Energiewende konsequent umsetzen…

Ja, ja die Energiewende und die vielen Beteiligten die sich alle ein Bein ausreißen damit wir schnell auf eine saubere Energieversorgung umgestiegen sind. Heute möchte ich aus meinem realen Briefkasten ein Sahnestückchen veröffentlichen. Ich durfte mal wieder ein Einschreiben bei der Post abholen weil ich leider nicht im Haus anwesend war als der Briefträger zweimal klingelte.

Kurz und knapp wurde ich informiert, dass die EEG Vergütung zum 31.12.2013 eingestellt wird. Na Klasse ich freu mich richtig drauf, jetzt in der Adventszeit so eine schöne Nachricht zu bekommen.
Einstellung EEG Umlage

Na gut die haben mich wirklich angeschrieben, dass ich dieses Lastmanagement einbauen lassen muss. Dieses Lastmanagement werde ich „natürlich“ auch einbauen lassen. Nur dies dauert nun einmal bis man so eine technische Änderung vorgenommen hat! Ich hab mich mal bei meinen Freunden umgeschaut die ein Atomkraftwerk betreiben und muss feststellen das dauert…

Das dauert also Jahrelang bis die notwendigen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt sind.
Frage: Warum schaltet denn keiner die Atomkraftwerke ab und erst wenn die Atomkraftwerke nachgerüstet sind dürfen sie wieder produzieren?

Ach so die Betreiber sind ja Aktiengesellschaften, da geht es ums Geld und den Aktionären kann man die finanzielle Belastungen für Sicherheitsmassnahmen der Bevölkerung nicht zumuten.

Dem Sonnenflüsterer aber der muss seine PV Anlage nachrüsten. Es könnte ja der Supergau kommen und seine PV Anlage könnte so viel Sonnenstrom in das Netz einspeisen dass die Netzkapazität der 15.000 Einwohner Stadt überlastet ist und das Netz kollabiert. Das kollabierte städtische Netz könnte der Anlass sein, dass auch die übergeordneten Netze kollabieren. Vielleicht sogar bundesweit oder Europaweiter Black out durch des Sonnenflüsterers Solarkraftwerk. Das will ich nicht, das kann ich nicht mit meinem Gewissen verantworten! Die Montagefirma ist schon beauftragt und wird in den nächsten Tagen vor Ort kommen und die mögliche Kollabierungs Schwachstelle beheben…

Was aber machen die Freunde vom AKW? Eigentlich sollten die doch auch mal an den „Markt“ herangeführt werden? Wenn es hilft liebes Bundesumweltministerium, ihr braucht für mich keine Jodtabletten vorhalten. Die hab ich schon lange in meinem Haus liegen… natürlich werde ich die Tabletten vor dem Gau einnehmen. Bin ja ein ordentlicher Bürger! Aber in Zukunft werden ja alle in Deutschland ein Jodtablettchen zu Hause haben und dann machen wir einen gemeinsames Jodl treffen. Das kann aber noch dauern…

9 Gedanken zu „Energiewende konsequent umsetzen…

  1. Hermann-Josef Wöhlert

    Ja so ist das eben. PV-Strom ist ja auch sehr gefährlich! Deshalb muss er auch vom Netzbetreiber abschaltet werden können. Damit wird dann für Kohlestrom platz gemacht.
    Was machst Du dann jetzt mit dem ganzen Sonnenstrom? Jetzt zu Weihnachten kann man den doch gut in die Weihnachtbeleuchtung jagen. 🙂

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  2. Rainer

    Hallo Erhard,

    Dein „Problem“ wäre vermeidbar gewesen – kann mich gerade noch erinnern wann „mein“ EVU mir diese Frage stellte. Genau gesagt ging mir das Schreiben über die „Nachrüstung … gemäß „Systemstabilitätsverordnung vom 20. Juli 2012 (BGBl. I S. 1635)“ Anfang März 2013 zu. Der Fragebogen musste bis spätestens 08.04.2013 beim EVU eingehen

    HIER das 4seitige PDF von der „Clearingstelle-EEG“ (Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH – http://www.juris.de).

