auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung und dienen der Allgemeinheit. Sie werden im Prozess der Normung erarbeitet.

    DIN-Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden, allerdings müssen sie nicht benutzt werden. Grundsätzlich handelt es sich um „private Regelwerke mit Empfehlungscharakter“. Als solche können sie hinter dem Stand der Technik zurückbleiben, haben aber die Vermutung für sich, dass sie den Stand der Technik abbilden. Diese Vermutung kann durch Sachverständigenbeweis widerlegt werden.

    Gelegentlich allerdings macht sich der Gesetzgeber das Vorhandensein zweckdienlicher Normen zunutze und legt die zwangsläufige Anwendung durch Gesetze oder Verordnungen fest. Natürlich steht es auch jedem frei, bei Ausschreibungen, Maschinenspezifikationen, Baubeschreibungen und technischen Festlegungen auf das vorhandene Normenwerk zurückzugreifen und die dort schriftlich fixierten Beschreibungen als Sollwerte zu benutzen.

    Die Gesamtheit der DIN-Normen bezeichnet man als Deutsches Normenwerk. Internationale und Europäische Normen, die vom DIN übernommen wurden, werden ebenfalls als DIN-Norm bezeichnet und sind Teil des Deutschen Normenwerkes.Rechtliche Bestimmungen für die Installation
    Die Sicherheit elektrischer Anlagen hat höchste Priorität. Für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen gibt es eine Vielzahl von Normen, Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen. Die wichtigsten werden nachfolgend aufgeführt und kurz charakterisiert.

    Die „Zweite Durchführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz“ in der Fassung vom 14.01.1987 (BGBl. I) legt fest, dass bei der Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ zu beachten sind. Die Rechtssprechung geht davon aus, dass die DIN-VDE-Bestimmungen bzw. die entsprechenden harmonisierten EU-Normen solche Regelungen sind.

    Die DIN-VDE-Bestimmungen an sich sind keine Gesetze, sondern eben solche anerkannten Regeln der Technik.

    Viele Gesetze und Verordnungen beziehen sich auf die DIN-VDE-Bestimmungen als anerkannte Regeln der Technik, so dass ihnen in der Praxis größte Bedeutung zukommt. Nach herrschender Rechtsauffassung ist der Errichter und Betreiber in jedem Fall für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Elektrotechnik selbst verantwortlich. Wer sich dabei nach den DIN-VDE-Bestimmungen richtet, liegt auf der sicheren Seite.

    Die für die Elektroinstallation wichtigsten DIN-VDE-Bestimmungen sind in der DIN VDE 0100 mit allen 47 Teilen: Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V, niedergelegt.Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist.

    Diese Anforderungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchsgeräte kann in den Technischen Anschlussbedingungen von der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde.<

    Womit sich der Kreis mit " anerkannten Regeln der Technik" erneut schließt….

    Antworten
  2. Rainer

    war wieder willkürlich gekürzt – da es keine Vorschau gibt und auch keine erkennbare Wortbegrenzung nach der ich mich richten könnte, nutze ich meinen eigenen WEB-Auftritt für den dann vollständigen Text….

    Antworten
    1. Erhard Beitragsautor

      Ich kann dir auch nicht sagen wie die Größe der Kommentare begrenzt wird.
      Aber wir haben dies schon öfter diskutiert. Schreib es auf deine Seite und verlinke, dass ist sicherlich auch übersichtlicher.

      Antworten
  3. Markus

    Zitat:
    „Praktisch erklären konnte es mir noch niemand erklären.
    Wollen/können die „Strom Hypochonder“ anscheinend auch nicht?“

    Vernünftig und einfach erklärt wurde es schon hundertfach, aber die Plug-In Jünger behaupten immer das die Strom Hypochonder nur Angst machen und sowieso fremdgesteuert werden.

    Es geht beim Thema „Nein zum Schukostecker an Plug-In Modulen“ alleine um den Faktor Gefahrenabwehr. Schließlich ist Elektrizität eine Gefahrenquelle in unserem Leben. Und so sollte man sie auch sehen. Man muß keien Angst davor haben, nur Respekt und sachlich damit umgehen. Mehr will kein Fachmann.

    Folgende Szene. Ein elektrisches Gerät (nehmen wir mal Deinen geliebten Toaster) ist defekt. Normalerweise fließt bei einem 1000W Toaster ein Strom von 4,35A. Bei einem Kurzschluß im Gerät fließen aber innerhalb kurzer Zeit 20-25A. Der 16A LS-Schalter erkennt dieses und schaltet ab. Alles ist gut. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt.

