Lärmschutzwand mit Photovoltaikanlage vor Verwaltungsgericht

Sonnenwand” kommt vor Gericht

so stehts im Südhessen Morgen zu lesen. Na ja nicht direkt die Solaranlage steht vor Gericht zur Diskussion sondern das Verfahren wie der Bebauungsplan geändert wurde. Denn von dem Wohngebiet wurde ein ca. 5 Meter breiter Streifen (ca. 500 Meter lang) als Sondergebiet für Erneuerbare Energien ausgewiesen.

Mehr als eine “fehlerhafte Abwägung” konnte den Klägern und deren Anwalt nicht entlockt werden. Schade eigentlich, dass die Kläger nicht bereit sind ihre Bedenken der Öffentlichkeit darzulegen. Aber spätestens am 26.8.2010 wird in Kassel vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof offengelegt werden was an der Umwidmung denn falsch gelaufen war. Mir wurde übrigens vorgeworfen ich hätte nicht alle Fakten von Anfang auf den Tisch gelegt.

Ein Sondergebiet zur Energiegewinnung gehöre ebenso wenig direkt neben ein Wohngebiet wie ein Industriegebiet. Auch dieser Hinweis versetzt mich in erstaunen wenn man bedenkt, dass hinter der Lärmschutzwand sich derzeit eine Bundesstraße befindet die demnächst vierspurig ausgebaut wird. Im überarbeiteten Erneuerbaren Energien Gesetz wird ausdrücklich eine Bebauung im Umkreis von 110 Metern um Straßen und Schienen befürwortet.

Es gibt halt immer mindestens zwei Seiten von denen aus man die Sache betrachten kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.