EEG 2.0 Dummheit 4

Es gibt ja die Möglichkeit Äpfel mit Birnen zu vergleichen, dies kann mal passieren. Aber die Bürger zu veräppeln dazu gehört schon eine gehörige Portion Frechheit. Den zukünftigen 2015 Strompreis Mix mit 12 Cent je kWh als EEG 2.0 Errungenschaft zu deklarieren ist unverschämt. Da waren wir schon in 2013 Herr Gabriel und wenn Sie den Vorschlag des BWE (von 10/2013) lesen würden könnten Sie sehen der BWE hat unter anderem ein einstufiges Vergütungsmodell dargestellt.

Ich gehe mal auf den 100% Referenzstandort ein. Hier schlägt der BWE eine zwanzigjährige Vergütung in Höhe von 7,7 Cent je kWh vor. Bei besseren (Windhöffigeren) Standorten wäre er bereit eine niedrigere Vergütung zu akzeptieren. Umgekehrt erhalten diejenigen die ein Windrad an schlechteren Standorten bauen eine erhöhte Vergütung. Im Beispiel der 75% Standort soll 9,15 Cent je kWh erhalten. Was den BWE geritten hat für 70% und 60% Standorten ebenfalls „nur“ 9,15 Cent je kWh in der Beispielrechnung anzusetzen kann ich auch nicht sagen. Aber dafür bin ich halt Südhesse der froh ist wenn die Standorte eine 70% Qualität haben. Die Norddeutschen Windmüller waren natürlich auch nicht begeistert, dass der BWE solch ein „Angebot“ an die Politik macht. Schließlich meldet sich hier der Branchenverband und bietet freiwillig eine Reduzierung der Vergütung an! Peter Altmaier hat es schon versäumt auf dieses Gesprächsangebot einzugehen. Es ist dumm wenn die neue Regierung die Gespräche mit den Windexperten nicht nutzt.

Ich empfinde es auch für Verdummung der Bürger wenn kein Mensch versteht was diese Begriffe noch aussagen? Wer kann mir denn aus dem Stehgreif erklären was ein Referenzstandort ist? Wo ist der denn? Anscheinend in einer windreichen Gegend denn:

„Im EEG in der Anlage 5 wird der Referenzstandort eingeführt und die FGW – Richtlinie TR5 befasst sich weiter mit dieser Thematik. Der Referenzstandort ist definiert als ein Standort mit einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5 m/s in einer Höhe von 30 m über Grund, einem logarithmischen Höhenprofil und einer Rauigkeitslänge von 0,1 m bei einer Rayleigh-Verteilung.“ (Wir in Südhessen haben in 100 Metern 5,5 m/s! Aber bitte erklärt mir jetzt nicht, dann muß in Südhessen auch keine Windenergie geerntet werden sonst muß ich zum x-ten mal auf meinen Artikel von Oktober 2011 bezüglich der bundesweiten Getreideernte verweisen…)

5,5 m/s in 30 Meter Höhe, da lachen ja die Hühner. Heutige Windräder werden mit einer Nabenhöhe von 135 Meter und einem Rotordurchmesser von 127 Meter (siehe Enercon E-126) gebaut! Warum soll die Vergütung des Stroms, aus diesem Windrad dessen Flügel in ca. 70 Meter Höhe etwa beginnen, von einer Windhöffigkeit in 30 Meter Höhe abhängig sein?

Auch da hilft es wenn der BWE oder der Siggi sich mal bei den Energiebloogern umschauen. Zum Beispiel beim Daniel von Metropolsolar, er hat in seinem Artikel „Wie es gehen könnte“ im Absatz „Modifizierte EEG Vergütung“ eine verständliche Version beschrieben. Eine Zusage dass der Besitzer des Erneuerbaren Energien Kraftwerks für eine gewisse Menge von kWh einen festen Einspeisepreis erhält. Wann dieses Kontingent produziert ist wird von Standort zu Standort unterschiedlich sein, es wäre aber verlässlich.

Übrigens hat Naturstom meine erste private Photovoltaikanlage nach diesem Prinzip zusätzlich gefördert. Das war im Jahre 2001…

5 Gedanken zu „EEG 2.0 Dummheit 4

    1. Erhard Beitragsautor

      Danke für den Hinweis, hab es gleich (zweimal) geändert in der Hoffnung dass damit alle (ich glaubs eigentlich nicht) Rechtschreibfehler behoben sind und Kommafehler schon gar nicht…

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  1. Rainer

    DUDEN : Wind-höf-fig-keit, die – Wortart: Substantiv, feminin – Gebrauch: Fachsprache

    durchschnittliches Windaufkommen an einem bestimmten Standort (als Maßstab für die Gewinnung von Windenergie)

    Beispiel : Windkrafträder dürften nur an Standorten errichtet werden, deren Windhöffigkeit einen wirtschaftlichen Betrieb rechtfertigt
    Dieses Wort stand 2009 erstmals im Rechtschreibduden.

    Academic dictionaries and encyclopedias :

    -höffig
    -höf|fig [zu ↑ hoffen]:

    -höf|fig: in Zusb., z. B. erdölhöffig, erzhöffig (Bergmannsspr.; reiches Vorkommen an Erdöl, Erz versprechend).

    Wieder was dazugelernt ! Danke !

    Auf Politiker angewandt, schlage ich vor Politikhöffigkeit Vorkommen : „besonders selten“ – bekannte Lagerstätten „Bundestag“ „Landtage“
    Synonyme :
    ab und an, ab und zu, ausnahmsweise, dann und wann, das ein oder andere Mal, ein paarmal, ein paar Male, fast nie, gelegentlich, hier und da, hin und wieder, im Einzelfall, kaum [einmal], mitunter, nicht häufig, nicht oft, nicht viele Male, so gut wie nie, sporadisch, von Zeit zu Zeit, wenig, wenige Male; (österreichisch) fallweise; (umgangssprachlich) praktisch nie; (umgangssprachlich scherzhaft) alle Jubeljahre [einmal]

    Beispiel : „Gabriel“ (gemeint ist nicht der gleichnamige Erzengel) Politikhöffigkeit = praktisch nie

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  2. Hans Leo Bader

    Es gibt in der ENEV ja auch das äußerst realistische „Referenzhaus“, das als Grundlage für die Berechnungen von „Niedrigenergiehäusern“ dient.

    Es ist an der Zeit für den Begriff „Referenzpolitiker“ als Bemessungsgrundlage ;-). Vorschläge für den 1. Entwurf sind willkommen 🙂

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