Es gibt keine unbedenkliche Ionisierende Strahlung!

Ich habe ja schon einmal kurz auf das Wortprotokoll zum Erörterungstermin wegen dem Rückbau beider Atomruinen in Biblis geschrieben. Heute möchte ich auf ein frei gehaltenes Statement eingehen. Nicht mein erster Redebeitrag (Seite 71 Wortprotokoll) da war ich schon genervt:

„Verhandlungsleiter Fokken: Herr Renz, direkt dazu.
Renz (Einwender):
Mein Name ist Erhard Renz. Ich spreche für keine Institution, ich bin eine Institution.“

Auch nicht von meinen Zwischenrufen:

(Renz [Einwender]: Mauschelt doch weiter!) (Seite 155 Wortprotokoll)
(Renz [Einwender]: Das war richtig auf den Kopf getroffen!) (Seite 156 Wortprotokoll)
(Renz [Einwender]: Das trägt zur Akzeptanz nicht bei!) (Seite 162 Wortprotokoll)
(Renz [Einwender]: Sie wissen es nicht!) (Seite 164 Wortprotokoll)

Nein ich möchte auf Dr. Stück vom BUND eingehen dessen Redebeitrag ich hier in voller Länge wiedergeben möchte. Es ist aus meiner Sicht verständlich was er möchte und hebt sich erfrischend vom „geschrubbel“ des Ministeriums und den abgelesenen Märchen Statements der „Antragstellerin“ (Fa. IrRWEg) ab.

