Einspeisevertrag mit Netzbetreiber

ralosHistory 27.10.2008 (erste Veröffentlichung)

Wer eine Photovoltaikanlage sein eigen nennt, der bekommt in der Regel von seinem Netzbetreiber (NB) bei dem er den Photovoltaikstrom einspeist einen Einspeisevertrag angeboten. Diese Einspeiseverträge können sinnvoll sein wenn z.B. die Abschlagszahlungen geregelt werden. Denn einige NB’s sind der Meinung sie können den produzierten Strom auch noch am Jahresende bezahlen. Da im Regelfall aber der Stromkunde für seinen gekauften Strom ebenfalls Abschlagszahlungen zahlen muss gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Abschlagszahlungen können im Einspeisevertrag vereinbart werden. Ansonsten gibt es kaum Verbesserungen für den Photovoltaikanlagenbesitzer die er in einem Einspeisevertrag regeln kann. Aber dafür lauern einige Fußangeln die manche NB’s in Ihren Verträgen haben. Ich möchte einige für den Photovoltaikanlagen Besitzer Nachteilige Paragrafen benennen:

Einseitige Haftung
Der Netzbetreiber haftet nur bis zu einer bestimmten Grenze (z.B. 5.000 Euro) der PV-Anlagen Besitzer aber unbegrenzt wenn Schäden beim Vertragspartner entstehen. Üblich wäre unter Kaufleuten eine Gleichbehandlung.

Messzähler
Die Stromnetzbetreiber stellen den Zähler und verlangen eine unverhältnismäßig hohe Miete.
Wer liefert, der misst. Diese alte Kaufmannsregel gilt auch beim Strom. Der PV-Anlagen Besitzer kann sich einen eigenen Zähler von Ralos setzen lassen. Dieser Zähler muss natürlich geeicht sein und je nach Zählertyp nach ca. 12 Jahren neu geeicht werden.

Niederspannungsanschlussverordnung (NAF)
Von den Netzbetreibern wird versucht die NAF als Vertragsbestandteil aufzunehmen. Obwohl die Bundesregierung dies nicht für nötig erklärt. “Die Verordnung regelt nach § 18 Abs. I Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes nur den Netzanschluss von Letztverbrauchern”. Photovoltaikanlagen werden aber nach den Bestimmungen, des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), behandelt.

Für den normalen Photovoltaikanlagen Besitzer sind dies, natürlich schwer abzuschätzende Paragraphen. Wir empfehlen deshalb die Beurteilung durch die Zeitschrift Photon. Photon prüft viele Einspeiseverträge und gibt eine Beurteilung ab. Allerdings wird bei vielen vom Abschluss abgeraten, bei einigen wird der Vertrag akzeptabel beurteilt und nur eine handvoll Einspeiseverträge werden vorbildlich beurteilt.

Wer sich ganz tief in die Materie einlesen will dem sei wie immer der Solar Förder Verein (SFV) empfohlen. Ich warne allerdings vor den erschlagenden Informationen…

Für junge Menschen werden wir oft gefragt ob es denn auch noch Arbeitsplätze in der Forschung gibt. Hierbei verweise ich gerne auf den Forschung Verbund Sonnenenergie (FVS) einem Zusammenschluss von außeruniversitären Forschungsinstituten die zusammen ca. 80% der Forschungskapazität für erneuerbare Energien in Deutschland abdecken. Wobei man gleich anmerken muss, dass die Förderung für erneuerbare Energien und für rationelle Energieanwendungen zusammen noch nicht einmal die Fördersumme erreichen die für die Beseitigung von kerntechnischen Anlagen ausgegeben werden.

Eigentlich ein Skandal !!!

Ein Gedanke zu „Einspeisevertrag mit Netzbetreiber

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