EEG Rätsel für Fortgeschrittene

In vielen Softwareprogrammen werden ja besondere Rätsel versteckt die von den Programmierern dort hinterlegt wurden. Dem Solar Förder Verein (SFV) ist es jetzt gelungen im aktuellen EEG solch ein Rätsel zu finden. Da dieses Rätsel eine harte Nuss ist suchen wir Rätselfreunde aus ganz Deutschland die sich an der Lösung des Rätsels beteiligen. Natürlich lässt es der Sportsgeist nicht zu, einen der Bundestagsabgeordneten zu fragen die für dieses Gesetz stimmten. Denn die müssten es doch wissen oder? Wenn es aber jemand trotzdem macht wäre ich ihm auch nicht böse, bei mir steht heute und morgen der Windbranchentag auf dem Terminkalender deshalb geht es bei mir nicht…

Jetzt aber zum Rätsel:

Es geht um das aktuelle EEG (Seite 34 unten)
§ 61 EEG Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger
(4) Für Bestandsanlagen, die bereits vor dem 1. September 2011 in Betrieb genommen worden sind, ist Absatz 3 anzuwenden mit den Maßgaben, dass

1. Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 nicht anzuwenden ist und
2. Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 nur anzuwenden ist, wenn
a) die Anforderungen von Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 erfüllt sind oder
b) die gesamte Stromerzeugungsanlage schon vor dem 1. Januar 2011 im Eigentum des Letztverbrauchers stand, der die Privilegierung nach Absatz 2 in Anspruch nimmt, und die Stromerzeugungsanlage auf dem Betriebsgrundstück des Letztverbrauchers errichtet wurde.

Zitatende! Alles klar? Dann kann einem Sonnenflüsterer der „nur“ über eine mittlere Reife verfügt sicherlich irgendjemand erklären was mit diesem Gesetzesdeutsch gemeint ist, oder?

Oder sollte es einfach nur Quatsch sein? Dass kann ich mir nicht vorstellen, dass Frau Merkel und Herr Gabriel so etwas dulden würden.

3 Gedanken zu „EEG Rätsel für Fortgeschrittene

  1. Claus Scheuber

    Ja,ja, das gute alte EEG….

    Erinnert sich noch jemand an die zwölf §§ des EEG 2000? Zwölf Sätze, wie 10 Gebote! So schreibt man Erfolgsgeschichte. Wesentlich komplizierter ist es dagegen das Zugrunderichten eines Erfolges in Gesetzesform zu kleiden.

    Was bleibt unterm Strich?

    „Kleine“ PV-Anlagen bis 10 kWp fallen unter eine Bagatellgrenze und sind durch die Neuregelung nicht wirklich benachteiligt; im Gegenteil, durch die Verringerung der Degression bei der Einpeisevergütung gibt es hier günstige Planungsperspektiven. Fraglich hierbei wiederum, warum ein Einfamilienhaus nicht einfach für die ersten 10.000 Kilowattstunden diese Bagatellregel in Anspruch nehmen darf und nur die darüberhinausreichende Strommenge mit Umlage „besteuert“ würde – ein weiteres EEG-Rätsel!

    Noch kleinere Anlagen, die gar nicht erst ins Netz einspeisen, bleiben sowieso unberücksichtigt. Sogenannte Plugin-Systeme, die heute bereits VDE-Normen erfüllen und via Steckdose das Hausnetz unterstützen, liefern zu einem durchschnittlichen KWh-Preis von ca. 0,20 €. Da muss man kein Unternehmen anmelden und keine Amtsschimmel aufscheuchen sondern den Energiewandel mit kleinem Geld privat in die Hand nehmen.

    Da mir persönlich die vielen „nichtprivilegierten Letztverbraucher“ (ja, so heißen die! Bzw.: Wir) besonders wichtig sind – schließlich sind dies die 95 Prozent der Bevölkerung, die wirklich was bewegen können – bin ich gerne bereit zu diesem Thema mehr Information zu liefern und stelle für Anfragen meine E-Mail Adresse zur Verfügung: claus.scheuber@web.de

    Mit sonnigen Grüßen

    Claus Scheuber
    Projektentwicklung-Konzeptdesign

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  2. Rainer

    Hallo Erhard,

    um da einigermaßen durchzusteigen muss man die betreffenden Teile des Gesetzestextes nach „Absatz 3 Satz 1 Nummer 3“ und auch „Absatz 3 Satz 2 Nummer 3“ (nochmal) aufschreiben um da die unterschiedlichen Bedingungen 1. und 2. a) und b) daraus abzuleiten. Ich habe das getan und festgestellt es sind darin nochmals Abhängigkeiten enthalten – ob wenigstens die Verfasser selbst wissen was das bedeutet ?

