ralosHistory 25.11.2008 (erste Veröffentlichung)
Aus einer konkreten Anfrage möchte ich zum vielgefragten Thema Elektrosmog was schreiben.
Als gesetzliche Grenzwerte für die elektromagnetische Strahlung wird die 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) und die Vor-Norm zum Schutz von Personen VDE V0848 4/A3 1995 07 herangezogen.
Da sich die BImSchV und die VDE auf gesicherte pathogene (krankheitsauslösende) Effekte beschränken, werden auch baubiologische Empfehlungen mit berücksichtigt. Damit das Ganze nicht zu trocken wird habe ich die Werte verglichen mit im Alltag vorkommenden elektrischen Geräten. Weiterlesen