    Nun ich erhielt mit dem Schreiben auch Zugangsdaten für ein WEB-Portal um dort „wunschgemäß“ meine Daten zu übermitteln. Wer muss überhaupt nachrüsten ? Ich beziehe mich mal auf :

    „Photovoltaikanlagen, die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind , mit einer Leistung von

    a) mehr als 10 kWp, die nach dem 31.08.2005 und vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden ….“

    Womit die Verpflichtung auf meine Anlage zutrifft, weil meine „Nennleistung“ nominal 12 kWp ist. Ich vermute mal, Deine Anlage ist kleiner gleich 10 kWp und damit fällst Du nicht unter diese Verpflichtung ??? Womöglich hätte Deine „Rückantwort“ – zu der alle PV-Betreiber gesetzlich verpflichtet sind (so jedenfalls die „SysStabV“) – Dein Problem längst erledigt.

    Da Deine Anlage jünger sein könnte, würde mich (und womöglich auch andere) interessieren ob sich da etwas „neues“ ergeben hat.

    Bei meiner Anlage ist laut SMA „ein Entkupplungsschutz“ (um den geht es) nicht vorhanden“ dieser wird zwischen „gestaffelt“ zu den Terminen 31.08.2013, 31.05.2014 bzw. 31.12.2014 durch einen Beauftragten des EVU nachgerüstet bzw. umgerüstet. Wer NICHT von seinem Wahlrecht (selbst einen „geeignete“ Firma zu bestimmen) Gebrauch macht, für den ist diese Umrüstung kostenlos.

    Soweit dieser Teil. Was soll dieser „Entkupplungsschutz“ eigentlich bewirken ? PV-Anlagen haben u.U. eine Einrichtung, welche bei der sog. 50,2 Hz Überschreitung automatisch die Anlage – alle derartig ausgerüstete Anlagen die in diesem Moment davon betroffen sind – vom Netz nimmt. Das bedeutet u.U. den Wegfall tausender von PV-Anlagen im davon betroffenen Bereich OHNE jede Eingriffmöglichkeit für die Netzbetreiber. Das kann wohl kaum in deren, aber auch ganz sicher nicht in unserem Sinn liegen. Besonders dann, wenn wie wir es uns alle wünschen, der Ausbau derartiger Kraftwerke weiter vorangehen soll.

    Was der Energiewende fehlt ist eine koordinierende Planung. Eine „Regelmaßnahme“ die eine „intelligentes Netz“ haben muss, ist (zumindest für mich) notwendiger Teil der Veränderung. Die Chance tausende von PV-Anlagen eben nur dann vom Netz zu nehmen, wenn die technologisch unumgänglich ist, bedeutet ein notwendiger Teilschritt in einem ganzen Bündel von dringend notwendigen Veränderungen der Netzstruktur. Wo sonst, als auf der untersten Ebene, der sog. „Niederspannung“ soll diese Regelung greifen ? Die ungeregelte 50,2 Hz Abschaltung ist vergleichbar mit der „allein computergesteuerten Verkaufsorder an der Börse“ dort crasht das System weil eine (unzureichende) KI eben nicht erkennen kann welche Implikationen so etwas hat.

    Nochmal – die Maßnahme dient tatsächlich eben NICHT dazu, einfach weil ein „Trigger“ (50.2 Hz) erreicht wird – regellos (automatisch) PV-Anlagen mit „Entkupplungsschutz“ ABZUSCHALTEN, sondern dies zu verhindern, bzw. „geregelt“ zu tu. Was würde wohl passieren, wenn ein großer Teil von PV-Leistung schlagartig wegfällt ? Wer schon mal erlebt hat wie schwierig es sein kann, ein derartiges Netz welches nun nichtmehr nur „Last“ bedeutet, wieder hochzufahren, wird mir wohl beipflichten. Die „Rückwärtswirkung“ aus dem Niederspannungsnetz heraus in die „obere Topologie“ könnte verheerend sein.

