Der Rückblick ist für mich eine ärgerliche Notwendigkeit. Viel lieber beschäftige ich mich mit der Zukunft z.B. hier ein Vortrag vom Chief Futuristen Lars Thomsen vom 4.6.2013 also doch ein Rückblick?
Das herausragende Ereignis für mich persönlich war natürlich die Verleihung des Deutschen Solarpreises für mein persönliches Engagement durch Eurosolar. An Projekten würde ich natürlich die Mitgestaltung des Deutschen Solarbetreiber Clubs e.V. und die Energieblogger nennen. Beim DSC habe ich mein Engagement (Vorsitzender) ja aufgrund der räumlichen Problem(chen) aufgegeben. Der Vorsitzende eines bundesweit agierenden Clubs muss von Berlin aus „greifbar“ sein. Von der südhessischen Provinz aus geht dies leider nicht und ich bin nun mal mit Laib und Seele Südhesse!
Bei den Energiebloggern dagegen kann ich von zu Hause aus agieren. Auch wenn ich den Altersdurchschnitt der (inzwischen 40!) Energiebloggern kräftig nach oben schiebe, bereitet es mir Spaß mit den „jungen Wilden“ die Energiebranche aufzumischen. 🙂
Was ich von denen alles lerne… zum Beispiel dass eine Blogparade nichts mit einer Hitparade noch einer Torwartparade zu tun hat und schon gar nicht auf einem Paradeplatz stattfindet!!!
Andreas Kühl: Wie war das Jahr 2013 für die Energieblogger
Proteus Solutions: Rückblick: Energieblogger im Gründungsjahr etabliert
Windwärts: Energieblogger blicken auf erfolgreiches Gründungsjahr zurück
stromhaltig: Rückblick: Energieblogger im Gründungsjahr etabliert – Eine Erfolgsgeschichte für Bürgerjournalismus
Für mich war es das erste Jahr in dem ich Vollzeit zu Hause war. Auch ganz schön…
Gerne erinnere ich mich auch an die Woche der Sonne, den Kongreß Voller Energie, das unmoralische Angebot (vielleicht hat Angie jetzt Zeit das Buch zu lesen 🙂 ), den 2. Hessischen Windbranchentag, an die Demos, an den Roland und natürlich an das erste MPS Energiegespräch.
Schnell vergessen möchte ich die alten Wirtschaftsminister (Fips) und den dicken Umweltminister. Er freute sich über die Halbierung von Photovoltaikinstallationen und lobte innovative Braunkohlekraftwerke. Kein Wunder, dass ich heute überall lese und höre dass noch nie so viel Braunkohlestrom in Deutschland prdouziert wurde. Danke lieber EX-Umweltminister. Ich werde dich nicht vermissen!
Wie gesagt Rückblick ist nicht meine Stärke ich schau in die Zukunft und zwar die man selbst gestalten kann! Ich räum erst mal den Kaffeetisch ab und dann gehts weiter.
Hätte da mal eine Frage….
Leider passt die nicht so recht zu den jüngeren Blockbeiträgen – was man mir bitte verzeihen möge.
Aus einem PDF des „Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.“ auf Seite 6 „Der Kern der EEG-Umlage sind die reinen Finanzierungskosten. Sie sorgen für den Ausgleich der Differenz zwischen den Ausgaben für die Vergütungszahlungen und dem Wert des Stromes bei angemessener Vermarktung.“
In der Grafik darunter „EEG-Umlage 2014 ohne Fremdkosten“ = 2,54 Cent/kWh sind 1,40 Cent/kWh der Umlagenanteil für „Solar“ (was ich mit „PV“ übersetze) enthalten. Woraus folgt, wer Strom bezieht und nicht zu den privilegierten Ausnahmen gehört, zahlt anteilig an jeder kWh bezogenem „Strom“ genau diesen Betrag und wie das halt so ist die MwSt „obendrauf“. Da ich „außerhalb“ der PV-Nutzung sowohl mein Brauchwasser, als auch meine Heizung per „Strom“ betreibe nebst allem was da noch anfällt (Beleuchtung, Kochen, Waschen usw.) fallen für das vergangene Jahr 7.556 kWh an. Damit liege ich „deutlich“ über den sonst angeführten 4.000 kWh/a einer „Modellfamilie“.
Nun wie auch immer, in meiner Abrechnung stecken also 0,014 €/kWh x 7.556 kWh = 105,78 € Soweit meine Zuzahlung obwohl ich als Einzelwohnender ganz bestimmt ein „energieintensiver Betrieb“ bin.
Nun die eigentliche Frage „sozusagen umgekehrt“ die solare Ernte für 2013 beträgt 10.085 kWh die Vergütung dafür (Stichtag Sep. 2011) enthält ja genau ebenso 1,4 Cent/kWh – das nehme ich mal blauäugig an ! Was dann (anteilig) 10.085 kWh x 0,014 €/kWh = 141,19 € aus dem „EEG-Umlage Topf“ wären.
Nun da ich selbst wie jeder andere Strombezieher meinen Beitrag leiste (warum auch nicht !) bleiben rechnerisch (jedenfalls, wenn ich da nicht irre) 140,19 € – 105,78 € = 35,41 € „übrig“.
