Das erste Plug In Modul genehmigt am Netz

Es ist so weit. Wir haben die schriftlichen Unterlagen erhalten, dass unser Plug In Modul ordentlich genehmigt am Netz ist. Wobei das Wort genehmigt eigentlich falsch ist. Aber gut ich möchte heute ganz kurz schreiben was notwendig ist um ein Plug In Modul rechtlich sicher an das Hausnetz anzuschließen. Wobei ich nicht den Sonnenflüsterer Style verwende sondern die rechtliche einwandfreie Wortwahl verwende… 😉 (ich versuch es jedenfalls!)

Die Installation und der Anschluss der PV-Anlage muss durch einen eingetragenen Elektroinstallateur unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik (TAB, VDE-AR-N 4105) erfolgen.

Die Einspeisung und Absicherung erfolgt über einen separaten Einspeisestromkreislauf.

Durch den Betrieb der Anlage dürfen keine störenden Rückwirkungen auf das Netz des Netzbetreibers und damit auf andere Kundenanlagen ausgehen.

Es ist erforderlich, den bisherigen Bezugszähler gegen einen Zähler mit Rücklaufsperre auszuwechseln, um bei Überschusserzeugung einen Rücklauf des Bezugsmengenzählwerkes auszuschließen.

Der Netzbetreiber muß von der Inbetriebnahme des Plug In Systems und vom Zählerwechsel informiert werden.

Es erfolgt keine Vergütung gemäß EEG!

So einfach kann es sein!

Beim 7. MPS Energie Gespräch hatten wir über dreißig Gäste! Wir haben die nächsten zwei Interessenten gefunden die gerne ein Plug In Modul zusammen mit dem Netzwerk von Metropolsolar ordentlich anschließen wollen.IMG_0488

Allerdings gab es auch einige die sich lieber auf die PV Guerilla Inbetriebnahme konzentrieren. Das geht ja auch aber nicht ganz legal! Guerilla PV eben. Wie so etwas aussehen kann hab ich natürlich auch wieder ein Beispiel vorrätig!

002 G IMG_2302

Ja, ja ich weiß es entspricht nicht allen Vorschriften so Strom zu produzieren…

Aber ich hab jetzt endlich meine beiden Kampagnen Fotos für Solar to go festgelegt. Von einem MPS Mitglied mitgenommen (am Bahnhof in Barcelona fotografiert!)

Solar to go 1

und „fachgerecht“ in Spanien ans Netz genommen…

Solar to go 2

Ich lach mich kaputt. So geht Solar to go Guerilla PV.

7 Gedanken zu „Das erste Plug In Modul genehmigt am Netz

  1. Matthias

    Kleiner Hinweis an den Besitzer des Moduls auf dem letzten Bild: Es sind immer 10 Zellen in einem Strang in Reihe geschaltet. Das heißt, dass die halbverschattete Zelle oben rechts die Leistung aller Zellen auf der rechten Seite begrenzt. Das Modul verhält sich (vereinfacht gesagt) etwa so, als wenn gleich alle 10 Zellen auf der rechten Seite halb im Schatten lägen. Vielleicht lässt sich das Modul ja etwas verschieben …

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  2. Erhard Beitragsautor

    Danke Matthias, der Hinweis ist „photovoltaisch“ zu 100% richtig.
    Ich möchte aber noch hinzufügen wir reden hier über einen Betrieb von einem Modul mit 250 Watt Spitzenleistung. Zu welcher Uhrzeit und zu welcher Jahreszeit das Foto aufgenommen wurde kann ich nicht sagen. Die „Unterkonstruktion (Leiter!) ist auch nicht gerade Vertrauenserweckend.
    Deshalb mein Hinweis, bei Guerilla PV geht es nicht darum das Maximum zu erzielen sondern der „olympische Gedanke“ zählt!

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  3. Pingback: Steckerfertige Solarzellen - sedl.at

  4. christian mueller

    Grüß Gott, Sie schreiben, dass Sie die Inbetriebnahme Ihrer Plug & Play Anlage beim Netzbetreiber gemeldet haben. Mich würde nur interessieren, ob es bei Ihrem Netzbetreiber dafür ein Formular gab oder ob Sie einfach geschrieben haben „ich nehme das Ding jetzt ans Netz“. Mein Netzbetreiber (Bayernwerke) stellt sich auf den Standpunkt, dass Plug & Play Anlagen generell verboten sind (auch wenn alle technischen und sicherheitstechnischen Regeln erfüllt sind). Die Bundesnetzagentur ließe mich die Anlage anmelden. Dieser Zustand verwirrt etwas … Danke für eine kurze Info…
    Liebe Grüße
    christian mueller
    http://www.fuenfseenland.de

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    1. Erhard Beitragsautor

      Hallo Herr Müller,
      nein es gibt kein Formular. Einfach melden. Der Energieversorger wird sich melden. Jeder Energieversorger schreibt was anderes. Es gibt kein Verbot! Wer will Sie denn prüfen? Niemand hat das Recht ihr Haus zu betreten! Der Netzbetreiber darf an Zähler im Keller! Dort hört sein Recht auf. Was Sie in ihrem Hausnetz machen ist ihre Verantwortung. Sie sollten einen Fachkundigen hinzuziehen der Sie berät. Aber die Verantwortung tragen immer Sie. Wie bei jedem anderen Elektrogerät auch…

      Die Verwirrung hat System. Auch die Netzbetreiber die uns gegenüber „kulant“ waren haben zurückgerudert. Aber es ist mir bei keinem Betreiber von Steckdosenmodulen bekannt, dass dies abgehängt werden musste!
      Die EVU’s drohen zwar, handeln aber nie. Sie können gern das EVU eine Weile beschäftigen, so lange wie sie Spaß dabei haben. Eine offizielle „Genehmigung“ können Sie aber nie von den bekommen. Weil (siehe oben) am Stromkasten hört deren Verantwortung auf….

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  5. christian mueller

    Lieber Herr Erhard,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde es mal bei meinem Netzbetreiber versuchen. Worum es mir prinzipiell geht, ist, ein solches Minikraftwerk auch rechtlich und vor allem versicherungsrechtlich auf solide Beine zu stellen. Ich werde mich auch nochmal mit meinem Elektriker am Ort unterhalten, wie er die Sache sieht. Vielen Dank aber schon einmal an Sie für die Informationen. Beste Grüße!

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  6. Rolf

    Hallo zusammen, ich plane gerade eine 900W plug and Play Analge.
    Die soll nur meinen Bedarf abdecken und nicht einspeisen.
    Wie sieht es hier mit der 70% Reduzierung aus muss mich das kümmern ?

    Gruß

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