Heute habe ich meine zweite Anfrage an das Infoforum abgeschickt. Dieses mal geht es um die Frage wer haftet im Jahr 2023 wenn die Tochtergesellschaft ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommt?
Sehr geehrter Herr Meister,
ich habe in der Monitor Sendung Nr. 663 vom 10.7.2014 gesehen dass die Risiken des Rückbaus anscheinend nur bis 2022 von der Muttergesellschaft RWE abgedeckt sein sollen?
Ich stelle deshalb die Frage ob diese Informationen, die von Monitor veröffentlicht wurden, der Wahrheit entsprechen?
Zur Erklärung meiner Bedenken folgende Einzelheiten.
Im Beitrag ca. 3:10 min. wird angesprochen dass die Konzernmütter (in Biblis RWE) ihre Kernkraftwerke in Betreibergesellschaften (Tochtergesellschaften) ausgelagert haben.
Ist dies in Biblis so?
Wie heißt diese Tochtergesellschaft?
Im Beitrag ca. 4:50 min. behauptet Monitor dass die Tochtergesellschaft nur bis 2022 durch die Muttergesellschaft durch den „Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag“ abgesichert wäre?
Sollte dies der aktuellen Vertragssituation entsprechen, sehe ich erhebliche Risiken auf uns zukommen. Weiterlesen