ralosHistory 25.11.2008 (erste Veröffentlichung)
Aus einer konkreten Anfrage möchte ich zum vielgefragten Thema Elektrosmog was schreiben.
Als gesetzliche Grenzwerte für die elektromagnetische Strahlung wird die 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) und die Vor-Norm zum Schutz von Personen VDE V0848 4/A3 1995 07 herangezogen.
Da sich die BImSchV und die VDE auf gesicherte pathogene (krankheitsauslösende) Effekte beschränken, werden auch baubiologische Empfehlungen mit berücksichtigt. Damit das Ganze nicht zu trocken wird habe ich die Werte verglichen mit im Alltag vorkommenden elektrischen Geräten.
Elektrosmog wird umgangssprachlich für elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) verwendet. Darunter wird die Wirkung elektromagnetischer Felder auf die Umwelt und insbesondere den Menschen
verstanden. Neben dem natürlichen Erdmagnetfeld werden elektromagnetische Felder durch eine Vielzahl von Elektrogeräten oder elektrischen Anlagen erzeugt. Hierbei sind je nach Gerät erzeugte Gleichfelder, niederfrequente Wechselfelder und hochfrequente Wechselfelder zu unterscheiden.
Gleichfelder entstehen durch Gleichspannungen oder Gleichströme, z.B. bei Photovoltaikmodulen,
niederfrequente Wechselfelder entstehen z.B. durch das 230 V/50 Hz Stromnetz und alle daran
angeschlossene Verbraucher,
hochfrequente Wechselfelder entstehen z.B. durch Mobilfunkanlagen, Handys und drahtlose
Computerkomponenten
Es ist umstritten ab welcher Dosis die elektromagnetische Strahlung einen schädlichen Einfluss auf den menschlichen Körper hat. Fest steht, dass elektromagnetische Strahlungen im menschlichen Körper einen Strom induzieren, der ab einer gewissen Stärke zur Reizung von Nerven und Muskelzellen führen kann.
Bei PV-Anlagen kommen die PV-Module, Verbindungsleitungen und Wechselrichter als mögliche Erzeuger von elektromagnetischer Strahlung in Frage.
Die PV-Module erzeugen Gleichstrom also wird ein magnetisches Gleichfeld erzeugt. Bei einzelnen Modulen ist die elektrische Feldstärke so gering, dass bereits nach ein paar Zentimeter nicht mehr nachweisbar. Erst wenn die Module zusammengeschaltet sind wird das Gleichfeld stärker und kann bis zum Abstand von 50 cm höher sein als das natürliche Magnetfeld.
Bei den Verbindungsleitungen zwischen PV-Modulen und Wechselrichter treten ebenfalls Gleichspannungen und somit magnetische Gleichfelder auf. Um diese bei Bedarf möglichst gering zu halten, empfehlen wir, die beiden Plus- und Minus-Leitung dicht nebeneinander zu verlegen. Dadurch heben sich die Magnetfelder beider Leitungen gegenseitig auf (Reduktionseffekt), so dass sich das elektrische Feld auf den kleinen Bereich zwischen den beiden Leitungen konzentriert.
Im Wechselrichter wird der von den PV-Modulen erzeugte Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom umgewandelt. Hierbei entstehen lediglich niederfrequente Wechselfelder, keine hochfrequenten. Diese Wechselfelder können mit haushaltsüblichen Großgeräten verglichen werden.
Die Messung elektromagnetischer Wechselfelder im 30 cm Abstand ergeben: (Angaben in Feldstärke in V/m)
4 – 8 V/m elektrischer Herd
11 V/m Wechselrichter mit 50 Hz Trafo
12 V/m Bügeleisen
5 – 40 V/m typischer Wohnungswert
10 – 60 V/m Energiesparlampen
60 – 90 V/m Farbfernseher
80 V/m Haarfön
100 V/m Handmixer
110 V/m Kühlschrank
260 V/m Boiler
Grenzwerte und Empfehlungen in V/m 10 m Abstand:
26. BISchV 5.000 V/m
Vor-Norm zum Schutz von Personen VDE V0848 4/A3 1995 07 – 6.500 V/m
Baubiologen 20 V/m
Fazit: Die PV-Generatoren und ihre Verbindungskabel zum Wechselrichter erzeugen überwiegend Gleichfelder, die schon in wenigen cm Abstand schwächer als die natürlichen Erdmagnetfelder sind.
Wechselrichter erzeugen am Tag (bei Sonnenschein) in ihrer Umgebung schwache niederfrequente Wechselfelder. Die Feldstärkeemissionen von PV-Anlagen liegen dabei deutlich unter den Grenzwerten der 26. BISchV. Bereits bei einem Abstand von 10 cm werden selbst die wesentlich strengeren baubiologisch empfohlenen Werte unterschritten.
Eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Bewohner durch elektromagnetische Strahlung durch die Photovoltaikanlage kann somit nach heutigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden.
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