ralosHistory 27.10.2008 (erste Veröffentlichung)
Wer eine Photovoltaikanlage sein eigen nennt, der bekommt in der Regel von seinem Netzbetreiber (NB) bei dem er den Photovoltaikstrom einspeist einen Einspeisevertrag angeboten. Diese Einspeiseverträge können sinnvoll sein wenn z.B. die Abschlagszahlungen geregelt werden. Denn einige NB’s sind der Meinung sie können den produzierten Strom auch noch am Jahresende bezahlen. Da im Regelfall aber der Stromkunde für seinen gekauften Strom ebenfalls Abschlagszahlungen zahlen muss gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Abschlagszahlungen können im Einspeisevertrag vereinbart werden. Ansonsten gibt es kaum Verbesserungen für den Photovoltaikanlagenbesitzer die er in einem Einspeisevertrag regeln kann. Aber dafür lauern einige Fußangeln die manche NB’s in Ihren Verträgen haben. Ich möchte einige für den Photovoltaikanlagen Besitzer Nachteilige Paragrafen benennen: Weiterlesen