Dr. Stück (BUND): (Seite 87 Wortprotokoll)
Ich spreche für den BUND. Ich bin dort in der BASK, in der BUND Atom-und Strahlenkommission, ebenso wie Werner und Wolfgang Neumann. Ich bin Umweltmediziner und Wissenschaftsberater für Risikobewertung der Europäischen Kommission in Brüssel. Die Kernfrage, um die es hier geht, ist ja eigentlich die Frage der Gesundheit und der möglichen Schadensfolgen durch Radioaktivität in jeder Art von Strahlenbereich.
Was mich etwas beunruhigt, ist die Freigabekonzeption als Verordnung des 10-μSv-Begriffs. Hierzu muss man als Risikobewertung für radioaktive Strahlung, ionisierende Strahlung sagen: Es gibt keinen Schwellenwert, es gibt keinen Grenzwert, es gibt keine unbedenkliche ionisierende Strahlung.
Ich will ein paar Beispiele bringen. Es erfolgen immer Verharmlosungen. Das heißt, es gibt eine fehlende Kenntnis in den Medien, in der Politik, und RWE wird auch nicht sonderlich darüber berichten wollen, was die Strahlung auch im Niedrigdosisbereich bereits bewirken kann.
Alles, was unter 10 μSv liegt und freigegeben ist, ist auch für die wirtschaftliche Verwertung freigegeben. Das heißt zum Beispiel, dass jemand die Metalle sammeln kann, die Edelmetalle zusammenschmelzen kann.
Ob dann – hier schaue ich die Leute von RWE an – in der Metalllegierung 10 μSv nicht überschritten werden, dazu können Sie mir sicher keine Auskunft geben, weil nicht der atomrechtlichen Überprüfung unterliegt, was weiter geschieht mit den Materialien, bei denen der Wert unter 10 μSv liegt. Diese unterliegen ja keinerlei Kontrolle und keiner Vorgabe der zu beschreitenden Wege.
Ich könnte mir vorstellen, dass die junge Dame da vorne eine zehnjährige Tochter hat. Ich frage mich, ob sie immer noch keine Bedenken hätte, wenn eine solche angereicherte Metalllegierung in der Zahnspange ihrer Tochter auftreten könnte.
Der Herr ganz hinten rechts könnte irgendwann in einem gewissen Alter ein Hüftgelenkimplantat benötigen. Er könnte dann natürlich sagen: „Okay, die Latenzzeit trifft für mich nicht mehr zu; dazu bin ich zu alt.“ Aber da übersieht er, dass das im Knochenmark geschieht und die Leukämien im Knochenmark keine langen Latenzzeiten haben. Auch davon könnte man betroffen sein.
Der Herr ganz links, der manchmal etwas nervös ist, braucht vielleicht irgendwann einmal einen Schrittmacher. Der Herzmuskel ist, wie man inzwischen weiß, extrem strahlensensibel, sodass man inzwischen bei den Koronarangiographien wegen den Spätfolgen zur Zurückhaltung neigt.
Leider kann ich hier nichts an die Wand projizieren.
Die internationale Wissenschaft ist sich einig: Es gibt hier keinen Schwellenwert. Strahlung von 0 bis zu 3 Sv läuft größtenteils linear, für bestimmte Erkrankungen wie Hirntumore eher quadratisch linear, für Leukämien und Schilddrüsenerkrankungen supralinear.
Ich will Ihnen aber auch einmal sagen, welche Folgen schon niedrige Strahlung verursachen kann. Man hört oft von Betreibern oder von Politikern, die Größenordnung entspreche dem Maß, in dem uns die natürliche Radioaktivität in unserem Alltag belastet. Es wird dann etwa gefragt, warum man sich beim Flug nach Mallorca der kosmischen Strahlenbelastung aussetzt. Dazu ein paar Angaben, wie hoch welche Strahlung ist und was sie bewirkt.
Die Bodenstrahlung beträgt 0,5 mSv, die kosmische Strahlung 0,3 mSv. Dann gibt es die innere Körperstrahlung; das ist Kalium, Kohlenstoff-14 etc., was wir mit der Nahrung aufnehmen. Den größten Wert macht die Radonbelastung aus. Zusammen macht das 2,4 mSv. Da kommt aber noch etwas dazu. Dabei bleibt es ja nicht. Wir Menschen verursachen ja auch noch zusätzliche Strahlung. Hinzu kommen noch die berufliche Strahlung, die medizinische Strahlung, die Strahlung der Atomkraftwerke mit der jährlich erlaubten Abgabe im störungsfreien Betrieb – dazu gab es früher das 30-Millirem-Konzept –, die Strahlenbelastung durch den Reaktorunfall in Tschernobyl – heutzutage sind Wildschweine zu 60 % nicht zum Verzehr freigegeben, viele Pilzsorten auch nicht –, die oberirdischen Atombombenversuche spielen auch noch mit.
Wozu führt denn die natürliche Radioaktivität, wenn man den Zusatz, der immerhin 1,57 mSv ausmacht – das entspricht der Radonbelastung in der Bundesrepublik –, einbezieht? Wenn man das Bundesamt für Strahlenschutz oder internationale Studien, insbesondere der WHO, heranzieht, dann heißt es dort: Die natürliche Radioaktivität, wenn man nur Radon betrachtet, ist ursächlich für 2 % aller Krebserkrankungen der Bevölkerung. Das sind 10.200 zusätzliche Krebserkrankungen pro Jahr allein durch die Radonbelastung. Es kommt auch bei Nichtrauchern zu Lungenkrebs. 10 % aller Lungenkrebsfälle werden durch die natürliche Radioaktivität ausgelöst. Das sind pro Jahr ungefähr 1.800 Menschen in der Bundesrepublik und ungefähr 20.000 Menschen in der EU. Das sind Daten von der US-Akademie der Wissenschaften, UNSCEAR oder der Internationalen Strahlenschutzkommission etc., die als wissenschaftlich gesicherte Standards international gelten.
