Nein mit 0 Prozent ist kein alkoholfreies Getränk gemeint, sondern der Prozentsatz der die Reduzierung der Einspeisevergütung für Photovoltaikstrom aus neuen Photovoltaikanlagen festlegt. Null Prozent weniger von der Einspeisevergütung im September ist nun mal nichts! So bleibt eben die Einspeisevergütung konstant bei 0,127 Euro je kWh bei kleinen PV Anlagen!
Diesen Wert veröffentlichte die Bundesnetzagentur heute auf Ihrer Website. Wie die Berechnung im Detail erfolgte kann auf dieser Seite ziemlich unten beim Absatz:
EEG Fördersätze für PV-Anlagen einen Link finden. Oder das Excel auch direkt von hier aufrufen. Weiterlesen