„Das ist verboten!“

Diese Antwort bekam einer unserer Aktiven nachdem er telefonisch sein Plug In beim Netzbetreiber anmeldete!

So werden Stromkunden derzeit noch belogen wenn Sie sich heute schon für eine Dekarbonisierung ihres Stromverbrauchs einsetzen und nicht auf die G7 warten möchten. Plug In Systeme sind nicht verboten, sondern sie sind nicht ausdrücklich erlaubt! Aber an dieser Situation arbeiten wir ja.

Aber dieser Telefonanruf zeigt, auf welchem Wissensstand die Mitarbeiter bei den verschiedenen Netzbetreibern sind und wie das Massenhafte installieren von Plug In Systeme schon im Keim erstickt wird. Mit der Kampagne Solar2go versuchen wir mit unseren bescheidenen Mitteln die Blockade der Mikro Photovoltaik Systeme (MPS) zu lockern und vielleicht auch aufzuheben.

Metropolsolar hatte bisher zwei Mikro Photovoltaik Systeme für seine Kampagne zur Verfügung. Jetzt hat es Daniel geschafft 10 weitere Systeme für unsere Aktion gesponsert bekommen. Mit dem Ziel, die schriftliche Genehmigung der Netzbetreiber zur einfachen Inbetriebnahme von Mikro-PV-Systemen in der Praxis zu erhalten!
Boah! Dass sieht nach Arbeit aus…

Mit den zwei MPS Systemen hatte ich ja schon genug zu schreiben aber jetzt könnte ich von 12 Standorten berichten. Nö so einfach ist es nicht. Momentan haben wir erst die Mikro PV Systeme und noch nicht alle Standorte wo wir die Module hinhängen können. Da brauchen wir noch die Unterstützung von PV-Guerillios äh Entschuldigung Mikro PV Pioniere oder von kleinen Solar Rebellen. Jetzt ist Schluss mit lustig, nur den Sonnenflüsterer Blog lesen, nein jetzt seid ihr gefragt.
Wollt ihr nicht bei unserer Kampagne mitmachen?

Noch haben wir keinen einzigen Netzbetreiber (von über 800 in Deutschland) gefunden der das MPS uneingeschränkt akzeptiert. Aber wir haben auch noch keinen gehabt der uns das aufhängen verboten hat. Auf der Solar2go Karte seht ihr wo schon Mikro Systeme am Balkon hängen (großer rote Ballons) und wo wir schon Kontakte (kleine pink Kügelchen) haben. Kontakte suchen wir noch bei den Netzbetreibern die mit einem kleinen gelben Kügelchen dokumentiert sind.

Erst wenn wir dem Netzbetreiber mit einem großen grünen Ballon gekennzeichnet haben, suchen wir in diesem Gebiet keinen Unterstützer zum aufhängen einen Systems, mehr!

Unsere Systeme möchten wir verleihen. Zum Installieren vor Ort bis mit dem Netzbetreiber geklärt ist wie er in seinem Netzgebiet mit den Mikro Photovoltaik Systemen umgeht. Danach entscheidet ihr ob ihr das System kaufen wollt oder wir es beim nächsten Netzbetreiber aufhängen…

Ich versuch mal zu beschreiben was die Voraussetzungen sind:
Ihr solltet in der Metropolregion Rhein Neckar wohnen!
(Wer außerhalb wohnt ist auch herzlichst eingeladen bei Solar2go mitzumachen, aber da sind unsere Verleihsysteme (zwei Stück) momentan knapp bemessen!). Wer außerhalb der Metropolregion wohnt sollte bereit sein ein Plug In System zu kaufen oder eben auf eines unserer Systeme zu warten…

Ihr solltet bereit sein mit eurem Netzbetreiber und uns zu kommunizieren.
Wir haben ein Interesse dran eure Erfahrungen zu veröffentlichen. Dabei entscheidet ihr ab wann, oder ob überhaupt eure Identität veröffentlicht wird. Ein Bild vom Mikro Photovoltaik Systems an eurem Gebäude sollte aber auf jeden Fall für die interessierte Leserschaft drin sein 🙂 !