    Eine komplexe Schaltalgebra könnte wohl kaum schwieriger sein.

    besonders interessant ist in § 61 Absatz 6
    (6) Strom, für den die Übertragungsnetzbetreiber nach Absatz 1 die Zahlung der EEG-Umlage verlangen können, muss von dem Letztverbraucher durch geeichte Messeinrichtungen erfasst werden.

    Nur so kann man den „ermäßigten“ Satz von 30, 35 oder 40% der 100prozentigen Umlage verrechnet bekommen. Wer nicht „zählt“, zahlt sowieso wie schon immer 100% der jeweils gültigen Umlage auf jede kWh die von der eigenen Anlage kommend über den Bezugszähler zur eigenen Verteilung fließt.

    Das scheint aber keinen wirklich zu interessieren – obwohl es leichter zu verstehen ist, als das novellierte EEG 🙄

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  3. Rainer

    Habe ich ein internes Tabu verletzt oder was sonst hält offenbar alle Beteiligten davon ab einmal zur Kenntnis zu nehmen – jeder der keine extra Zähleinrichtung für den selbst genutzten PV-Stom hat, zahlt die volle Dröhnung – meint 100% der gerade gültigen Umlagen !

    Nun kann man ja vorbringen – jedenfalls ein Teil der hiesigen Blogger – man verstehe von der elektrotechnischen Seite nix oder jedenfalls zu wenig um dazu eine Meinung zu haben. Doch was ist mit denen los, deren Berufsbild das Verstehen absolut nicht verhindert ?

    Sind 20 … 30% Eigenverbrauch von 1,15 Millionen PV-Anlagen auf Ein- bzw. Zweifamilienhäusern keine Grundlage für Diskussionen ???

    Nochmal für das Verständnis. Sowohl für den Fiskus, als auch für die EVU gibt es lediglich zwei Gruppen von Einspeisern unter den schon erwähnten 1,15 Millionen PV-Betreibern. Die größte Gruppe – die der „Volleinspeiser“ besteht (mindestens) seit 1998. Die zweite Gruppe die der „Überschusseinspeiser“ von 2010 bis 2012 ist marginal und wir eventuell unter geänderten Bedingungen nun neu „belebt“.

    Die „Volleinspeiser“ sind durchweg gläubige Zeitgenossen. Sie speisen alles ins örtliche Netz ein und so ist alles was zuvor auf dem bei allen vorhandenen „PV-Einspeisezähler“ gezählt wurde, fortan ein Produkt des zuständigen EVU. Das ist juristisch völlig korrekt. Diese Ströme – egal wohin sie sonst noch fließen mögen – kommen nun vom zuständigen EVU. Dadurch entsteht die Berechtigung auch für diese daraus gewonnene „el. Arbeit“ alle gerade von Gesetzgeber beschlossenen Umlagen auf jede „Wattsekunde“ oder bekannter auf jede Kilowattstunde [kWh] zu erheben.

    Ich möchte deren Bestandteile hier nicht nochmal aufführen, sie sind hinlänglich bekannt (hoffe ich jedenfalls). Was weniger bekannt ist (jedenfalls unter den sog. Laien) PV-Ströme „verschwinden“ in den umliegenden Haushalten und verlassen praktisch nur äußerst selten das Niederspannungsortsnetz. So sind große Teile der Umlagen eine willkürliche Belastung der “nichtprivilegierten Letztverbraucher”, wie sie mein Vorredner diese bereits juristisch korrekt bezeichnete. Eine vom Gesetzgeber gewollte Entlastung, all derer, welche die Netze „oberhalb“ der Niederspannung fleißig und umfangreich nutzen.

    Das diese nun größtenteils völlig befreit von solchen Umlagen sind, ist eine konsequente Fortsetzung gelebter Lobbypolitik aller Volkszertreter die über Regierungsmacht verfügen. Soweit so schlecht und das war es ?

    Nein eine kleine und wie oben schon angedeutete „Wahrheit“ blieb bislang völlig unbeachtet von „Freund und Feind“. Versuche in Gesprächen darauf aufmerksam zu machen „zeitigten wenig Erfolg“ 🙄 Zu komplex, etwas ausschließlich für Fachleute – oder einfach Desinteresse ? Nun ja mir erscheint alles was es da an bemerkenswerten gibt von großem Interesse – daher (hoffentlich) auch für den Laien verständlich ein Versuch die bislang unergründlichen Wege des el. Stroms aufzuzeigen.