    Der normalsterbliche Mitteleuropäer ist natürlich schlauer wie seine Mitmenschen um ihn herum. Er besorgt sich 5-6 Module mit je 300W und schaltet diese zusammen über eine Steckdosenleiste. Wenn schon Energiesparen, dann auch richtig. Und erst recht, weil man den großen bösen Energiekonzernen ein Schnippchen schlagen will. Saubere Sonnenenergie gegen schmutzige Braunkohle und Atomkraft. Yeah!!! So läuft das bei uns in good old Germany. Geld spielt keine Rolle, aber den da oben zeigen wir es jetzt mal so richtig.

    Es ist Mittag. 13:00 Uhr. Blauer Himmel. Die Sonne scheint. Papa ist am Arbeiten. Mama noch beim Einkaufen. Der Sohn kommt von der Schule und hat Hunger. Schnell das weiche Brötchen auf den Toaster gelegt und ab geht die Luzi. Ein knuspriges Brötchen schmeckt einfach besser wie dieses schwabbelige Ding. Der Toaster braucht normalerweise 3-4 Minuten bis er sich ausstellt. Ok. Solange setze ich mich auf den Balkon und gucke mal eben was die Freunde bei WhatsApp so schreiben. Außerdem ist so tolles Wetter.

    Verdammt jetzt sind schon 12min. um. Habe ganz vergessen das ich das Brötchen auf den Toaster gelegt habe. Aber warum riecht das hier so komisch? Ist da irgendwas bei den Nachbarn am kokeln? Seltsam?! Naja. Kann ich gleich mal genauer nach gucken. Jetzt habe ich ersteinmal Hunger.

    Oh Scheiße. Aus der Küchentür qualmt es. Und im Flur und Wohnzimmer ist auch schon der Qualm und Gestank. Papa und Mama sind nicht da und was ist denn jetzt überhaupt passiert? Ich habe doch nur den Toaster für das schwabbelige Brötchen angestellt. Der Elektroofen ist doch aus und sonst habe ich auch nichts eingeschaltet. Hiiillffeee!!!

    Tja. Und das nur wegen so ein bißchen Sonne und ein paar billigen Schuckosteckern…. und der Dummheit der Menschheit. Der Toaster hatte ein Kurzschluß, der Strom stieg auf über 25A. Die Module auf dem Balkon lieferten brav den verlangten Strom. Die Sicherung fand alles halbwegs in Ordnung, weil der Strom nur bei 17-18A lag und schon fackelt ein so simples Küchengerät wie ein defekter Toaster ab, weil er nunmal für 1000W Wärmeleistung ausgelegt ist und nicht für über 5500W.

    Jaja. Ich weiß. Es wird ja nur eine Bagatellgrenze von 600W verlangt. Wer mehr zusammenschließt ist selber Schuld wenn sein Haus abbrennt. Außerdem kann das ja auch nur passieren, wenn ich in einer Altbauwohnung bin. Im Neubau ist alles einzeln abgesichert. Und es geht natürlich niemanden von den Plug-In Jüngern um eine günstige Lösung, sondern nur um das Allgemeinwohl, weil sie von den Konzernen, den oberen 10000 und der Politik gegängelt und für dumm verkauft wird. Komischerweise weiß da am Ende kein Mensch mehr etwas von, wenn irgendetwas schlimmes passiert. Dann will niemand den Kopf dafür hinhalten. Und niemand will jemals irgendetwas behauptet haben.

    Aber so sind wir Deutschen nunmal.

    Markus

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    1. Erhard Beitragsautor

      Warum reagierst du wieder so cholerisch?
      Wir wollen eine Bagatellgrenze bis 600 Watt.
      Nicht von 5-6 Modulen wie du kommentierst. Da hättest du dir viel Text ersparen können.

      Mal so nebenbei, Toaster (steht in der Küche) und Plug In (dürfte auf dem Balkon stehen) in vielen, vielen Fällen sind das nicht die gleichen Stromkreise!

      Antworten
  4. Markus

    Ja. Ihr wollt die 600W Grenze. Aber mit einem normalen Schukostecker kann ich daraus halt 900W, 120W, 1500W, 1800W,…usw. machen. Einfach so. Jede HAusfrau, jeder Kaufmann, jeder Steuerbeamte kann das. Und was geht, kann nicht schlimm sein in Deutschland, weil ja sonst irgendjemand da etwas gegen getan hätte. So denken die einfachen Leute. Da könnt Ihr noch 1000 Mal eine Bagatellgrenze von 600W fordern. Die Dummheit der Menschheit wird immer größer sein und darum geht es. Sonst könnten wir uns ja auch so einige andere Dinge im Leben sparen.

