Man stelle sich mal vor ein Windkraftplaner baut ein Windrad in der Nähe eines Rotmilans und kümmert sich zehn Jahre lang nicht drum ob die Vögel gefährdet sind oder nicht? Wer meint so etwas wäre in Deutschland nicht möglich den möchte ich auf die mehr als zehn Jahre alte Regelung im Bundesnaturschutzgesetz hinweisen:
„In Deutschland ist der Vogelschutz an Energiefreileitungen seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben. Paragraph 53 des Bundesnaturschutzgesetzes von 2002 (seit der Gesetzesnovelle 2009 § 41 BNatSchG) gibt vor, dass alle für Vögel gefährlichen Mittelspannungsleitungen innerhalb einer 10-Jahres-Frist zu entschärfen sind und Neubauten nur noch so konstruiert werden dürfen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind“ Weiterlesen