    Jeder der schon mal einen „Y-Verbinder“ an seinen Gartenschlauch angeschlossen hat, wird wissen, bei „Wasser marsch !“ fließt nun aus beiden Enden Wasser. Wie funktioniert das ? Wasser sind Gesetze und Verordnungen sch…egeal, es fließt hin wo ein Weg frei ist oder aber zwei, drei usw. Nur wenn an einem der beiden Enden noch ein „Schalter“ – ein Ventil „zugedreht wird“ fließt da nix mehr. Dann fließt alles durch die andere Leitung. Ich hoffe damit keinen wirklich überfordert zu haben ?!

    Nun wird es ungeheuer kompliziert – wer nicht Elektriker ist muss nun sofort kapitulieren ! Nun sind das Drähte und keine Schläuche mehr – und es fließt kein Wasser sondern Strom durch diese Drähte – oh Gott 😯

    Wer nun immer noch bei vollem Verstand ist, kann womöglich nachvollziehen – wenn da eine Weg ist, wo der Strom strömen kann dann tut der das auch – ganz wie das Wasser, wovon das „Strömen“ bei el. Strom wörtlich abgeleitet wurde !!

    Wenn also im Haus des „volleinspeisenden PV-Betreibers“ etwas eingeschaltet ist, wird der Strom auch dorthin fließen – das Ortsnetz kriegt also nur ab was dieser „volleinspeisende PV-Betreiber“ davon übrig lässt !

    Doch das interessiert das EVU überhaupt nicht – schließlich ist es ja DA schon juristisch im Vollbesitz aller Rechte an der „Volleinspeisung“ durch den betroffenen „volleinspeisenden PV-Betreiber“. Daher muss dieser Strom bevor der in Haus des „volleinspeisenden PV-Betreibers“ tätig werden kann, erst mal den „Bezugszähler“ des EVU durchfließen. Dabei dreht sich dessen Zählwerk genauso fleißig, wie bei tatsächlich „fremdem Strom“ der NICHT vom „volleinspeisenden PV-Betreiber“ kommt. Nachts zum Beispiel, wo in unseren Breiten die Sonne nicht scheinen mag.

    Weil der „Bezugszähler“ blind für die wahre Herkunft des „Bezugsstroms“ ist, wird auf alles was der so zählt die „zeitgemäße Umlage“ zu 100% fällig. Ganz genauso, wie bei Strom aus fernen Gegenden.

    Das bedeutet, sobald ein „volleinspeisenden PV-Betreiber“ selbst seinen Strom verbraucht, belastet dieser in keiner Weise das „Netz“, wird aber über Umlagen und Steuer obendrauf genau wie jeder Strom behandelt. Dieser UND selbstverständlich der „Reststrom“ welcher gleichzeitig und tatsächlich zu den Nachbarn fließt und so auch niemals das O-Netz verlässt, wird behandelt, als beanspruche „er“ alles was ein modernes Netzwerk so zu bieten hat. Eine amtlich durch Gesetz geförderte Lüge. Welches die Gegner jegliche EE auch gleich zu eine angeblichen Verstopfung der Netze hochlügen. 🙄

    Das die wenigen „Überschusseinspeiser“ (zu denen ich eher zufällig gehöre) auch „empirisches Zahlenmaterial“ beisteuern können, wird ebenfalls ignoriert. Auch wenn inzwischen 1,15 Millionen PV-Anlagen auf Ein- bzw. Zweifamilienhäuser damit zwischen wenigstens 20 bis 30% der sog. PV-Volleinspeisung gleich selbst nutzen UND dafür immer schon 100% Umlagen bezahlten, damit weitgehend unerkannt immer schon die EE selbst „bezuschussten“, soll einfach „unter den Teppich gekehrt werden“ ? Nur weil es schwierig zu verstehen sei ? Das ganz „neue EEG“ ist weitgehend unverständlich. Dagegen ist diese von mir geschilderte Vorgang klar wie das Rheinwasser nach etlichen Umweltbemühungen…

    Nur weil diese Form des physikalischen Eigenverbrauch vom Gesetzgeber sehr geschickt ins juristische Nirwana geschickt wurde, soll es nicht ganz oben ins Bewusstsein kommen ????

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