Wirtschaftlichkeitsberechnung von Photovoltaikanlagen

ralosHistory 14.8.2008

Die Rahmenbedingungen für eine Photovoltaikanlage sind sehr gut kalkulierbar. Durch die gesetzlich geregelte und gesicherte Einspeisevergütung über mindestens 20 Jahre hat man eine lange Planungssicherheit.
Der Stromertrag ist abhängig von der Sonneneinstrahlung, dem Standort, der Neigung und der Ausrichtung der PV-Anlage. Natürlich spielen auch die Module, Wechselrichter und deren Auslegung eine wichtige Rolle.
Entscheidend für einen wirtschaftlichen Betrieb der PV-Anlage ist außerdem, dass sie nicht verschattet wird. Selbst ein kleiner Schatten auf einem Modul kann den Stromertrag – und dadurch auch die Rendite – erheblich schmälern.
Gerechnet wird anhand von Jahresdurchschnittswerten. Bei einer nach Süden ausgerichteten Anlage kann man z.B. in Südhessen mit ca. 920 kWh pro installiertem kWp im Jahr rechnen.

Die Wirtschaftlichkeit einer Solarstromanlage wird über einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet, da die Einspeisevergütung durch das EEG für diese Dauer garantiert ist.
Der Vergütungssatz beträgt in diesem Jahr für eine PV-Anlage, die kleiner als 30 kWp ist, 46,75 Cent pro kWh. Bei Anlagen größer als 30 kWp, sowie Freiflächenanlagen ist die Vergütung geringer.

Multipliziert man den Stromertrag mit der Einspeisevergütung und der installierten Nennleistung (kWp), bekommt man den Erlös pro Jahr. Dieser Erlös sollte in einer seriösen Wirtschaftlichkeitsberechnung um 0,5 % pro Jahr abgemindert werden aufgrund der Degradation (Leistungsminderung) der Solarmodule z.B. durch Witterungseinflüsse.
Von dem Ertrag aus dem Stromverkauf müssen diverse laufende Kosten pro Jahr subtrahiert werden. Hierzu zählen Instandhaltung, Versicherung, Zählermiete, sowie Finanzierungskosten.

Für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen werden z.B. Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), von der Landwirtschaftlichen Rentenbank und von der Umweltbank in Nürnberg vergeben.

Auch der steuerliche Effekt wirkt sich auf die Rentabilität von PV-Anlagen aus. Vom Finanzamt werden alle Betreiber als Unternehmer eingestuft und erhalten die Mehrwertsteuer des Kaufpreises der Anlage vom Finanzamt erstattet. Im Gegenzug muss der Energieversorger auf die Einspeisevergütung noch die MWSt. zahlen die vom PV-Anlagenbesitzer an das Finanzamt weitergeleitet werden muss.

Man kann durch eine Photovoltaikanlage, die korrekt geplant und installiert wird, eine sichere und attraktive Rendite erzielen.
Da die Rendite einer Photovoltaikanlage von vielen individuellen Faktoren (z.B. Dachausrichtung, Finanzierung, Steuer) abhängt, kann es keine Pauschalrendite geben.

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