Wir betreiben Atomkraftwerke aber Balkonmodule können wir nicht

Gestern habe ich noch davon geschrieben, dass wir in Bensheim einen Netzbetreiber hatten der Balkonmodule ohne „Genehmigung“ und sonstigem Trara akzeptierte. Dies tat er allerdings nicht lange, dann begannen die bürokratischen Anforderungen bei denen ich es Leid bin, sie aufzuzählen. Jedenfalls ist der Balkonmodulmarkt im Bensheimer Stromnetz tot.

Bei Westnetz zeichnet sich das gleiche Spiel ab. Greenpeace meldete vor einigen Tagen die Akzeptanz von Westnetz den Balkonmodulen gegenüber. Die Kehrtwende ließ nicht lange auf sich warten. Westnetz untersagt

Ich lach mich kaputt.
Zum x-ten Mal, den Netzbetreiber geht es einen Sch..ßdreck an was ich in meiner Wohnung in die Steckdose stecke!
Ich stecke in meine Steckdose was ich will und ich verantworte es selbst!
IST DAS JETZT KLAR?
Wenn der „Netzbetreiber“ meint ich täte etwas Illegales dann soll er es beweisen!
Da er es nicht beweisen kann, hat er verloren.
Oder will er mit Polizeigewalt in meiner Wohnung eindringen?

Deswegen am besten Plug-In Modul kaufen und installieren. Niemandem sagen dass der Schukostecker in der Steckdose steckt, sondern immer den Hinweis warum sie ein Solarmodul am Balkon hängen haben. Es ist einfach wunderschön ein Modul am Balkon zu haben. Sozusagen Fake-Kraftwerke. Aber in die Steckdose stecken sie den Stecker nicht. Nein, das machen sie nicht.

Niemand hat die Absicht den Schukostecker vom Plug-In, in die Steckdose zu stecken.

Nein wir hängen Solarmodule nur als Mitglieder des Vereins „Unser Dorf soll schöner werden“ an den Balkon.

Während wir allein mit der Schönheit unserer Solarmodule die Energiewende einleiten, sollte es der Bundesregierung, den Netzbetreibern, der Bundesnetzagentur, dem Technologieverband VDE gelingen ein Papier zu beschmieren auf dem steht. Es geht wenn man will. Wenn jemand seinen Verstand einschaltet, kann er ein Plug-In Modul kaufen und es fest montieren und den Schukostecker in die Schukosteckdose stecken. Einfach so und die Erde wird sich weiter drehen.

So einfach wie jeder sich ein Fahrrad kaufen kann und sich draufsetzt und losfährt. Wenn er allerdings den Spargelacker quer fährt, dürfte er auf die Schnauze fallen. Dann ist er vermutlich nicht versichert. Sicher bin ich mir bei dieser Aussage nicht… aber was ist schon sicher?

Ich habe ein Stinkwut über dieses ganze bürokratische Gerede und alle reden ihre Sonntagsreden weiter… Heute sagt Frau Hendricks auf einer dieser Kaffee und Klatsch Veranstaltungen „Bezahlbarer Strom ist Teil der öfft. Daseinsvorsorge„… gut geblubbert aber nix passiert. Es ist einfach schrecklich was momentan in Deutschland für eine Energiepolitik gemacht wird.

Es soll mir keiner sagen ich wäre so schlecht gelaunt, weil das „Geld fasten„, mich nervt. Nein, dies tut es nicht! Jedes dieser 21 Projekte die ich bisher unterstützt habe ist innovativer wie diese Energieversorger deren einziges Ziel ist, sich selbst mit Geld zu versorgen. Von wegen die Bürger mit Energie versorgen…

Heute hat Martin aus Mexico mein Fastengeld bekommen. Jede Wette, er hängt das Modul an sein Haus ohne irgendjemanden schriftlich zu informieren. Einfach so. Der Martin ist sicherlich ein Photovoltaik Guerilla. Recht hat er.

Wer heute von besser gelaunten Energiebloggern was lesen will dem empfehle ich in den tausenden Beiträgen zu stöbern. Aber Vorsicht, das sind noch einige andere Wutartikel vom Sonnenflüsterer zu finden.

5 Gedanken zu „Wir betreiben Atomkraftwerke aber Balkonmodule können wir nicht

  1. Sergej Müller

    Hm, verstehe nicht so ganz. Seit Februar gilt doch die neue DIN VDE Norm 0100-551-1 für selfPV Kleinstanlagen. Da darf man auch ins öffentliche Netz einspeisen, muss die Analge nicht anmelden – da hat der Netzbetreiber auch nichts mehr zu sagen. Oder interpretiere ich die neue DIN falsch?

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  2. Dieko Jacobi

    Hier noch ein Erläuterung zur DIN VDE 0100-551-1

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 31. Januar diesen Jahres [2017] wurde in Frankfurt durch die zuständigen Gremien die neue Norm für Mini PV Anlagen beschlossen. In der neuen DIN VDE 0100-551-1 wird folgendes stehen:

    Einspeisung in gemischte Stromkreise ist erlaubt (wenn Dauerlastreserven vorhanden sind oder hergestellt werden können).
    Das Erfordernis der Anmeldung der Anlage nach VDE-AR-N 4105 wurde gestrichen.
    Separater FI-Schalter ist voraussichtlich gestrichen.
    Nicht durchsetzen konnte sich die Forderung der Einspeisung in die Schuko-steckdose, wie sie in unseren Nachbarländern üblich ist; sondern es muss eine fest verbundene und nur mit Werkzeug lösbare Verbindung geschaffen werden (was aber nach durch Gerichtsurteil bestätigter Rechtsauffassung ohnehin außerhalb der Zuständigkeit der Netzbetreiber liegt).“

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  3. John Doe 1282

    Ich stehe vor dem gleichen Problem. Eine 500Wp Anlage, konzipiert die Grundlast zu senken. Ich fands eingentlich schön das Netz als Speicher zu nutzen…jedoch muss ich mir jedesmal sagen lassen blahblaaaa illegal. Immer wieder muss ich mich rechtfertigen.
    Wer hat Erfahrungen mit Stromspeichern? Ich würde dann Batterien zur Vermeidung von Überschusseinspeisung einsetzen. Angeblich sei das legal und nicht anmeldepflichtig.
    Lässt sich damit eine Nulleinspeisung realisieren.?Ich frag mich nur wie sollen die WRs wissen wann Bedarf ist und wann nicht…keine Smartmeter Anbindung….

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