Was vor ca. 10 Monaten mit dem 5. MPS Energiegespräch Bergstraße in Heppenheim begann wird langsam aber sicher zum Selbstläufer!
Solar2go geht ab wie ein Zäpfchen! 🙂
Bei den letzten Zwischenständen im Mai und Juni zeichnete sich ja schon ein gesteigertes Interesse an den Balkonmodulen ab, jetzt aber wird es langsam unübersichtlich. Viele engagierte rebellische Solarpioniere helfen mit bei der Aktion Solar2go. Leider schaffe ich momentan nicht mehr eine regelmäßige Kommunikation mit jedem aufrecht zu halten. Aber ich bleibe dran ihr müsst halt ein wenig Geduld haben…
Das beste zuerst!
Wir haben bei einem weiteren Netzbetreiber ein Plug In System installiert. Die Anmeldung ist in Arbeit, es wird spannend! Das Bild von den zwei Dachmodulen ist doch geil oder?
Da wird es schwierig für die anderen ein schöneres Bild bei Solar2go zu präsentieren!
Ich gebe gerne zu die Guerilla’s müssten eigentlich mal auf einen Fotokurs gehen. Hier z.B.
oder auch nicht viel besser das zweite Guerilla PV
Aber es geht ja nicht um die Fotoqualität sondern wichtig sind die Solarstrom produzierenden Plug In Systeme ohne Förderung und ohne EEG. Mit dem dritten Guerillo der es bisher noch nicht geschafft hat sein Foto (vermutlich still und heimlich) zu fotografieren haben wir in diesem Monat Nachricht von drei Guerillos erhalten. Drei Guerilla Module die Strom in das eigene Hausnetz einspeisen…
Das erste Bild wird allerdings angemeldet und wir sind schon gespannt wie dieser Netzbetreiber sich verhält…
Ein weiterer Netzbetreiber dürfte nächste Woche eine Anmeldung erhalten… aber warten wir es mal ab. Es tauchen die tollsten Geschichten auf.
Ein Netzbetreiber haben wir jetzt eine „Erinnerungsmail“ geschickt und ihm geschrieben, wenn er sich nicht bis zum Ende des Monats meldet, betrachten wir das System als geduldet!
Dann kommen wir zu den unangenehmen Netzbetreibern.
Der Neueste Hit ist die Forderung nach einer 70% Abregelung!
Da unterhalten sich schriftlich erwachsene Menschen über eine Abregelung eines 250 Watt Moduls! Besser kann nicht erklärt werden wie Pargraphenreiter die Bürger gängeln. Die Modulleistung um 75 Watt abregeln!!!
Schikane, Schikane, Schikane!
Ich würde mich schämen wenn ich bei solchen Unternehmen für die Energieversorgung der Bürger zuständig wäre.
Aber es kommt ja noch toller!
TaTää Dschinderassa Bumm Drauße steht oiner wolle me den roi losse?
Der Netzbetreiber behält sich vor die „Anschlussnutzung zu unterbrechen„!
Kurz gesagt den Strom abschalten.
Hallo Freunde da habt ihr aber eine riesen Kanone auf den Spatz gerichtet! Nehmen wir mal an: Der Prüfer kommt und mäkelt an der Schuko Steckdose rum und mein Freund zieht den Stecker des Plug In aus der Steckdose.
Fährt dann euer Prüfer nach Hause?
Kommt er unangemeldet wieder?
Bricht er beim nächsten mal die Haustür auf?
Also es gibt Netzbetreiber, die Betreiben zwar Netze, aber von Kundenfreundlichkeit haben die noch nichts gehört.
Aber lasst euch nicht einschüchtern. Inzwischen habe ich Kontakt zu mehr als 30 rebellischen Pionieren und jeder arbeitet an seinem persönlichen Plug In Modul. Unsere Stärke ist die Masse. Wenn jeder einen kleinen Stein aus dem Weg räumt dann wird demnächst die Lawine von Steckdosenmodulen losrutschen.
Ich freu mich drauf! 😉
…Dazu müsste der Netzbetreiber erstmal nachweisen, dass am Übergabepunkt überhaupt Strom ins öffentliche Netz fließt. Bei unseren kleinen Anlagen wird das so gut wie niemals passieren…
Es könnte – so wird das dann in der Gesetzgebung manchmal umgangen – sein, dass es ausreicht, dass eine Einspeisung passieren könnte und der Anschlussinhaber nachweisen muss, dass diese nicht möglich ist. Beim Betrieb von Atomkraftwerken muss natürlich für eine Stillegung von den Behörden eine konkrete Gefahr nachgewiesen werden – aber bei den saugefährlichen 250 Wp Steckdosen-Modulen wird man im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung nicht so großzügig sein können.
Zur 70%-Regel: Hier (https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1922) dürfen wir lesen, dass der Vergütungsanspruch auf Null sinkt, wenn die 70%-Regel nicht eingehalten wird oder keine Abregelung der Anlage durch den Netzbetreiber stattfinden kann.
Zitat: „Werden die oben genannten Vorgaben des § 6 Abs. 2 EEG 2012 nicht eingehalten (Anm.: bezieht sich auf 70%-Regel bzw. Abregelung bei Netzüberlastung), reduziert sich der Vergütungsanspruch gemäß §§ 6 Abs. 6, 17 Abs. 1 EEG 2012 auf Null.“
Ok, WIR wollen auch gar KEINE Vergütung!