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  3. Achim

    Zur Not würde ich zuviel Solarstrom lieber verheizen. Ein billiger elektrischer Heizstab in den Warmwasserboiler, fertig.
    Heizöl kostet jetzt auch schon 90Cent, je kwh also 9Ct minus Wirkungsgrad ist man auch bei 12 Ct. Dafür erspart man sich auch noch die Steuern auf den Solarstromertrag, den Papierkram und im Sommer kann die Ölheizung abgestellt und geschont werden.

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  4. Rainer

    Nachdem ich mich zu dem „Entkupplungsschutz“ geäußert habe, möchte ich den Blick auf etwas lenken, was sozusagen „umgekehrte Wirkung“ hat.

    Alle Welt redet vom „notwendigen Netzausbau“ – das bewusst ? „schwammig“ – „nebulös“ – wie auch immer, es bleibt höchst unklar was den nun warum ausgebaut werden „muss“. Und ganz besonders WARUM. Nun mag es „in unseren Reihen“ durchaus Experten geben, welche mir womöglich „haushoch“ überlegen sind. Doch auf einen nicht unbeträchtlicher Teil von PV-Anlagen Betreibern dürfte der Ausdruck „Laie“ zutreffen. Da nun die Gegner jeglicher Veränderung besonders aber der sog. „Energiewende“ gern und zumeist unwidersprochen Behauptungen in die mediale Landschaft klotzen, wir es Zeit mal einen Blick auf „unser technologisches Umfeld“ zu werfen.

    Wer nicht gerade eine MW-PV-Anlage betreibt, „hängt“ im Niederspannungsnetz und speist über eine vorhandenen Struktur ein – ein, worüber vorher nur entnommen wurde. Scheinbar alles ist mehrere Nummern kleiner (die Einspeisung), als die mögliche Entnahme pro Hausanschluss. Das könnte zu der (falschen) Annahme führen, es wäre in diesem Netzwerk keine Veränderung und schon gar nicht ein Ausbau notwendig. Gar nicht ? Hmm bis zu einer bestimmten Grenze stimmt das auch. Die Grenze liegt bei der Anzahl der PV-Anlagen, welche „hinter dem zuständigen Ortsnetztransformator liegen“.

    Wird diese individuelle Anzahl überschritten, „kollidiert“ das mit der „DIN EN 50160 erlaubten eine verbraucherseitige Spannungsschwankung von ±10 %“ die niederspannungsseitig in der Praxis nur maximal 3% beträgt. Das begrenzt die maximal zulässige Einspeisung von PV-Anlagen recht drastisch.

    Warum ? Jede PV-Anlage welcher nicht gleichzeitig eine entsprechende „Last“ (also im „Netzbereich“ eingeschaltete aktuelle Verbraucher) „gegenübersteht“, erhöht die Spannung im betroffenen Netz. Bis zu dem Punkt wo die zu garantierenden Maximalwerte überschritten werden würden. Das muss der Netzbetreiber garantieren und wird daher ab eine individuellen Gesamtleistung „in kWp“ keine weiteren PV-Anlagen mehr zulassen (können).

    Womit die Aufnahmekapazität sozusagen automatisch „gedeckelt“ ist. Es ist also unter diesen Umständen durchaus „hinderlich“ für den weiteren Ausbau, weil nicht die geographischen und oder die zur Verfügung stehenden geeigneten Dachflächen den Ausschlag geben, sondern die „Aufnahmefähigkeit“ des jeweiligen Niederspannungsnetzes.

    Dieses „Niederspannungsnetz“ kann, besser „könnte“ man nun ausbauen indem einfach weitere Leitungen „vergraben“ werden, bis die „Netzknoten“ so erweitert sind, das nun mehr PV eingespeist werden kann. Weil das so schön teuer ist, ein sehr beliebtes Argument warum die „Energiewende“ so teuer sein muss. Die für PV völlig irrelevanten Hochspannungsnetze (von Kiel nach München usw.) werden gern noch mit eingerührt um den so bei den Beteiligten schon wenig schmackhaften Brei weiter ungenießbar zu machen.

