0 Prozent! Alkoholfrei?

Nein mit 0 Prozent ist kein alkoholfreies Getränk gemeint, sondern der Prozentsatz der die Reduzierung der Einspeisevergütung für Photovoltaikstrom aus neuen Photovoltaikanlagen festlegt. Null Prozent weniger von der Einspeisevergütung im September ist nun mal nichts! So bleibt eben die Einspeisevergütung konstant bei 0,127 Euro je kWh bei kleinen PV Anlagen!

Diesen Wert veröffentlichte die Bundesnetzagentur heute auf Ihrer Website. Wie die Berechnung im Detail erfolgte kann auf dieser Seite ziemlich unten beim Absatz:
EEG Fördersätze für PV-Anlagen einen Link finden. Oder das Excel auch direkt von hier aufrufen.

EEG Degression

Damit ist die Abwärtsspirale beendet die im September 2014 noch monatlich bei minus 0,5 % lag und bereits im Oktober 2014 sich auf 0,25 % reduzierte. Die Vergütung (für kleine Anlagen) reduzierte sich nun monatlich jeweils um 0,0003 Euro je kWh Solarstrom! Wohl dem der so eine tolle Regierung hat die monatlich in dieser Genauigkeit eine gerechte Solarstromvergütung festlegen kann.

Jetzt sind wir nach den Regeln vom Paragraphen § 31 Abs. 4 Nr. 1 EEG bei einer Degression von Null angekommen. Optimisten dürfen auch von einer Erhöhung der EEG Vergütung um 0 Prozent schreiben.

Nach dieser EEG Regelung könnte es nun sein, dass bei der nächsten Berechnung (in drei Monaten) eine Erhöhung der EEG erfolgen könnte. Vollkommen legal nach dem dummen aktuellen EEG. Das hängt davon ab wie der weitere Zubau in den nächsten drei Monaten aussieht.

Aus der Statistik fallen die drei Monate September, Oktober und November 2014 mit in Summe 291 MW installierter Leistung raus. Damit sind in der Berechnung für die Degression allein aus den verbleibenden 9 Monaten schon 1.146 MW installierte Leistung vorhanden. Damit die Degression auf 0,25 % wieder ansteigt, müssten laut Gesetz aber 1.500 MW wieder erreicht werden! (Gesetzestext 900 MW weniger wie der Zubaukorridor). Wir müssten also mehr als 355 MW bei der Bundesnetzagentur anmelden…

Wenn wir in den nächsten drei Monaten maximal 53 MW anmelden würden käme es sogar zu einer Erhöhung der EEG Vergütung von 1,5 % . Diese Erhöhung würde allerdings dann nicht monatlich durchgeführt sondern nur alle drei Monate. Immer vorausgesetzt der Zubau der letzten 12 Monate überschreitet nicht die Menge von 1.200 MW! Diese Variante ist ziemlich unwahrscheinlich, da der bisherige Minimum Zubau in einem Monat bereits bei 75 MW lag.
Deshalb können wir uns auf eine „feste“ Einspeisevergütung in den nächsten Monaten einstellen.

Für die potentiellen Käufer einer PV Anlage bedeutet dies es gibt keinen Zeitdruck mehr eine PV Anlage käuflich zu erwerben. Die Einspeisevergütung bleibt ja konstant. Verkaufsfördernd ist dies nicht und es stellt sich die Frage wann will eigentlich die Politik handeln? Der politisch gewünschte Zubaukorridor lag bei 2.400 bis 2.600 MW wir haben aber nur 1.436 MW im letzten Jahr zugebaut eine klare Zielabweichung auf die reagiert werden müsste. Aber handeln war ja noch nie die Stärke von Angela und Sigmar. Der „Grüne“ Handlanger (auch Energieexperte genannt) Rainer Baake schwafelt dafür auf Thinktanks Wir wollen die Energiewende nicht exportieren“.

Wer in einem Exportland wie Deutschland so einen Schwachsinn von sich gibt der disqualifiziert sich selbst und blockiert natürlich den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wie er den weltweiten Klimawandel bekämpfen will sollte er vielleicht auch mal beschreiben…

Natürlich will ich der Welt zeigen, dass ein hochmodernes Land ohne atomar/fossile Kraftwerke auskommen kann und natürlich möchte ich den einzigen Rohstoff den wir in Deutschland haben „die Ingeneurskunst in den Köpfen der Menschen“ exportieren.

 

2 Gedanken zu „0 Prozent! Alkoholfrei?

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