    Und keine Sorge. Ich habe nicht cholerisch reagiert. Ich wollte dir das Problem nur so einfach wie möglich erklären, aber anscheinend ist das auch wieder nicht richtig gewesen. Und was Rainer Dir schreibt, ist anscheinend auch nur Schall und Rauch für Dich.

    Zum Schluß muß ich Dich nochmal enttäuschen und muß bemerken, daß Du nur auf einen sehr begrenzen Informationsschatz beim Thema Absicherung zurückgreifen kannst. In Deutschland gibt es mindestens 1 Millionen Wohnungen mit Balkon, in denen es nur drei Sicherungen gibt. Eine für die Wohnung (incl. Balkon). Eine für den E-Herd. Eine Sicherung für die Keller mit Kühltruhe und Waschmaschine. Fertig. Darfst gerne beim ZVEH nachfragen, ob ich lüge oder die Wahrheit sage.

    Markus

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    1. Erhard Beitragsautor

      Hör mir endlich auf zu schreiben, dass man zwei, drei, vier oder x – Module anschließen kann.
      Jeder der zum Arzt geht bekommt gesagt nehmen sie nur „EINE“ Tablette. Wenn derjenige sich die Ganze Packung reinschiebt ist es sein Problem, nicht das vom Arzt!

      Antworten
      1. Markus

        Zitat:
        „Hör mir endlich auf zu schreiben, dass man zwei, drei, vier oder x – Module anschließen kann.
        Jeder der zum Arzt geht bekommt gesagt nehmen sie nur „EINE“ Tablette. Wenn derjenige sich die Ganze Packung reinschiebt ist es sein Problem, nicht das vom Arzt!“

        Du behauptest immer , daß Du so tief im Thema Photovoltaik, Erneuerbarer Energie,usw. drin bist. Es sollte Dirin diesem Fall aufgefallen sein, daß in den letzten Jahren die Leistung der Module immer zugenommen hat. Vor 10 Jahren waren noch Module mit 230Wp am oberen Leistungsbereich angesiedelt. Wenn ich heute keine Module mit mindestens 285Wp kaufe, dann ist alles andere nur Kinderkram. Somit gehen die Plug-In Jünger immer davon aus „Ich nehme zwei Module mit einer maximalen Gesamtleistung von 600W und alles ist gut. Da kann dann auch nichts passieren und die DIN VDE-Jedi sollen nicht so eine Panik machen.“ .

        Aber was ist wenn wir in 5 Jahren Module mit 350Wp als Standardmodul haben. Was machen wir dann mit der 600W Grenze? Setzen wir die 600W einfach am Wechselrichter fest? Der Kunde kauft zwar 350Wp-Module und freut sich endlich mehr Leistung zu haben, aber an der Steckdose wird grundsätzlich alles runtergeregelt auf 300W AC-Leistung. Oder wie dürfen wir das verstehen?

        Markus

        Antworten
        1. Erhard Beitragsautor

          Lieber Markus,

          bis 600 Watt heißt nun mal bis 600 Watt. Wenn demnächst Module mit 450 Watt gebaut werden kann eben nur eins (1!) nach den Regeln der Bagatellgrenze angschlossen werden.
          Dass nennt man Mathematik!

          Die Tempobegrenzung 50 km/h in der Ortschaft gilt auch für den PKW egal wieviele Personen drin sitzen. (ich weiß der hinkt der Vergleich) Aber ich finde ihn einfach GEIL!

          Antworten
  5. Rainer

    Wie auch immer solche vollkommen unnötigen Streitereien ausgehen, ich habe nu „sortiert“ und „umstrukturiert“. Werde ab sofort, so ausführlich wie mir das notwendig erscheint auf meiner Website „Stellung“ nehmen. Dort kann ich nach Gutdünken erklärende Grafiken verwenden und durch entsprechende Zitierfunktionen klar zwischen eigenem Gewächs und fremden Inhalten unterscheiden.

    Ansonsten würde ich mir wünschen, das neuere Entwicklungen im Bereich der EE Beachtung finden. Als „Nachschlagewerk“ sind die meisten Seiten der Energieblogger leider völlig ungeeignet….

    Wer das noch nicht weiß über den Namen kommt man bei allen Antwortschreibern zu deren Website – so sie eine solche betreiben – beim mir also Rainer klicken und mein Geschreibsel sollte in ganzer Schönheit themenbezogen zugänglich sein….

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