Eigentlich ist dies schon alles!

Natürlich könnte ich noch viele Kriterien benennen an denen letztendlich eine Inbetriebnahme scheitert ab genau diese Erfahrungen möchten wir im Einzelnen noch machen.

Was bisher so alles an Hindernissen auftauchte soll hier nur kurz angerissen werden. Befestigung des Moduls „zu aufwendig“, keine „Steckdose“ in der Nähe des Installationsortes, der Sicherungskasten ist zu klein, die „Mietergemeinschaft“ muss noch gefragt werden, die Frau/Freundin findet das Modul nicht schick…
Aber alle diese Hindernisse können überwunden werden, wenn wir miteinander kommunizieren. Lasst es und tun! Meldet euch hier im Blog, per Telefon, per Mail oder bei Daniel im Blog. Sprecht uns an!

Daniel könnt ihr derzeit auf der Intersolar antreffen. Wer ihn sieht einfach anquatschen. Daniel ist immer ansprechbar…

Ich bleibe im schönen Südhessen und erspare mir die Intersolar. Für all die vielen Freunde die ich gerne gesehen hätte tut es mir Leid, aber momentan hab ich zu viel um die Öhrchen…

Grüßt alle von mir und denkt dran ein Modul geht immer. Wobei zwei Module auch nett sind…

4 Gedanken zu „„Das ist verboten!“

  1. Heinz Geckler

    Liebe Blogger,
    ich bin Elektrotechniker und finde, dass viele Aussagen zu den PlugIn-Systemen viel zu pauschal sind. Ich bin selbst im Großraum Stuttgart ansässig und habe mit meinem Energieversorger über diese Systeme gesprochen. Grundsätzlich habe ich dabei keine Ablehnung festgestellt. Es müssen jedoch ein paar Regeln befolgt werden:
    1.) Da diese Systeme ja normalerweise für Eigenbedarf eingesetzt werden sollen ist es vermutlich am einfachsten, einen Bezugszähler mit Rücklaufsperre einzubauen. So wird verhindert, dass für Überschusseinspeisung eine indirekte Vergütung in Höhe der Bezugskosten erzielt wird.
    2.) Es darf das PlugIn-System nicht einfach in eine bestehende Steckdose eingesteckt werden. Der Grund ist ganz einfach nachzuvollziehen: Alle Steckdosen, die bei uns eingebaut werden haben einen maximal zulässigen Nennstrom von 16Ampere. Auch die Absicherung der Stromkreise wird üblicherweise mit 16Ampere vorgesehen. Somit könnte theoretisch über den Stromkreisverteiler ein Strom von 16A zum Verbraucher fliessen und zusätzlich aus den PlugIn-Modulen gut 1Ampere. Das bedeutet, dass die Gefahr besteht, dass ein Betreiber mehrere PlugIn-Module an einen Endstromkreis anschliesst ( muss ja „nur“ eingesteckt werden ), und so eventuelle eine sichere ABschaltung des Tromkreises im Fehlerfall nicht mehr gewährleistet ist.

    Meiner Meinung nach sollte es problemlos möglich sein solche Anlagen zu errichten, wenn ein Fachmann die Installation mit Festanschluss übernimmt. Sollen dann z.B. bis zu 3 PlugIn-Module installiert werden könnte die Absicherung im Verteiler mit 13 Ampere erfolgen. Dann wäre der maximal mögliche Strom an jeder Stelle im Stromkreis nicht über dem Nennstrom der eingebauten Steckdosen. Ob diese Art der Installation VDE-Konform wäre mag ich nicht beurteilen.

    Antworten
  2. Simon Niederkircher

    Grundsätzlich kein gesetzliches Verbot von Mikro PV.

    Haarig wird es, wenn ich beim Netzbetreiber ein Papier unterschreibe, wo ich den Einhalt spezieller Normen unterschreibe, weil ich dann teilweise unbewusst unterschreibe, dass ich keinen Stecker dran mache bzw. am Endstromkreis anschließe.