Wir wissen also, dass es keine Strahlung gibt, die ungefährlich ist. Jetzt kommt noch hinzu, dass die Menschen unterschiedlich empfindlich sind. Es kommt zu 0,1 Erkrankungsfällen zusätzlich pro 100 mSv; bei Mädchen unter 15 Jahren ist es schon die dreifache Menge. Dann kommen noch ganz andere Dinge hinzu. Es kommt darauf an, in welchem Lebensalter und wie lange die Strahlung auftritt. Da hätte der Herr ganz rechts Glück, wenn er aufgrund der Latenzzeit von Leukämie verschont würde. Aber jemand, der zehn Jahre alt ist, hat – die Kurve kann ich Ihnen leider nicht zeigen – ein ganz anderes Risiko, eine vermeidbare Strahlenerkrankung zu erleiden.
Ich war 1970 als Doktorand in der Joshidai-Universität in Tokio, um an meiner Doktorarbeit über das Thema Krebs zu arbeiten. In diesem Rahmen war ich im Red Cross A-Bomb Survivors Hospital in Hiroshima. Das war 25 Jahre nach der Atombombenexplosion. Was fiel dort auf? Der Peak der Krebserkrankungen unter den überlebenden Atombombenopfern fand zu dieser Zeit statt. Das heißt, hauptsächlich findet die Erkrankung aufgrund von Niedrigdosisstrahlung erst nach 25 bis 30 Jahren statt.
Deshalb kommt jeder Unternehmer, der die Bevölkerung mit Strahlen bedenkt, immer unbeschadet davon. Er kommt auch deshalb unbeschadet davon, weil es im Niedrigdosisbereich keine spezifische Erkrankung gibt, die auf die Strahlenbelastung zurückzuführen ist. Viel mehr findet eine dosisabhängige Erhöhung üblicher Erkrankungen statt, die umso mehr ansteigt, je höher die Strahlendosis ist.
Eine Frau, die Brustkrebs hat – die weibliche Brust ist der empfindlichste Bereich für ionisierende Strahlung –, kann also nicht nachweisen, dass dieser durch die Strahlenbelastung entstanden ist. Wenn Sie es statistisch und epidemiologisch erfassen, wissen Sie aber: Entsprechend der Strahlenbelastung, der die Bevölkerung im Querschnitt ausgesetzt ist, steigt die Zahl dieser Erkrankungsfälle eben an. Noch schlimmer ist es bei Schwangeren. Bei Schwangeren besteht von der achten bis zur 15. Schwangerschaftswoche eine extreme Sensibilität gegenüber Strahlenbelastung.
Dann kommen wir zu dem Punkt, der besonders schlimm ist: Das sind die genetischen Schädigungen. 2 % der Bevölkerung sind bei der Geburt behindert. Erhöht man die Dosis der Bevölkerung um 1 Sv – das ist zweifelsohne eine große Dosis, aber es geht um den statistischen Effekt –, dann verdoppelt sich die Rate der Behindertengeburten in der Bevölkerung.
Ganz interessant ist noch: Was ist eigentlich mit höherer Strahlenbelastung, mit chronischer Strahlenbelastung, mit Kurzzeitstrahlenbelastung, was Genschäden angeht? Bei einer Belastung von 50 Gray – das ist hinsichtlich der biologischen Wirksamkeit eine sehr hohe Dosis – ist die Mutationsrate für eine Behinderung gering. Hat man akut eine niedrigere Strahlenbelastung, dann steigt die Kurve der Missbildungen schon an. Hat man eine ganz niedrige Kurve, kommt es zu besonders vielen Mutationen, das heißt besonders vielen Behindertengeburten. Der Grund liegt darin, dass in dem höheren Strahlenbereich die Embryos nicht ausreifen, sondern abgehen oder die Zellen schon in einem frühen Stadium zerstört werden. Eine niedrige Dauerbelastung mit Radioaktivität führt also zu einer erhöhten Mutationsrate und damit Behindertenrate in der Bevölkerung.
Um zum Schluss zu kommen: Jede Strahlenerhöhung der geringsten Art erhöht die Anzahl von Erkrankungen in der Bevölkerung. Krebserkrankungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Man weiß von der Life Span Study, im Rahmen derer 120.000 Personen aus der Region Hiroshima bis heute begleitet werden – ich war selbst eine Zeit lang bei der Radiation Effects Research Foundation, die diese Leute bis jetzt in die dritte Generation hinein wissenschaftlich begleitet –, dass die Krebserkrankungen die Spitze des Eisbergs sind. Es gibt Lebensverkürzungen von 2,6 Jahren bei soundso viel Sievert; dazu gibt es Studien von Darby und allen möglichen anderen. Daneben treten Vitalitätsminderungen, Herzerkrankungen und eine ganze Menge anderer Folgen auf. Krebs ist die Spitze des Eisbergs.
Durch Strahlung ausgelöste Krebserkrankungen unterscheiden sich nicht von üblichen Krebsfällen, können also nicht diesbezüglich identifiziert werden.
Vom Strahlenereignis bis zum Krankheitsausbruch dauert es bis zu 30 Jahre. Strahlenexposition der Eltern führt zu Erbschäden der Kinder. Das sind in der ersten Generation die dominanten Erbschäden. In noch größerer Zahl betrifft es die noch nachfolgenden Generationen.
Mein Schlusswort ist:

Jede Erhöhung der Strahlenbelastung – sei sie noch so gering – ist nicht verantwortbar.

Wer heute noch am Betrieb der Atomkraftwerke festhält – das betrifft den unfallfreien Betrieb genauso –, nimmt erhöhte Erkrankungszahlen in der Bevölkerung billigend in Kauf.
Da greift für mich auch das Prinzip der sozialen Verantwortung in dieser Gesellschaft. Der Herr dort hinten ist nicht nur seinen Aktionären gegenüber verantwortlich, er hat auch eine soziale Verantwortung im Hinblick auf das Allgemeinwohl.
Lassen Sie es mich ganz einfach an einem Beispiel aufzeigen: Dieses 10-μSv-Prinzip wirkt auf mich, als gäbe es einen Fabrikanten, der sagt: „Ach, den Müll zu beseitigen ist mir viel zu teuer; das ist nicht gut für die Aktien und Dividenden; da bekomme ich mit den Leuten Ärger. Wir verstreuen alles bundesweit in den Wäldern und auf den Feldern. Die gefährlichen Sachen, bei denen der zulässige Wert überschritten ist, die Blechdosen usw. sammeln wir dann eben ein.“ Meine Damen und Herren, so geht es nicht! Das ist sozial unverantwortlich und der Bevölkerung gegenüber unverantwortlich. Sie sind verantwortlich für gesundheitliche Folgeschäden, die durch diese 10-μSv-Verordnung den Menschen auferlegt werden. – Danke.

Dieser Vortrag von Dr. Stück war für mich das informativste was an den beiden (besser Eineinhalb Tagen) Tagen Erörterungstermin geboten wurde. Wir sind ja am zweiten Tag aus dem Erörterungstermin raus weil uns nicht alle Unterlagen vorgelegt wurden. An einer Schauveranstaltung muss man ja auch nicht den Laienschauspieler abgeben.

Allerdings gibt es demnächst unter dem Titel Informationsforum die Vierte eine Veranstaltung für die wir sogar eine Tagesordnung schon im Netz stehen haben. Da ich diesmal sogar 3 Minuten Redezeit habe könnte ich ja zum Schauspiel mehr beitragen wie ein Zwischenruf oder einer einzelnen Frage…

8 Gedanken zu „Es gibt keine unbedenkliche Ionisierende Strahlung!

  1. Erhard Beitragsautor

    Rainer Klute und ich werden uns nie auf einen Kompromiss einigen. Allein dieser Satz aus seinem Flyer „Es gibt sogar Hinweise darauf, dass Niedrigstrahlung die Abwehr des Körpers gegen höhere Strahlung stärkt“ macht mir es unmöglich hier weiter zu diskutieren. Ich habe immer versucht zu handeln und mich nicht hinter irgendwelchen Untersuchungen/Studien etc. zu verstecken.
    Rainer Klute ist „theoretisch“ unterwegs, ich praktisch. Ich werde dazu einen Artikel verfassen was ich als Praktiker von jemandem erwarte der solche Sätze propagiert. Mach es einfach und hör auf zu schreiben.
    Vita Rainer Klute https://rainerklute.wordpress.com/about/
    Der Link zum „Ostergarten“ Projekt funzt bei mir nicht?