    Nun sind wir ja angeblich ein „Hochtechnologieland“ dem weltweit keiner kann – wenn es nicht gerade um die „Energiewende“ geht. Offenbar stimmt das aber tatsächlich – wenn, wenn nur alle am selben Strick und in die selbe Richtung ziehen würden !

    Nachdem ich anfänglich selbst des öfteren behauptet habe, „wegen der PV müsse nix ausgebaut werden“ (was sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt bezog), habe ich mich näher damit befasst, was den passiert, wenn „alle geeigneten Dachflächen“ genutzt werden sollen. Wie schon eingangs erwähnt, es gibt da Grenzen, welche ohne eine Veränderung im betroffenen Netz nicht überschritten werden können, weil unsere gesamte Technologie darauf abgestimmt sein muss. Doch offenbar sind wir (noch) immer auch Ingenieure und nicht nur „Krämerseelen“ in D. Eben jene Ingenieure haben eine vergleichsweise kostengünstigen Weg gefunden alle Kriterien, maximal möglicher PV- Ausbau, Einhaltung des „Spannungsbands“ unter wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen zu realisieren.

    Hier nun die Lösung (jedenfalls in sehr vielen Fällen) : WIKI „Regelbarer Ortsnetztransformator
    Ein regelbarer Ortsnetztransformator (RONT) ist ein spezieller Transformator, untergebracht in einer Transformatorenstation, der die elektrische Spannung aus dem Mittelspannungsnetz auf die im Niederspannungsnetz (Ortsnetz) verwendete niedrigere Spannung (in Europa meist 230/400 Volt) transformiert.

    Im Vergleich zu herkömmlichen, nicht regelbaren Transformatoren in Transformatorstationen kann er das Übersetzungsverhältnis im Betrieb ändern und so beispielsweise eine verstärkte Einspeisung von Solarstrom ermöglichen, ohne dass die Netzspannung dadurch unzulässig ansteigt oder abfällt.

    „RONT“ wieder so ein Akronym – bewirkt, abhängig von den lokalen Verhältnissen – eine Steigerung der „PV-Anlagen Verträglichkeit“ um den Faktor 2 bis 3,6 weil auch entfernungsabhängig (Spannungsabfall) im Extremfall (weit entfernte Einsiedlerhöfe) das 8fache gegenüber einem ungeregelten Transformator.

    Wer also auf Kritiker stößt, welche zumindest wissen von welchen „Erweiterungen“ sie überhaupt reden, kann damit viel „Wind aus den Segeln nehmen“ – schade das dieser nicht für WKA nutzbar gemacht werden kann… Im Anschluss einige WEB-Links für alle welche sich näher mit der recht wichtigen „Angelegenheit“ befassen möchten. Leider ist dort „Fachchinesisch“ unvermeidbar :


    WIKI Regelbarer Ortsnetztransformator (RONT)

    LINK „etz“

    Regelbare Ortsnetztrafos: Die Alternative zum Netzausbau

    Der erste serienreife regelbare Ortsnetztrafo (24.09.2012)

    Offenbar gibt es auch zum „RONT“ technische Alternativen (was wohl in D zustande kommt, wenn Politik nicht nur durch Krämerseelen beeinflusst wird) :

    AEG Power Solutions: Eine Alternative zum RONT – die Thyrobox VR

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  5. Rainer

    Hallo Achim,

    soweit mir bekannt, hat Erhard eine Speicherzelle (Akku) und vermutlich ein Zähler, welcher seinen Eigenbedarf separat zählt (bei letzterem bin ich unsicher, obwohl das Sinn macht).