    Allerdings ist weiters die Frage, welche Sanktionen beim Bruch meiner Vereinbarung mit dem Netzbetreiber drohen und ob diese Sanktionen am Ende überhaupt durchsetzbar sind. Immerhin ist die Mikro PV durch EU Recht gedeckt.

    Sonnige Grüße

    Simon

    Antworten
  3. Julian

    Ich verstehe da was nicht und bitte um Aufklärung:

    1. Wenn in einem Endstromkreis 16A vom Netz zu den Verbrauchern fließen und ich nun in diesem Endstromkreis 1A einspeise, dann ist das genauso, als wenn jemand mit seiner „großen“ PV-Anlage 250 Watt ins öffentliche Netz einspeist, denn dieser Strom wird vorrangig verbraucht und entsprechend weniger aus dem Netz gezogen. D.h. im Endstromkreis fließen nach wie vor 16A zu den Verbrauchern, aber eben „nur“ noch 15A aus dem Netz und 1A vom PV-Modul. So kann es zu keiner Überlastung kommen. Problematisch wird es erst in dem Fall, wenn nun der Verbraucher noch mehr Geräte in diesem Stromkreis einschaltet.

    2. Daher wäre das Problem letztlich mit einem Austausch der Vorsicherung sofort zu lösen, also statt 16A nur noch 10, 8 oder 6A als Vorsicherung, wenn kein seperater Einspeisekreislauf zur Verfügung steht (was in den meisten Fällen nicht der Fall sein wird). Damit ist eine Überlastung so gut wie ausgeschlossen. Da muss nun unser PV-Nutzer schon mächtig was installieren. Wir reden hier aber von 250-750 Watt, also max 3A. Eine abschließend Sicherung gegen Überlastung gibt es nicht und niemand kontrolliert, was die Verbraucher so alles anschließen. Brände wegen Kabelüberlastung hat es schon immer gegeben, nicht erst, seitdem ein paar „Verrückte“ einen Happen Strom einspeisen wollen, um die Welt zu retten.

    3. Wäre die „Guerilla-PV“ offiziell erlaubt (verboten ist sie per se ja nicht), dann könnte dies alles problemlos via Elektriker gelöst werden, der sich die Stromläufe anschaut und ggf. Änderungen durchführt. Und die Elektriker würden sich über ein Aufträge mehr freuen.

    4. Laut Clearing-Stelle EEG ist der Betrieb vom Plug-and-Play-Modulen nicht verboten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist kein Persilschein, aber ein wichtiger Fakt. PV-Anlagen außerhalb des EEG sind also nicht verboten!

    5. Bei kleinen PV-Anlagen bis 30 kW-Spitzenleistung muss kein Rücklauf-gesperrter Zähler installiert werden, auch dies hat die Clearing-Stelle festgestellt. Dies bezieht sich natürlich auf den Bezugsstrom des Wechselrichters, wenn nicht ausreichend PV-Leistung ansteht. Da dreht sich auch mein Einspeisezähler rückwärts, d.h. ich beziehe kostenlos, steuer- und abgabenfrei Strom aus dem Netz (Stand-By-Verbrauch des WR)! So was geht also in Deutschland! Jetzt kann man dies auch andersherum denken: Ich speise maximal 250 Watt in mein Hausnetz, meist wesentlich weniger, vlt. 80-120 Watt im Durchschnitt (in Deutschland soll es auch bedeckte Tage geben…). Wie oft wird sich nun mein Bezugszähler rückwärts drehen? In einem normalen Haushalt liegen doch fast immer 80-120 Watt Grundlast an. Kommt es nun doch zu einer Rückspeisung, ist dies im Grunde vergleichbar mit dem erlaubten Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz für den Wechselrichter, nur eben umgekehrt. Eigentlich sorge ich damit eher für einen Ausgleich. Mal bezieht der WR, mal speise ich leicht zurück. Wenn ich also kostenlos, steuer- und umlagefrei Strom für den WR beziehen darf, warum sollte ich dann nicht genauso umgekehrt diesen Strom wieder zurückspeisen? Wer wird da betrogen, wenn mein WR das doch auch darf?

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