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    1. Rainer Klute

      »Macht mir es unmöglich hier weiter zu diskutieren« – warum? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf? Wir haben uns die Aussagen unter http://nuklearia.de/strahlung ja nicht aus den Fingern gesogen, sondern sorgfältig recherchiert und wissenschaftlich belegt. Auf solchem Niveau sollte eine Diskussion mit Argumenten und Gegenargumenten eigentlich möglich sein. Argumente für einen Grenzwert von 100 mSv pro Jahr haben wir genannt. Wo sind die Gegenargumente?

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  2. Erhard Beitragsautor

    Ja Rainer Klute du möchtest wissenschaftlich diskutieren. Da bist du bei mir verkehrt. Eines meiner Grundsätze ist zu wissen wo man herkommt! Ich komme aus einer Arbeiter Familie und habe es bis zur „Mittleren Reife“ gebracht.
    Alles was ich erreicht habe waren Projekte die ich mit meinen Freunden einfach gemacht habe. Wenn ich da wissenschaftlich dran gegangen wäre hätte ich keines der Projekt ralisiert.
    Meine Erfahrung hat mich gelehrt du findest für jeden Mist einen Wissenschaftler der sich mit ernster Miene und erhobenem Finger hinstellt und seinen Namen hergibt. Ich empfehle dir deshalb wende dich an die Wissenschaftler und streite dich mit denen. Bei mir wirst du keinen Spaß haben und Erfolg schon gar nicht. Ich arbeiter weiter an der Realisierung von 100% Erneuerbaren Energien!

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  3. Bernhard Schnurr

    Was für ein Durcheinander. Die Diskussion im Bereich 10µSv bis 1 Sv zu führen kann als Indiz dafür gewertet werden, daß es nicht um die Sache selbst ging.
    Eine Argumentation mit „dem Mädchen da hinten und der radioaktiven Zahnspange“ – das nennt man Opfergenerierung und gehört in der Argumentationsmethodik in die unterste Schublade. Ein weiterer Hinweis darauf, daß es offensichtlich nicht um die Sache ging.

    Ganz grundsätzlich: Es gibt einen Schwellwert unterhalb dessen kein nachteiliger Effekt nachweisbar ist.

    Und ein paar Dinge sollten selbst in diesem Kuddelmuddel auffallen. Die natürliche Strahlenbelastung wird mit 2,4 mSv/a angegeben. 10µSv/a zusätzlich, dann also 2,41 mSv/a – wobei die 10µSv sich maximal rechnerisch ergeben und nicht wirklich anfallen – sind eine nicht akzeptable Situation. Ist das ernst gemeint?

    Außerdem wurde die Frage nach der freiwillig eigegangenen Strahlenbelastung auf dem Urlaubsflug nicht beantwortet. Diese Dosis nimmt man nicht nur selbst in Kauf, man setzt auch seine Kinder dieser aus und nimmt die Dosis des Flugpersonals billigend hin. Wohl wissend, daß die Dosis von Flugpersonal im Schnitt über der Dosis von Kernkraftwersmitarbeitern ist. So groß kann die Angst vor Strahlung also nicht immer sein. Es scheint von Umständen abzuhängen.

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  4. Erhard Beitragsautor

    So unterschiedlich sind die Meinungen!
    „Die internationale Wissenschaft ist sich einig: Es gibt hier keinen Schwellenwert.“ Dr. Stück (BUND) beim Erörterungstermin.
    „Ganz grundsätzlich: Es gibt einen Schwellwert unterhalb dessen kein nachteiliger Effekt nachweisbar ist.“ Kommentator Bernhard Schnurr

    Woher Bernhard Schnurr dieses „Ganz grundsätzlich“ herleitet ist unklar.

    Übrigens wenn es um die Sache gegangen wäre, hätte das Hessische Umweltministerium alle eingereichten Dokumente von RWE offengelegt. Noch nicht einmal eine Auflistung aller Dokumente gibt es.

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