Ein Modul geht immer habe ich im Artikel vom 11.3.2015 geschrieben. Dass dies nicht die ganze Wahrheit ist hab ich damals nicht geschrieben. Nicht immer macht es Spaß sich dem ganzen geforderten Papierkram des Netzbetreibers, der Bundesnetzagentur oder dem Finanzamt zu widmen. Der Aufwand sich wegen einem Modul diesem Papierterror auszusetzen steht in keinem Verhältnis zu dem was dieser Verwaltungsakt an Vorteilen bietet. Deshalb könnte der Plug In System Käufer ja auf die Idee kommen als PV Guerillio sein Modul zu betreiben. Dass ist viel einfacher… aber leider nicht erlaubt!
Der PV Guerillio kauft sich ein Plug In System welches die Norm der VDE-AR-N 4105 (z.B. das System von S-I-Z) erfüllt. Soviel Sicherheit muss selbst bei Guerillios sein!
Dann schraubt er einen Schuko Stecker an das System! Den muss er sich allerdings selbst kaufen denn bei der Auslieferung von S-I-Z ist ein „Verwechslungssicherer“ Stecker vorgesehen. Dann sucht er einen Einspeisestromkreis und steckt den Stecker rein! Guerilla PV installiert! Schneller geht’s nicht! Achtung ist aber nicht legal, ist eben formal nicht o.k…
Technisch sollte man auch nicht die erst beste Steckdose verwenden sondern da gilt es schon sorgfältig vorzugehen. Das Problem liegt in den verlegten Kabeln im Haus. Diese sollten nicht überlastet werden! Einen Stromkreis mit nur einer Steckdose wäre ideal! Wenn in dieser einzelnen Steckdose das Plug In Modul angeschlossen wird, wäre dies ein „Einspeisestromkreis„! Auf keinen Fall an diese einzelne Steckdose einen Mehrfachstecker einstecken! Wenn jetzt kein Uralt-Kabel (von vor dem zweiten Weltkrieg) verlegt ist und die Sicherung im Sicherungskasten 16 Ampere absichert ist es technisch o.k. Das Plug In System hat eine Stromstärke von ein Ampere.
Sollten im Haus nur Stromkreise mit mehreren Verbrauchsmöglichkeiten (z.B. Steckdosen und elektrische Geräte) verlegt sein kann der Guerillio zu verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen greifen. Er könnte die Sicherung dieses Stromkreises von 16 Ampere durch eine mit 10 Ampere ersetzen. Dadurch würde die Sicherung bereits bei einer Stromstärke von 10 Ampere auslösen. Die Belastung des Stromkabels könnte dann maximal den 10 Ampere aus dem öffentlichen Netz und einem zusätzlichen Ampere aus dem Plug In System betragen und somit von dem Kabel keine Gefahr ausgehen. Oder aber es gibt einen Stromkreis mit mehreren Steckdosen bei denen alle Steckdosen bis auf die eine „Einspeisesteckdose“ stillgelegt werden. Dazu können einfach die überflüssigen Steckdosen entfernt oder mit einem Deckel verschraubt werden.
Natürlich bekommt ein Guerillio für den Strom, den er selbst nicht verbrauchen kann und der unabänderlich in das öffentliche Netz fließt, keine EEG Vergütung. Aber so sind sie halt die Guerillios! Wobei auch hier noch eine Fußangel zu beachten ist. Wenn ein Stromzähler installiert ist ohne Rücklaufsperre, dann läuft der Stromzähler rückwärts! Dass dies nicht Gesetzeskonform ist brauch ich nicht extra zu erwähnen! Wenn aber die Neueren Stromzähler mit Rücklaufsperre im Haus vorhanden sind, dann läuft der Strom in das öffentliche Netz, zwar immer noch, aber der Zähler registriert dies nicht! Wir reden hier über Schätzungsweise 20 kWh (immer ein Modul mit 250 Watt voraus gesetzt!) im Jahr! Wenn der Zähler rückwärts läuft dann wird bei hoher Sonnenstrahlung (und wenig Eigenbedarf) Strom in das öffentliche Netz eingespeist der später dann wieder entnommen wird. Zählertechnisch ergibt sich in Summe zwar ein Nullsummenspiel. Aber die Peanutszähler meinen es wäre eine „Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)“ bei rücklaufenden Zähler!
Ja, ja wenn der Netzbetreiber Zähler installiert die auch Stromrückflüsse zählt sich anschließend beschwert dass diese Funktion auch in Betrieb genommen wird! 🙂 🙂 🙂 Da kann ich nur grinsen… Aber ihr wisst ja, so was macht man nicht!
Guerilla PV geht und wird praktiziert, genauso wie auf den Gehwegen geparkt wird, in Städten schneller gefahren wird wie 50 km und mit Küchenmesser werden Schwiegermütter erstochen. Die Welt ist voller Guerillios!
Bei meiner letzten Diskussion zu diesem Thema hatte ich gefragt ob beim Autokauf der Verkäufer auf die Straßenverkehrsordnung hinweist? Ober er dem Käufer mit erhobenem Finger sagt: „Im Ort aber nie über 50 km/h fahren!“. Darauf hin kam der Einwand, dafür gäbe es die Führerscheinprüfung. Guter Hinweis und ich war auch ziemlich perplex aber heute hätte ich die Antwort. Ein Auto kann man auch ohne Führerschein kaufen. Vermutlich kann man ein Auto auch ohne Führerschein bei der Versicherung versichern lassen.
Was ich meine ist wir müssen über Plug In Module viel mehr Wissen an die Menschen bringen. Wir müssen aber auch die Netzbetreiber dazu bringen klar zu definieren, was sie von den Plug In Modul Betreibern für Unterlagen wollen. Ob die Bundesnetzagentur jedes 250 Watt in seiner Datenbank braucht zweifle ich auch an. Die Politik muss natürlich die Rahmenbedingungen stricken und die Verbände (z.B. VDE) sollten mal ihre Regeln der Technik auf den Neuesten Stand bringen.
Ansonsten werden wir immer mehr solcher Plug In Module, installiert von zwielichtigen Guerillios, sehen: