Die erste öffentliche Bewertung der Steckdosen Modul Norm

Im PV Magazin wurde die erste Kommentierung des „Balkonmoduls“ veröffentlicht. Marcus Vietzke Koordinator der AG Stecker-PV der DGS – Berlin Brandenburg e.V. wurde interviewt.
Für mich der wichtigste Satz:
„Während in der restlichen EU, der Abschnitt 551.7.2 auch die Einspeisung in Endstromkreise – etwa über die übliche Haushaltssteckdose erlaubt, wird diese Möglichkeit in Deutschland nicht zugelassen, ohne sinnvolle Begründung.

OHNE SINNVOLLE BEGRÜNDUNG!
Ich erlebe dies ja auch in der derzeitigen Diskussion. Ich erhalte heftigste Kommentare und die tollsten Beispiele genannt. Im Photovoltaikforum schreibt Ralf (der bereits den Status des „Forum Genie“ erreicht hat:
„Stell Dir mal folgendes Szenario vor:
Mehrfachsteckdose in der Küche, Kaffeemaschine, Brotbackautomat und Toaster hängen schon dran. Im selben Stromkreis wird noch eine PV angeschlossen, die 1 kw `reindrückt.
Dann steckt die Hausfrau noch einen fetten Staubsauger ein und macht hausputz und schon fängt`s an zu kokeln und die Sicherung bleibt drin.“Meine Antwort:
„Da du vom Fach bist? Könntest du ja mal erklären was dann passiert!
Ich meine im zeitlichen Ablauf.Kriegt die Hausfrau am Staubsauger einen elektrischen Schlag?Nö, im ersten Moment passiert nix! Vieleicht im späteren Verlauf, nach Stunden der solaren maximalen Einstrahlung und stundenlangem Staubsaugen da könnte… ja was eigentlich?

Ich behaupte in den meisten Fällen werden die Stromkabel diese maximale Überlastung 😀 locker weg stecken…

Dann meldet sich ein „Forums Inventar“ und malt den Teufel an die Steckdose:Kommentar PV Forum
und das ermuntert Ralf (Status sieh oben) nochmals auf die kokelnden Leitungen hin zu weisen.
 Kommentar 2 PV Forum
Dann wird nochmal schnell in einem flotten Spruch ca. 50% der Haushalte als Stromahnungslose definiert…
Ich rekapituliere:
Bei 99,xx % der Deutschlandweit installierten Steckdosen ist der Betrieb eines Steckdosenmoduls unkritisch!
Bei den restlichen 0,xx % könnte sich folgendes ereignen:
An einer Steckdose werden mit (mehreren) Mehrfachsteckdosen folgende Geräte betrieben.
– Kaffeemaschine
– Brotbackautomat
– Toaster
– Staubsauger
Wenn jetzt noch ein Steckdosenmodul mit 600 Watt hinzukäme was wäre dann!
Als erstes passiert nix!
Erst wenn die Geräte eingeschaltet werden fließt Strom.
Wie lange läuft die Kaffeemaschine? 10 Minuten
Wie lange läuft der Brotbakcautomat? 2 Stunden
Wie lange läuft der Toaster (1 Minute ach so im Haushalt mit acht Kinder natürlich 10 Minuten)
Wie lange läuft der Staubsauger (während der Frühstückszeit???) 30 Minuten.
Wie lange läuft das Steckdosenmodul auf Höchstleistung (600 Watt)?
Nur wenn die Geräte zeitgleich eingeschaltet sind und das Solarmodul produziert kann die Leitung sich erhitzen. Je mehr Strom fließt um so wärmer wird die Leitung
Ja wie lange läuft denn so ein Steckdosenmodul auf Höchstleistung?
Dass kann bis ins letzte Detail im Blog von Frank Farenski nachgelesen werden. Vielen Dank für den Tip von Thomas Link. Seine Halbjahresbilanz (183. Tag) fasst die Erträge zusammen und sicherlich steht er auch für Fragen zur Verfügung.
Bisher hat mir niemand geantwortet wie die oben genannte Konstellation zu einer Überlastung und einer Verkokelung der Stromleitung im Haus aus den 60ern, oder gar Vorkriegshäusern, unsaniertem Altbau Ostdeutschland, Aluleitern mit Textilumwandlung und dies noch im Fachwerkhaus stattfinden soll?
Auch wenn ich im Photovoltaikforum noch keine Antwort erhalten habe, dann erwarte ich aber von der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informaitonstechnik DKE) eine sinnvolle, qualifiziert und verständliche Beschreibung welche Gefahr von einem 600 Watt Plug In Gerät ausgeht wenn dieses Gerät an einer Haushaltsüblichen Schukosteckdose angeschlossen wird.
Wer sich von den Fachleuten der DGS informieren lassen möchte kann sich auf der Neuen Seite PVPlug.de registrieren.
Ich mag garnicht dran denken dass es solche Geräte auf dem Markt gibt!
Mehrfachsteckdose

8 Gedanken zu „Die erste öffentliche Bewertung der Steckdosen Modul Norm

  1. Ulrich Schmidt

    Kann das jemand erklären? Wenn ein 600W PV-Modul dazukommt, dann fließt doch nicht mehr Strom, sondern ein Teil des Stroms kommt woanders her, oder? Die Verbraucher entscheiden doch über die Strombelastung. Irgendwie verstehe ich da was nicht richtig. Oder welcher komische Fall wird konstruiert, der da einen Schaden verursachen kann. Wenn ich sehe, wieviele Leute an einer 3-Fachsteckdose 3 Wasserkocher anschließen (Wie wird das technisch verhindert?)…..wird doch bei der PV etwas über das Sicherheitsziel hinausgeschossen. Liege ich da völlig falsch?

    Antworten
  2. Rainer

    Nun denn, Erhard ich versuch es nochmal mit der notwendigen Neutralität…

    Dazu einfach mal auf „Rainer“ klicken und schon kann jeder nachlesen was mir dazu schon im März 2015 eingefallen ist. Ob das nun „meinungsmehrheitsfähig“ ist oder nicht, interessiert eigentlich nicht.

    Was das Verständnis angeht habe ich versucht mit einem einfachen Bildchen (HIER Noch ein Bild – für alle die glauben mit elektrischen Stromkreisen wenig bis gar nichts anfangen zu können : ) die verschlungenen Wege die „Strom“ nimmt, wenn „er“ nicht in bestimmte Bahnen „gezwungen“ wird.

    Da es sich um eine prinzipielle Frage handelt ob es u.U. zu einer Überlastung der betroffenen Leitung kommen KANN, wird sich jemand der diese Form der „Zweiteinspeisung“ in eine vorhandene häusliches Installation über eine Normierung festlegen soll, wohl kaum mit bloßen Erwägungen zufrieden geben. Nur wenn definitiv ausgeschlossen werden kann, dass es NIEMALS und unter keinen Umständen zu einer derartigen Situation kommen kann, wäre das einstecken in jede vorhandene „übliche Haushaltssteckdose“ etwas, was die noch nicht beschlossene Norm freigeben könnte.

    Eine sichere und praktikable Lösung existiert bereits. Es ist der separate Einspeisestromkreis. Wie dieser „normativ“ ausgestaltet sein muss, wird wohl die noch zu treffende Normung festlegen. Das dabei u.U. nur eine entsprechend ausgebildete Fachkraft – Installation – Prüfung – Inbetriebnahme vornehmen soll, ist unter der Prämisse von 10tausenden oder gar 100tausende solcher Anlagen recht logisch. Ein große Anzahl von „Micro – PV“ Anlagen erhöht auch automatisch das Risiko im Zusammenhang solche Anlagen zu betreiben.

    Grundsätzlich geht von jeder elektrischen Anlage bzw. elektr. Gerät ein ganzes Bündel von Gefahren und daraus resultierenden Haftungen für Hersteller, Errichter und Betreiber aus. Genau (neben wirtschaftlicher Erwägungen) dies war auch der Grund, warum es inzwischen ein breit gefächertes System von Normen gibt.

    Warum soll nun ausgerechnet eine auf breite Anwendung ausgelegte technologische Neuerung nicht einer Normung unterworfen werden ? Nur weil im Land X* dafür keine Norm existiert ? Da wäre zu klären ob das betreffende Land (so es Mitglied der EU ist) nicht eventuell gegen das Mandat „Europäischen Kommission publizierte Weißbuch vom Juni 1985“ verstößt oder falls das D betrifft vs.

    Eine „kleine“ Linksammlung dazu enthält das WIKI „Harmonisierte Norm“.

    Nun soweit der elektrotechnische Aspekt. Was völlig zu kurz kommt, welche Rechte hat ein Mieter oder Wohngemeinschaftseigentümer – äußerlich sichtbare Veränderungen an einem Haus in der sich seine Wohnung befindet – in Bezug auf das Aufstellen von einem oder mehreren PV-Modulen ? Schon eine wesentlich kleinere SAT-Antenne („Schüssel“) anzubringen wirft ähnliche Fragen auf und ist generell mit dem Vermieter bzw. den anderen Wohneigentümern zu klären. Obwohl hier „Informationsfreiheit“ ein Grundrecht betroffen ist.

    Welches Recht mag z.B. ein Mieter (möglicher, geeigneter Aufstellungsort vorausgesetzt) überhaupt haben eine derartige Anlage zu betreiben ? Da bislang der technisch einwandfreie Betrieb – also die Einspeisung in eine bestehende Wohnungsinstallation in D noch keineswegs geklärt ist, weil eine einheitliche Normung fehlt, könnte ich mir vorstellen, das diese allein schon genügt um vom Vermieter als unzulässig angesehen zu werden.

    Nun mag ja jeder, der es mit derlei Dingen nicht so genau nimmt tun was ihm / ihr beliebt, im Falle von Problemen – z.B. ein Wohnungsbrand – abwarten welche Folgen dies haben „könnte“.

    Was diese Aspekte angeht „ZITAT PV-Magazin“ :

    >Es gibt Reserven, die sicher für die Einspeisung genutzt werden können. Diese haben die österreichischen, schweizerischen und niederländischen Gremien auch anerkannt. Das deutsche Gremium ignoriert das bisher. Deutsche Ingenieure haben sichere Systeme entwickelt und führen mit Gutachten sowie in der Praxis den Nachweis, dass kleine Photovoltaik-Geräte im Endstromkreis sicher zu betreiben sind. Der DKE-Entwurf spiegelt diese Erfahrung in seiner jetzigen Form nicht wieder. In den Niederlanden, Österreich und der Schweiz dürfen die Geräte hingegen jederzeit betrieben werden. Die Harmonisierung von Normen wird im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben. Dabei wird auch der Termin festgelegt, ab dem die Anwendung der Norm, und damit Konformität mit den Anforderungen, möglich ist.<

    Angesichts so vieler ungeklärter und gern "nach hinten geschobener" Probleme (auch die EVU-Problematik / Zählerrücklaufsperre usw. betreffend eingeschlossen), würde ich zumindest zum Abwarten raten oder wer als Hausbesitzer quasi "freie Hand hat", eine reguläre PV mit Speicher beim Solateur seines Vertrauens nachzufragen…

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  3. Rainer

    Aufhänger : >Wenn ich sehe, wieviele Leute an einer 3-Fachsteckdose 3 Wasserkocher anschließen (Wie wird das technisch verhindert?) „Wo der reine Menschenverstand nicht hilft, müssen Regeln mit min. 50% Sicherheitszuschlag her.“Als „Fahrlässigkeit“ wird die innere Einstellung eines Täters gegenüber dem von ihm verwirklichten Tatbestand bezeichnet. So wird eine Person, welche es bei einer Handlung an der nötigen Sorgfalt und Umsicht fehlen lässt, als „fahrlässig handelnd“ bezeichnet.

    Fahrlässigkeit kann sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht vorliegen. Im Zivilrecht wird zwischen zwei verschiedenen Arten der Fahrlässigkeit unterschieden :

    Einfache Fahrlässigkeit
    Grobe Fahrlässigkeit<
    Wer es noch nicht weiß der Name ist ein Link, wenn eine WEB-Seite des Schreibers gibt – also einfach bei mir auf "Rainer "klicken….

    Wenn Sie verstehen wollen wie sich an einem einfachen Modell der falsche Zufluss auswirkt und wie man das zuverlässig verhindern kann, sollten Sie einfach mal das vereinfachte Flussbild im CCW-Forum genauer betrachten. Für alle die den Zufluss "B" für nicht ausreichend erachten, sollten sich nur eben "A" so groß vorstellen, das "A" bereits soviel "Zufluss" hat, das auch eine geringe Menge aus "B" in der Variation 1.) schon ein Überlaufen verursacht.

    Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu verstehen – es wird am Ende die Norm entscheiden was in D zulässig sein wird und was nicht. Da Normen durchaus auch wirtschaftliche Gegebenheiten beachten müssen (100% Sicherheit kann durchaus den "wirtschaftlichen" Rahmen sprengen), kann ich mir auch eine daran ausgerichtete Norm vorstellen.

    Nur noch zum Nachdenken für alle Zweifler, die Schukosteckdose bietet keinen Schutz gegen "Verpolung" – durch eine 180° Grad versetztes einstecken des Schukosteckers ist es möglich den Verlauf von L und N im angeschlossenen Gerät zu verursachen. Ein Umstand, der in zahlreichen fremden Normen unzulässig ist.

    Wer z.B bei einer noch eingeschalteten Stehlampe das großflächige äußere Edison Gewinde beim Eindrehen im eingesteckten Zustand berührt und diese zufällig mit "L" (der "Phase") verbunden ist, kann, wenn das metallene Lampengehäuse mit dem "SL" (Schutzleiter – gern auch "Erde" ) verbunden ist, durchaus in Lebensgefahr kommen. Bei Verpolungssicherheit (die beim Schukostecker eben nicht gegeben ist) müsst jemand schon mit dem Finger in das Fassungsinnere "vordringen" um dann allerdings hauptsächlich schmerzhaft "nur" den Finger zu durchströmen.

    Was ebenfalls nicht ausschließbar ist, die äußere Isolierung ist defekt und das Gewindeteil kann zufällig berührt werden. Ergebnis – schmerzhaft bis letal….

    Ein generelle Anpassung wurde in D aus wirtschaftlichen Gründen (sämtliche Steckvorrichtungen hätten nach und nach geändert werden müssen). Um dies in vielen Bereichen dennoch "verpolungssicher" zu realisieren wurde europaweit des "CEE-Sytem" eingeführt.

    Ob das nun genügt Laien von Normen / Vorschriften und deren Einhaltung zu überzeugen ? Bei der vorherrschenden Meinung mit "Guerilla – PV" könne man etwas erzwingen, sicher sehr zweifelhaft. Immer dieser Neo-Anarchismus der 60ziger "Macht kaputt, was euch kaputt macht" der hier durchaus nach hinten losgehen kann….

    Antworten
  4. Jürgen B.

    Hallo,
    bin zwar kein „Fachmann“, aber doch „Fachmann“.
    Was ich hier und auf vergleichbaren Seiten zu diesem Thema gelesen habe, ist meiner Meinung nach falsch.

    Wenn sagen wir 5 solcher 600 Watt Anlagen mit voller Leistung einspeisen (das ist ja wohl der „schlimmste“ Fall), dann sind das 3000 Watt. Das ist schon nicht wenig, okay. Aber ganz unabhängig davon, handelt es sich um eine EINGESPEISTE Leistung. Diese ist der ENTNOMMENEN Leistung entgegen gesetzt. Somit kann man dann auch sagen wir 5 Verbraucher a 600 Watt an die gleiche Steckdosenleiste anschliesen (sagen wir mal, die Steckdosenleiste hat genau 10 Steckplätze für 10 Netzstecker). Wenn also die eingespeiste Leistung genauso groß ist (3000 Watt) wie die entnommene Leistung (3000 Watt), dann wird durch das Kabel was zur Steckdosenleiste geht überhaupt gar kein Strom mehr fließen. Ist doch logisch, oder? Wie sonnst sollte erreicht werden, dass eine Einspeisung einen Sinn macht? Man will ja hier erreichen, dass der Zähler langsamer (in diesem Beispiel steht er dann still, was die Steckdosenleiste angeht), läuft.

    Die Ströme verteilen sich also alleine an den 10 Steckern. 5 Stecker speisen ein, und 5 Stecken speisen aus (entnehmen Strom). Nun muss also – in diesem unglücklichen Extrembeispiel – nur dafür gesorgt werden, das die 5 einspeisenden Stecker der 5 Anlagen nicht alle direkt nebeneinander sind, sondern sagen wir mal auf jeden zweiten Steckplatz der Steckleiste sind. Jeden „ersten“ STeckplatz (also sagen wir mal jeden ungeraden) nehmen die Verbraucher, und jeden geraden nehmen die Einspeiseanlagen.

    Und dann passiert gar nichts. Es schmort nichts. Alle Anlage speisen ein, und jeder Verbraucher bekommt genau den Strom, den er braucht. Die Spannung und die Frequenz ist insgesamt konstant, und entspricht dem Hausnetz (meist 230 V AC, bei 50 Hz).

    Auch ein vertauschen (blödsinnigerweise als umpolen, also vertauschen von Null und Phase) ist unwichtig. Es handelt sich hier um Wechselspannung. Bei diesen kleinen Anlagen wird es meines Wissens keine Phase geben. Letztlich wird die Phase sich dort einstellen vom einspeisenden Wechselrichter, wo im Haustromnetz auch die Phase ist. So funktioniert schließlich Einspeisung: Der Wechselrichter schaut erstmal, ob die Daten (Spannung, Frequenz, Phasenlage) korrekt sind. Erst dann schaltet er sich auf. Somit ist das unsinnige Beispiel (habe ich glaube ich hier gelesen, oder auf sonnenfluesterer.de) was die Fassung der Lampe betrifft auch unsinnig.

    Fazit; alles kein Problem, unter normalen Umständen. Und andere Umstände können nicht in der Weise auftreten, dass sie genau und nur von diesen Mini-Einspeiseanlagen kommen.

    Noch Fragen oder Anmerkungen, Kienzle?

    Grüße
    J.

    Antworten
    1. Erhard Beitragsautor

      Fragen nicht Jürgen,

      alles richtig (glaube ich Laie jedenfalls) aber wir informieren weil wir eine Bagatellgrenze bis 600 Watt haben wollen.

      Von Jedem der vom Arzt eine Packung mit starken Tabletten und eine Anwendungsdosis verschrieben bekommt, erwartet man, dass er nicht den kompletten Packunsinhalt in sich hineinschüttet.
      Nach dem Motto viel hilft viel.
      Diese „Intelligenz“ setzt man voraus. Wir setzen dieses Wissen bei den Plug In Käufern auch voraus.

      Weiters Beispiel Autofahren!
      Da erhalten wir immer die Antwort, wer ein Auto fahren möchte muss einen Führerschein machen. Wie ein Teil der Menschen dann fährt wissen wir alle.
      Aber wer ein Fahrrad kauft braucht auch keinen Fahrradführerschein!
      Dass ist aus meiner Sicht auch eine „Bagatellgrenze“.

      Wir können nicht aufgrund einiger weniger Deppen/Ignoranten/notorischen Besserwisser diese Technik faktisch/bürokratisch verhindern.

      Antworten
      1. Jürgen B.

        Hallo Erhard,

        ich habe da mal – als „Nichtfachmann“ (man könnte auch sagen als „Blödkopp“) folgende Fragen. Bitte verständlich erklären, weil ich das sonst aufgrund meiner geringen Intelligenz nicht verstehen werde. Du machst das schon 🙂

        1.) Was meinst du denn mit „Fragen nicht Jürgen“? Erkläre mir das bitte mal. Danke schön.

        2.) Wer ist denn „ihr“? Und warum wollt ihr eine „Bagatellgrenze“?

        3.) Wollt ihr das beim Rauchen, beim Alkohol, usw. nicht auch gleich machen, eine „Bagatellgrenze“? Ein bischen Rauchen macht doch nichts. Ein bischen Alkohol wohl auch nicht.

        4.) Was genau soll diese „Bagatellgrenze“ denn erreichen? Das man Anlagen bis 600 Watt direkt in die Netzsteckdose stecken darf, und größere nicht?

        5.) Dann macht doch auch eine „Bagatellgrenze“ für Verbraucher. Es dürfen ab sofort nur noch Verbraucher mit einer Leistungsaufnahme von 600 Watt direkt in die Steckdose gesteckt werden. Alles andere ist doch viel zu gefährlich (denke ich mal als „Nichtfachmann“).

        6.) Lag ich denn richtig mit meiner „Nichtfachmann-Erläuterung“, dass der Strom sich alleine in der Steckdosenleiste aufteilt, wenn er auch im gleichen Maße abgenommen wird, und somit eben nicht über die Zuleitung der Steckdosenleiste fließt?

        7.) Und wenn der Strom nicht abgenommen wird, macht das auch nichts, selbst wenn mehrere KW eingespeist werden. Die Anlage muss nur an einen eigenen LSS (Leitungsschutzschalter) angeschlossen werden, WENN diese eine so große Leistung einspeisen kann.

        8.) Und was ist mit der erstaunlichen Grafik von „Rainer“? Die sieht ja heute ganz anders aus als gestern. Heimlich ausgetauscht? Was ist denn das für eine Art und Weise? Ich denke, „Rainer“ ist ein Fachmann! Er schimpft doch über „Nichtfachmänner“, oder Leute die sich als „Laien“ bezeichnen, und die dann „glauben“ es zu wissen.

        Die Grafik von „Rainer“ war nämlich falsch, und selbst die neuen Grafiken auf ccworms (von „Rainer“) sind immer noch falsch. Was ist „Rainer“ eigentlich für ein Fachmann?

        Die Website gibt nichts dazu her. Das Impressum enthält keine Angaben, es verweist lediglich auf eine andere Website und deren Impressum. Genau das ist aber nicht zulässig, sage ich mal als „Nichtfachmann“. Auch wenn es tatsächlich Seiten im Netz gibt (auch rein juristisch unbedenklich), die auch als .de Seite kein Impressum haben müssen.

        Ich finde, hier haben „Fachleute“ echten Mist geschrieben, aber ich bin ja kein Fachmann, das hat „Rainer“ hier ja bestätigt. Tatsächlich sind seine Meinungen und Grafiken sehr fragwürdig, und keinesfalls eines „Fachmannes“ würdig.

        Grüße
        Jürgen B.

        Antworten
  5. Rainer

    Das grundsätzliche Problem mit elektrotechnischen Laien – „dem Nichtfachmann“ auf diesem sehr weiten Gebiet – ist stets die Behauptung man sei zwar kein Fachmann respektive Fachfrau, sieht sich aber durchaus in der Lage wie in solcher zu entscheiden.

    Um Erhards Lieblingsbeispiel etwas zu strapazieren, keiner der seinen Verstand noch beisammen hat, würde einen Laien Fragen ob er besser gleich alle Pillen, oder keinen oder – oder – oder schlucken soll. Dumm auch, wenn er / sie das selbst „variiert“ ohne den Medizinmann vorher zu fragen.

    Jeder der zwar einen KFZ-Führerschein rechtens besitzt, wird dennoch gezwungen sein nach der gültigen StVO zu handeln. Wer ein Fahrrad sein eigen nennt, sollte zu seinem und aller Mitmenschen Wohl sowohl seinen Verstand nutzen, als auch die für alle geltende StVO beachten.

    Wer gar ein früher „E-Bike“ nun ein „Pedelec“ – ohne Akku ist das schlicht ein Fahrrad – fährt, muss doch tatsächlich wissen ob er nun ein einfaches „Pedelec“ oder ein „S-Pedelec“ fährt. Für letzteres hat sich der Gesetzgeber ordentlich was einfallen lassen :

    Das gilt in Deutschland für S-Pedelecs:

    Maximal unterstützte Geschwindigkeit: 45 km/h, maximale Nennleistung des Motors 500 Watt. Fahrhilfe ohne Muskelkraft (beim Bosch-Antrieb zum Beispiel bis 18 km/h) erlaubt.

    Führerschein: Berechtigung zum Fahren eines Mofas nötig (Führerscheinklasse M, bzw. enthalten bei PKW-Führerschein Klasse B)

    Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen nötig (ca. 35-70 Euro / Jahr *). Vorteil: Gegen einen geringen Aufpreis ist eine Teilkasko- und Diebstahlversicherung erhältlich.

    Radwege: Nach neuester Einschätzung und aktueller Rechtssprechung (s. Artikel des ADFC) dürfen Radwege mit “S-Klasse-Pedelecs” und “E-Bikes” auch außerorts nicht befahren werden. Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-” und “E-Bikes” nur dann befahren werden, wenn sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus.

    Einbahnstraßen: Keine Nutzung von entgegen der (für Radfahrer freigegebenen) Fahrtrichtung.

    Nahverkehr / Mitnahme in Bus und Bahn (ÖPNV): Je nach Bundesland und Verkehrsverbund / Verkehrsträger teils gestattet.

    Anhänger: Transport von Kindern im Anhänger nicht gestattet (im Gegensatz zu normalen Pedelecs)

    Technik: Zulassungspflicht durch Hersteller / Betriebserlaubnis durch den TÜV mit besonderen Anforderungen an sicherheitsrelevante Bauteile (z. B. Spiegelpflicht, Rahmen, Bremsen, Räder, Reflektoren etc.), Akkuspeisung der Beleuchtung erlaubt

    Helm: Nach einer neuen Interpretation des Bundesverkehrsministeriums gibt es in Deutschland eine Helmpflicht. (Europaweit in der Diskussion und grundsätzlich zu empfehlen.)

    Alkoholgrenze: wie beim Führen eines PKWs (0,5 Promille, bzw. 0,3 Promille bei Unfall)

    Quelle : http://e-bikeinfo.de/recht/gesetzliche-vorschriften-e-bikes-pedelecs

    Nun kann jeder selbstgemachte Fachmann gern auch das alles ignorieren, Tatsache ist, in eine „wohlregulierten“ Land wie D ist es geradezu naturgesetzlich, früher oder später wird auch der „Maschendrahtzaun“ zum gerichtlichen Ereignis. Wehe dem, der sich da nicht auf ein Gesetz, eine Verordnung oder wenigstens auf eine DIN-Norm berufen kann….

    Hallo ihr Verschwörungstheorien Zugeneigten aller Länder, hier gibt es eine neue Verschwörung durch Deppen/Ignoranten/notorischen Besserwisser. Vermutlich sind alle Normen nichts als das Werk von Deppen/Ignoranten/notorischen Besserwissern.

    Wer mit Stromlaufplänen und ähnlichen Schnittmustern nicht zurechtkommt, für den habe ich mein „Wassermodell“ nochmals erweitert – einfach „Rainer“ klicken…

    Antworten

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