Nun legen auch alle anderen Anlagenbetreiber (alle !) keineswegs ihre tatsächlichen Kosten bzw. welchen Gewinn sie pro kWh erzielen „offen“. So ist der Betrag den ich tatsächlich erhalte ja gleichfalls eine Summe weiterer einzelner Kostenanteile inkl. Dieser 1,4 Cent.
Unter uns „Experten“ gibt es doch hoffentlich jemanden, der eine exakte Rechnung dazu aufmachen kann. Mich jedenfalls würde schon aus „argumentativen Gründen“ brennend interessieren, wieviel ich (anteilig) tatsächlich pro Jahr aus diesem „EEG-Umlage Topf“ beziehe. Das ich auch einen Teil der o.g. „Ernte“ selbst nutze, lasse ich für den Moment „außen vor“. Eine „Formel“ wo jeder seine individuellen Werte einsetzen kann, müsste doch auch „so manch einen“ aus unserer „Gemeinde“ interessieren ???
Wurde mein durchaus ernst gemeinte Frage übersehen ?
Ist meine „Berechnung“ das was man gemeinhin eine „Milchmädchenrechnung“ nennt ? Ist das zu komplex für die hier versammelten Experten ? Oder wäre ein mathematisch zuverlässiges Ergebnis zu sehr eine Bestätigung der Vorstellung „unserer Gegner“ welche stets behaupten „wir“ würden uns durch PV-Anlagen geradezu maßlos bereichern ?
Ich gehe nicht davon aus, das mit dem Verschweigen von Fakten irgendein „Gewinn“ verbunden ist. Ganz im Gegenteil, ist das doch die Strategie der etablierten konventionellen Energiebesitzer ihre Pfründe zu verteidigen.
Die Absicht des EEG ist in §1 recht eindeutig formuliert. Die Entwicklung der vertraglich vereinbarten Vergütungssätze verlief alles andere als „kontinuierlich“. Lediglich die Dauer ist einheitlich festgelegt (§21).
Die über die Jahre angestiegene „EEG-Umlage“ ist was die Anteile der „PV“ als „Generator“ angeht keineswegs entsprechend der ursprünglichen Absicht „kontinuierlich degressiv“. Ganz im Gegenteil !
ZITAT : § 8 (EEG)
Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie
(1) Für Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt die Vergütung mindestens 99 Pfennige pro Kilowattstunde. Die Mindestvergütung wird beginnend mit dem 1. Januar 2002 jährlich jeweils für ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils 5 vom Hundert gesenkt; der Betrag der Vergütung ist auf eine Stelle hinter dem Komma zu runden.
(2) Die Verpflichtung zur Vergütung nach Absatz 1 entfällt für Fotovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember des Jahres in Betrieb genommen werden, das auf das Jahr folgt, in dem Fotovoltaikanlagen, die nach diesem Gesetz vergütet werden, eine installierte Leistung von insgesamt 350 Megawatt erreichen*. Vor Entfallen der Vergütungsverpflichtung nach Absatz 1 trifft der Deutsche Bundestag im Rahmen dieses Gesetzes eine Anschlussvergütungsregelung, die eine wirtschaftliche Betriebsführung unter Berücksichtigung der inzwischen erreichten Kostendegression in der Anlagentechnik sicherstellt. ZITATENDE
*hmm 350 MW !!
Sehr bemerkenswert was aus dieser ursprünglichen Absicht inzwischen geworden ist ! Mit etwas „gutem Willen“ können Werte wie 4,97 oder 5,67 noch als 5% verstanden werden. „Jahressprünge“ von -19,72 oder -8,48 oder -22,3 und zuletzt (2013 Beginn) 2014 6,2 % doch wohl eher nicht. Die Zahlen habe ich öffentlichen Publikationen entnommen und per Tabellenkalkulation für alle was seit 1991 bekannt ist „berechnet“.
Alles an diesem Gesetz wurde inzwischen bis zur Unkenntlichkeit verändert. Was bleibt, sind der Eindruck einer völlig unangemessenen „Bereicherung“ der PV-Betreiber auf Kosten der Allgemeinheit. Unterschiedslos wie groß die einzelne Anlage ist, aber auch wie die individuelle Fördersituation tatsächlich „beschaffen“ ist.
Ebenfalls kaum thematisiert, ist die Zusammensetzung der EEG-Umlage für 2014 :
40% „reine Förderkosten“ (alle „Generatoren“)
24% „Rückgang Börsenstrompreis“
20% „Industrieprivileg“
9% „Nachholung aus Vorjahr (2013)
4% „Liquiditätsreserve“
2% „Marktprämie“
Wenn sich also die „40% reinen Förderkosten“ auf die jeweils unterschiedlichen Preise pro kWh beziehen ist das doch wieder 100% und daran muss auch der tatsächliche Anteil PV gemessen werden, da die weiteren 60% keinesfalls direkte Folge der individuell bezahlten PV-Einspeisevergütungen sind. Allenfalls könnte ein Teil der „Nachholung“ den PV-Förderkosten zugeschlagen werden.