    Nun kann man „sich selbst nur verkaufen“ was einen Abnahmepreis hat und der wäre ja Null – Ohne einen Eigenbedarfszähler fließt zwar Strom in seine eigene Anlage – wohin den sonst, wenn da was zum „Aufnehmen“ eingeschaltet ist ? Doch da dies nicht automatisch vom Einspeisezähler EVU abgezogen wird, zählt der PV-Eigenbedarf-Zähler zwar, aber rechnerisch xxxx kWh mal Null ergeben Null. Auch der PV-Zähler zählt, aber auch hier, rechnerisch xxxx kWh mal Null ergeben Null.

    Interessanterweise verlangt das Finanzamt den „Verkauf“ des Eigenverbrauchs über die gesamten eingespeisten PV-Leistung (Wert des PV-Zählers) zu verrechnen. Bei Anlagen welche diesen Eigenverbrauch „ermäßigt“ beziehen bleib dann ein „Rest“ der pro kWh Eigenverbrauch ausgezahlt wird (gestaffelt bis 30% bzw. >30% höherer Ertrag). Einziger Lichtblick, was „ich“ nicht über den EVU-Zähler beziehe (weil aus PV parallel), müsste ich nicht bezahlen, bekomme aber auch den beschriebenen Anteil nicht. (vermutlich ist das bei Erhard etwas anders, er hat ja einen Speicher für möglichst viel Überschuss und dann wohl keinen finanziellen Ausgleich für seinen Eigenbedarf ???)

    Klingt verworren, entspricht aber der Realität. Unabhängig davon ob Erhard nun selbst irgendwie sinnvoll seine „Ernte“ verbrät, ich glaube nicht, dass er überhaupt eine Änderung an seiner Anlage benötigt und das Problem mit einer zwar verspäteten Meldung, aber mit Hilfe seines Solateurs „aus der Welt schaffen kann“.

    Bin sehr gespannt wie Erhard „diese Kuh vom Eis bekommt“ LOL

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  6. Achim

    Hallo Rainer, vermutlich bist du nicht auf dem Laufenden. Eigenbedarf wird bei mir nicht erfasst. Auch nicht die gesamte Solarstromerzeugung (diese nur am ungeeichten WR). Erfasst und ans EVU gemeldet wird nur der vom Stromnetz bezogene Strom und der den ich einspeise.
    Ein Stromspeicher ändert nichts an meinem vorigen Kommentar.
    Ansonsten seh ich kein Problem für Erhard das ganze Problem zu lösen, es existiert keine Kuh auf dem Eis.

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  7. Rainer

    Hallo Achim,

    es mag ja sein das ich nicht so recht auf dem Laufenden bin. Habe eben nochmal nachgesehen was der Unterschied zwischen „Eigenbedarf“ und „Eigenverbrauch“. PV-Anlagen haben tatsächlich einen sehr geringen Eigenbedarf. Ich bin da über ein eher semantisches Problem gestolpert. Von Kühen bei Erhard weiß ich übrigens auch nix – sollte eine der üblichen Metaphern sein – glaube schon das er mich verstanden hat…

    Was gemeint war, ist der eigengenutzte Anteil der tatsächlich „erzeugten“ Leistung einer PV-Anlage. Das Sie das eigentlich schon verstanden haben, zeigt der Hinweis auf die Steigerung der Eigennutzung (Eigenverbrauch) mittels eines Heizstabs im Wasserboiler.

    Eigenbedarf wird bei mir nicht erfasst. Auch nicht die gesamte Solarstromerzeugung (diese nur am ungeeichten WR). Erfasst und ans EVU gemeldet wird nur der vom Stromnetz bezogene Strom und der den ich einspeise.

    Da würde mich interessieren wie das geht. Bei meiner Anlage und eigentlich bei jeder die ich bislang kenne, wird ohne eine Messung der Eigennutzung die volle generierte Leistung als die eingespeiste Leistung abgerechnet. Dafür habe ich einen gesonderten Zähler (PV-Zähler). Eine Anlage ohne Erfassung der Eigennutzung hat gewöhnlich noch einen ebenfalls gesonderten „Bezugszähler“ der wiederum kann nur die vom EVU bezogene Leistung messen.

