Netzbetreiber die Götter auf Zeit

Viele Stromnetzbetreiber (bei Gas dürfte es noch schlimmer sein!) benehmen sich wie Götter wenn sie erst mal die Stromkonzession von der Kommune für 20 Jahre haben. Der Kunde am Ende des Netzes stört die Götter bei ihrem täglichen Dämmerschlaf und beim zählen der Einnahmen aus dem einträglichen Geschäft. Natürlich nehme ich die drei Netzbetreiber GGEW, Stadtwerke Norderstedt und Energieversorgung Dormagen aus dieser Betrachtung raus. Diese drei akzeptieren ja bereits die Steckdosenmodule.

Aber die Hardliner die sich immer noch in ihrem königlichen Sessel ausruhen machen uns momentan ganz schön zu schaffen.

Schauen wir uns erst noch mal die Rollen des Netzbetreibers und des Stromkunden an. Der Netzbetreiber hat von der Kommune eine Konzession (meist für 20 Jahre) erhalten. Er sorgt dafür, dass Strom jederzeit verfügbar ist. Egal in welcher Menge, in welcher Regelmäßigkeit und egal wer den Endkunden beliefert. Sein Service ist 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr vorzuhalten.

Der Stromkunde freut sich dass jederzeit Strom aus der Steckdose kommt und zahlt.

Diese heile Welt wird plötzlich von Stromkunden gestört, die einen Stecker in die Steckdose stecken über den Strom in das eigene Hausnetz fließt. So weit ist die königlich heile Welt noch in Ordnung. Aber wenn der Strom (weil im Hausnetz keiner den Strom verbraucht), dieser über den Stromzähler in das öffentliche Netz fließt ist die Welt schon schief. Dann schreit die Gemeinschaft aller Energieglückseligen, dass der Zähler rückwärts läuft, dass darf nicht sein! Also muss der Stromkunde (jetzt Prosumer genannt) weil er gleichzeitig auch noch Stromproduzent ist, einen Stromzähler installieren, der „nicht mehr rückwärts“ laufen kann.
Der Strom fließt aber immer noch in das öffentliche Netz!

Jetzt haben wir aber den Netzbetreiber informiert, dass wir eine Photovoltaikanlage an unser Hausnetz angeschlossen haben!

Welch ein Frevel! Ohne Formulare ausgefüllt zu haben, einfach in die Steckdose einen Stecker zu stecken! Gut das Mikro Photovoltaiksystem hält alle bekannten Vorschriften ein.
Die NAV, VDE AN 4105 und die IEC 62109-2 sowie ab 2016 verlangt auch die EN 50 178, dass bei Netzausfall sich das Modul redundant (doppelte Sicherheit) und physisch (über Relais, also nicht elektronisch) vom Netz trennt!

Aber jetzt sieht der Netzbetreiber (der meist ein Tochterunternehmen von einem Stromverkäufer ist) plötzlich seine Einnahmequelle wegschwimmen.
In 200 kWh Stückchen.
Jedenfalls könnte im optimalen Fall solch ein 250 Watt Modul so viel Strom im Jahr produzieren.

Deshalb überlegen sich die Netzbetreiber immer neue Mätzchen entgegen dem was sie den Kommunen versprochen haben als diese ihnen die Konzession gegeben haben…

Der Neueste Hit von einigen Netzbetreibern ist der Hinweis auf das EEG und die Leistungsbeschränkung auf 70% der Spitzenleistung einzustellen oder einen Tonfrequenzrundsteuerempfänger einzubauen!

Die EEG Clearingstelle schreibt aber zum Thema Abregelung von PV .

Der Clou dieser Aussage von der Clearingstelle lautet:

„Werden die oben genannten Vorgaben des § 6 Abs. 2 EEG 2012 nicht eingehalten, reduziert sich der Vergütungsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 6, 17 Abs. 1 EEG 2012 auf Null.“

Aber unsere MPS Leute wollen ja gar keine EEG Vergütung. Sie sind bereit den überschüssigen Strom zu verschenken! Aber diesen Vorteil für die Netzbetreiber wollen die meisten (bis auf unsere 3 Vorzeige Netzbetreiber) nicht einsehen. Wir kämpfen weiter, benötigen aber auch Hieb und Stichfeste Unterstützer (David’s) die bereit sind sich mit den Netz-Königen (Goliath’s) anlegen wollen…

2 Gedanken zu „Netzbetreiber die Götter auf Zeit

  1. Christof Hanke

    Tatsächlich ist dies derzeit auch die Hürde in Bielefeld. Der Netzbetreiber verweist auf das EEG 2014, dort ist es jetzt übrigens §9 und nicht mehr §6) und verlangt eine Begrenzung auf 70% bzw. diese Funkabfrage. Gibt es Ideen, diese Hürde kreativ zu überwinden?

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  2. Erhard Beitragsautor

    Wenn wir es rein rechtlich betrachten akzeptiert die Clearingstelle ja den Betrieb ohne Abregelung. Denn sie schreibt ja: wer nicht abregelt bekommt keine Vergütung!

    Wenn die Clearingstelle keine Plug In Module ohne Abregelung wollte, dann würde sie schreiben „Plug In Module müssen abgeregelt werden. Nicht abgeregelte Plug In Module dürfen nicht an das Netz angeschlossen werden.“

    Das tut die Clearingstelle aber nicht und wir verzichten sowieso auf Vergütung des eingespeisten Strom’s.

    Deswegen darf man die „Drohung“ der Netzbetreiber nicht ernst nehmen. Sie haben aus meiner Sicht keine Handhabe sondern können nur die „Vergütung“ des Stroms (den wir auch nicht wollen!) ablehnen.

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