Windkraftplanung in Heppenheim

Dass ich die Info-Veranstaltung bezüglich den Windkraftplanungen in Heppenheim besuchen wollte hatte ich bereits angekündigt. Der gut besuchte Vortrag von Jürgen Simon, zu dem die Grüne Liste Heppenheim eingeladen hatten lockte ca. 30 interessierte Bürger. Nachdem es die hessische Regierung ja leider nicht auf die Reihe bringt einen Regionalplan zu erstellen ist es folgerichtig, daß die Planer selbst, sich auf die Suche machen nach realisierbaren Projekten. Dabei wird aber nicht unseriös und ungeplant vorgegangen sondern es werden viele planerische Vorgaben beachtet. Um dies zu verdeutlichen habe ich einige Folien von Jürgen Simon in eine Präsentation gepackt und möchte sie hier vorstellen.

Folie 1
Hier werden die Abstände von den Häusern (Wohnbebauung) und den geplanten Windrädern aufgezeigt. Abstände unter 500 Meter sind nicht erlaubt. Zwischen 500-1.100 Meter sind Einzelfallprüfungen notwendig.

Folie 2
Für die umweltschonende Anbindung der Windräder sind natürlich die vorhandenen Wege entscheidend.

Folie 3
In dieser Karte werden die Standorte der drei Windräder aufgezeigt.

Folie 4
Auf dieser Zeichnung ist zu erkennen, daß nur die Stell-Fläche für den Kran langfristig für die landwirtschaftliche Nutzung ausfällt. Bei Standorten im Wald können auf der restlichen Flächen ohne weiteres niedrig wachsende Büsche gepflanzt werden.

Folie 5
Hier werden die Auswirkungen durch Schall ohne Schallreduktionsmassnahmen dargestellt. Es ist zu erkennen, daß einige Gebäude mit 35 dB(A) „belastet“ werden. Die Richtwerte nach Technischer Anleitung (TA) Lärm wären 40 dB(A) bei allgemeinen Wohngebieten.

Folie 6
Bei dieser Folie wird aufgezeigt, daß selbst bei einer höheren Lärmbelastung wie geplant es noch Möglichkeiten gibt die Windkraftanlage zu bestimmten Zeiten im Schallreduzierten Bereich zu fahren. Dies bedeutet die Anlage wird zeitweise mit niedrigerer Leistung gefahren. Dies hätte natürlich Ertragseinbußen zur Folge.

Folie 7
Diese Folie zeigt die maximale Belastung durch Schattenwurf. Es wird berechnet wie lange könnte das Windrad durch Schatten die Häuser stören. Es sind zwei Höchstwerte einzuhalten. Die Jahresbelastung darf 30 Stunden nicht überschreiten und die tägliche Belastung darf maximal 30 Minuten betragen. Das Programm kann jedoch keine Hindernisse mitberechnen. Deshalb muß die Überschreitung (35 Min./Tag) erst noch einmal vor Ort geprüft werden.

Folie 8
Sollte trotzdem einer der Höchstwerte überschritten werden kann das Windrad trotzdem genehmigt werden wenn das Windrad automatisch abgeschaltet wird wenn die Betriebsbedingungen zur Verschattung führen. Da die Betriebsbedingungen klarer Himmer, relevanter Sonnenstand, Wind für den Betrieb und Windrichtung alle passen müssen wird diese Abschaltung seltenst notwendig sein.
Ich hoffe es wird jedem klar, hier wird nicht einfach ein Windrad in die Landschaft geplant um andere Menschen zu ärgern. Hier wird mit modernen Programmen berechnet wo es zu welchen Belastungen von Menschen kommt. Es gilt herauszufinden wo die besten Plätze für unsere zukünftigen Energiegewinnung sind. Voreilige Verurteilung wie von der FDP Hessen gemacht, führen da nicht weiter. Die FDP sollte lieber ihre Hausaufgaben in der hessischen Regionalplanung machen damit sie endlich mal Kompetenz zum Thema Windkraft aufbaut.

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