    In dieser Konstellation wird die Eigennutzung nicht erfasst. Die gesamte PV-Leistung wird als „eingespeiste Leistung“ behandelt. Also völlig losgelöst vom eigenen Bedarf, der selbstverständlich eben nur einen Teil der PV-Leistung „ins Netz entlässt“. Physikalisch kann der PV-Strom nicht „irgendwie“ an der eigenen Anlage vorbeigeschleust werden. Es sei denn, der Einspeisepunkt liegt räumlich getrennt von der hauseigenen Zähleinrichtung.

    Nun gibt es noch die andere Variante, dort wird über einen besonderen „Zweirichtungszähler“ der „Fremdbezug“ (durch das EVU) und die tatsächliche Einspeiseleistung erfasst. Inzwischen ist diese Zähleinrichtung meist ein „Digitaler Zweirichtungszähler“. Der ist zusammen mit dem separaten PV-Zähler unumgänglich, wenn die eigengenutzte PV-Leistung entweder getrennt vergütet wird und oder die Anlage >10 kWp ist.

    Bei Anlagen vor dem 01.01.2009 und Anlagen ab dem 01.07.2012 bleibt bzw. blieb die eigengenutzte PV-Leistung unvergütet. In der Zeitspanne dazwischen war „Vergüteter Eigenverbrauch“ möglich – allerdings nur, wenn die Zählereinrichtung eine getrennte Abrechnung überhaupt möglich macht.

    Moderne „Smartmeter“ ermöglichen übrigens mehrere voneinander unabhängige „Anzeigen“. So werden bei meiner Messeinrichtung, tatsächliche PV-Einspeisung, Tag- und Nachtstrombezug – also 3 Messwerte erfasst. Zusammen mit dem getrennten PV-Zähler, werden z.Z. so 4 verschiedene Messergebnisse erfasst und je nach Zusammenhang auch verrechnet. Da auch mein Wechselrichter alle drei Phasen bedient, ist stets alles erfassbar.

    Noch haben sich die unterschiedlichen EVU nicht über ein wie immer geartetes Informationsnetz zur Fernablesung der sog. Smartmeter geeinigt. Bei Neuanlagen sind diese bereits vorgeschrieben ob allerdings alle TAB das schon bestimmen weiß ich leider nicht. Dieser Link : Rahmenbedingungen für Smart Metering in Deutschland PDF hilft womöglich zu erkennen was da wohl in den nächsten Jahren auf alle Haushalte zukommt. Weiter hier :§ 21b Abs. 3a (Energiewirtschaftsgesetz — EnWG)schreibt vor, dass ab 1. Januar 2010 beim Einbau von Messeinrichtungen in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder bei einer größeren Renovierung nur Zähler verwendet werden, die „den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln“ (sogenannte Intelligente Zähler), soweit dies „technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar“ ist.

    Das Ganze ist nicht nur aus Datenschutzgründen sehr umstritten. Doch sog. „Intelligente Netze“ erfordern zwangsläufig auch „Intelligente Messeinrichtungen“. Wer eine dezentrale Netzstruktur mit Millionen von PV-Anlagen und WKA wünscht, wird um diese Veränderung nicht herumkommen. Wie einer der Blogger und Buchautor Thorsten Zoerner in seinem Buch „Strom: Rentieren sich Speicher auch ohne Photovoltaik“ schreibt, kann es bei immer größerer Verbreitung von Stromspeichern in Privathaushalten ohne eine getrennte Erfassung der unterschiedlichen Leistungen mittels „Smartmeter“ eher nicht bleiben.

