RWE bereitet Gesetzesbruch vor

RWE verhandelt mit E.ON über die Übertragung der Reststrommengen vom Atomkraftwerk Stade auf Biblis A. Was auf den ersten Blick als legal angesehen werden könnte. Das AKW Stade war noch vor Biblis A ans Netz gegangen und es dürfen nur Reststrommengen von älteren auf neuere AKW’s übertragen werden erweist sich nach näherem Studium der Vereinbarung von 2000 im Fall von Biblis A als falsch.

In der Anlage 2 dritter Absatz wurde folgendes vereinbart:

“Die Regelungen der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgern vom 14. Juni 2000 sehen vor, dass Biblis A ab dem 01.01.2000 bis zur Stilllegung maximal 62 TWh produzieren darf.”

Da Biblis A bis Januar 2010 ca. 57.800 GWh Stunden bereits produziert haben bleiben ihm noch nach Adam Zwerg 4.200 GWh dann ist Schluß. Abschalten.

Natürlich wissen die sehr verehrten (vom wem eigentlich?) Vorstände von dieser Klausel nichts mehr. Wobei im Netz von E.ON noch die Meldung (Link auf Wunsch von E.ON entfernt 14.12.2015) zu finden ist:

“Die Vereinbarung ist vielmehr ein pragmatischer Kompromiss: Einer wirtschaftlich vertretbaren Befristung der Laufzeit steht die Zusage des ungestörten Betriebs der Anlagen gegenüber.”

Wirtschaftlich vertretbar war die Vereinbarung also und jetzt gehts nur noch um Zusatzgewinne der Großkonzerne. Das Risiko tragen die Anwohner. Atomkraft nein Danke!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.