    Auch nicht, wenn Leistung zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Kosten verursachen soll. Es wäre naiv anzunehmen, das „man“ sich diese Gelegenheit den erzielbaren Gewinn zu maximieren entgehen ließe. Auch falls sich der dt. Gesetzgeber „spanische Verhältnisse herbei regiert“ wird selbstverständlich die Eigennutzung erfasst werden. Dort wird seit kurzem jede eigengenutzte kWh mit 6 €Cent Steuern belegt. Was wohl die solare Nutzung nicht nur abwürgen soll, sonder bereits abgewürgt hat – übrigens mit der Vollmacht private Liegenschaften auch ohne richterlichen Beschluss jederzeit auf Verbindung zum öffentlichen Stromnetz zu durchsuchen.

    Ach ja die „CLEARINGSTELLE EEG“ meint : Mit dem Inkrafttreten der sog. PV-Novelle zum 1. April 2012 entfällt der vergütete Eigenverbrauch von Solarstrom (§ 33 Abs. 2 EEG 2012 in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) ersatzlos. Es ist jedoch möglich, den erzeugten Strom – ohne gesetzliche Mindestvergütung – ganz oder teilweise durch die Anlagenbetreiberin, den Anlagenbetreiber selbst oder durch Dritte in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage zu verbrauchen, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. Hierzu finden Sie nähere Informationen in unserer Antwort auf die häufige Frage „Welche Anforderungen gelten für den Eigenverbrauch bzw. die Direktvermarktung gemäß EEG 2012?“ In diesem Fall wird lediglich auf den ins Netz eingespeisten Überschussstrom der gesetzliche Vergütungssatz fällig. Hierzu ist nur die Messung des tatsächlich ins Netz eingespeisten Stroms erforderlich. Es genügt daher typischerweise ein (auch als „Übergabezähler“ bezeichneter) Zweirichtungszähler am Netzverknüpfungspunkt (z.B. dem Hausanschluss). Eine graphische Darstellung dieser Messanordnung finden Sie in unserer Empfehlung 2008/20, Abschnitt 5.4. Bitte beachten Sie, dass dies nur bei Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kW(p) und vorbehaltlich einer ggf. aus steuerrechtlichen Gründen erforderlichen Erfassung des Eigenverbrauchs gilt. *Zum letztgenannten Punkt liegt noch keine abschließende Klärung durch die obersten Finanzbehörden vor.

    Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kW(p) unterliegen unter den Voraussetzungen des § 33 EEG 2012 in der ab dem 1. April 2012 geltenden Fassung dem sog. Marktintegrationsmodell. In diesem Fall ist grundsätzlich ein zusätzlicher Erzeugungszähler erforderlich. Zur Frage der gem. § 33 Abs. 4 EEG 2012 erforderlichen Messkonstellationen bei dem Marktintegrationsmodell unterfallenden PV-Anlagen hat die Clearingstelle EEG das Hinweisverfahren 2013/19 veröffentlicht. Beachten sie hierzu auch unsere Erläuterungen zum PV-Eigenverbrauch: Welche Regelungen gelten für welche Anlagen? Beachten Sie, dass für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. April 2012 in Betrieb genommen worden sind, gemäß den Übergangsbestimmungen die alte Rechtslage fortgilt (§ 66 Abs. 18 Satz 1 EEG 2012). Gleiches gilt für Anlagen, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2012 in Betrieb genommen worden sind, unter den in den Übergangsbestimmungen (§ 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012) genannten Bedingungen (vgl. dazu das Hinweisverfahren 2012/10 – Netzanschlussbegehren). Interessanter Satz * was mag wohl dahinterstecken ?

    Mein Fazit, wer eine vernünftige Energiewende will, tu gut daran auch möglichst viel des „Umfelds“ zu verstehen. Einer der Gründe warum ich ausführlich auf die Zählergeschichte eingegangen bin. Falls etwas davon nicht stimmt, möchte ich das gerne wissen. Schon weil womöglich andere diesen Fehler nicht erkennen.

    Errare humanum est, sed in errare perseverare diabolicum – „Das große Latrinum“ ist durchaus hilfreich LOL

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